Frauen*volksbegehren: Aktuelle Regierungsabkommen zu Quote, Mindestlohn und Pflege unzureichend

Wien (OTS) Ab 2018 soll per Quote in börsennotierten Unternehmen sowie Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten ein Frauenanteil von 30 Prozent in Aufsichtsräten erreicht werden. „Ein 30-prozentiger Frauenanteil ist erfreulich, aber eine willkürliche Zahl festzulegen, ist unzureichend. Frauen müssen auch in Entscheidungsgremien entsprechend ihres Bevölkerungsanteils repräsentiert sein. Daher fordert das Frauen*volksbegehren weiterhin eine Quote von 50 Prozent in allen Leitungsgremien. Es gibt genug qualifizierte Frauen, doch nur mit einer Quote können wir die gläserne Decke durchbrechen“, so Teresa Havlicek, Sprecherin des Frauen*volksbegehrens 2.0.

Auch die Sozialpartner*innen sind diese Woche beim Thema Mindestlohn einen Schritt weitergekommen. Gestern wurde präsentiert, dass man sich auf 1.500 Mindestlohn geeinigt hat. „Das geht in die richtige Richtung, bleibt aber zu wenig, zumal
die Übergangsfristen bis 2020 laufen. Der Kampf für faire und existenzsichernde Einkommen geht weiter. Ca. 400.000 Menschen, darunter mehrheitlich Frauen, bleiben damit weiterhin massiv unterbezahlt. Die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ist eine notwendige Voraussetzung für Gleichstellung. Daher fordert das Frauen*volksbegehren 2.0 einen Mindestlohn von EUR 1.750 brutto“, so Schifteh Hashemi, Sprecherin des Frauen*volksbegehrens 2.0.

Auch beim Thema Pflege hat das Frauen*volksbegehren höhere Ansprüche:
„Dass der Pflegeregress abgeschafft werden soll, ist erfreulich, aber wenn man das Thema Pflege anpackt, muss man auch über die massiven Versorgungsdefizite im ganzen Land sprechen, und wie hier auf dem Rücken von Frauen Sparpolitik betrieben wird“, so Teresa Havlicek, Sprecherin des Frauen*volksbegehrens 2.0. Über die Hälfte aller Pflegegeldbezieher*innen werden zuhause nur durch Angehörte gepflegt, und zwar in 80 Prozent der Fälle von Frauen, die daher keiner Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen können. 24-Stunden-Pflegerinnen sind als Scheinselbstständige weiterhin Lohndumping ausgesetzt und haben keinerlei öffentliche Interessensvertretung. „Soziale Notlagen nimmt man in Österreich scheinbar immer dann hin, wenn sie mehrheitlich Frauen betreffen. Das Frauen*volksbegehren fordert daher die Einstufung der 24-Stunden-Betreuung als unselbständige Arbeit, und somit eine Bezahlung nach geltendem Kollektivvertrag“, so Schifteh Hashemi, Sprecherin des Fraeuen*volksbegehrens 2.0.

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