Fremdenrechtsänderungsgesetz muss aufgrund eines Formalfehlers nochmals beschlossen werden

Parlamentsdirektion berät mit den parlamentarischen Klubs über weiteres Vorgehen

Wien (PK) Das mit BGBl. I Nr. 84/2017 am 14. Juli 2017 kundgemachte Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 (FrÄG 2017) wurde im Rahmen der letzten beiden regulären Sitzungstage des Nationalrats vor dem Sommer am 28. Juni 2017 nebst insgesamt 55 weiteren Gesetzen beschlossen. Auf Grund eines bedauerlichen Formalfehlers weicht die Beschlussausfertigung des Nationalrats zum FrÄG 2017 in drei Punkten vom Gesetzesbeschluss des Nationalrats ab. Es wurde dadurch ein Gesetzestext kundgemacht, der nicht vollinhaltlich dem Beschluss des Nationalrats entspricht.

Dies hat zur Folge, dass das gesamte Gesetz verfassungswidrig ist. Um nunmehr den formalen Fehler zu beseitigen, braucht es eine neuerliche Gesetzesinitiative mit anschließender Beschlussfassung in Nationalrat und Bundesrat.

Die weitere Vorgehensweise wird von der Parlamentsdirektion mit den parlamentarischen Klubs so rasch wie möglich geklärt werden. (Schluss) red

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