FPÖ – Wurm: Massentests ohne gesetzliche Grundlage von Kurz und Co. verordnet? | Freiheitlicher Parlamentsklub

Bundesgesetze erst nach dem 17. Dezember veröffentlicht, getestet wird schon jetzt!

Wien (OTS) „ÖVP-Kanzler Kurz und der grüne Gesundheitsminister Anschober haben das demokratische Prinzip in Covid-19-Zeiten offensichtlich abgeschafft. Obwohl einzelne gesetzliche Grundlagen dafür noch nicht einmal im Nationalrat beschlossen wurden, verordnet Kanzler Kurz ohne verfassungsrechtliche Richtlinienkompetenz ganz Österreich eine Massentestung. Der Gesundheitsausschuss des österreichischen Nationalrats tagt am 1. Dezember 2020 und die Beschlussfassung der einschlägigen Gesetze ist erst für den 10. und 11. Dezember 2020 in einer Plenarsitzung angesetzt. Das Gesetzespaket muss dann auch noch in den Bundesrat. Und der tagt erst am 16. und 17. Dezember 2020. Die ersten Massentests in den Bundesländern Tirol, Vorarlberg und Wien starten aber bereits ab dem 4. Dezember 2020. Wie kann das gehen, wenn noch nicht einmal die gesetzlichen Grundlagen im Parlament verhandelt und beschlossen wurden?“, fragte FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.

„Die einschlägigen und weitreichenden Gesetzesmaterien – wie ein Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten und das Sanitätergesetz geändert werden oder ein Bundesgesetz, mit dem ein Zweckzuschuss an die Länder aufgrund der COVID-19-Krise (COVID-19- Zweckzuschussgesetz) geändert wird – könnten also wohl erst nach dem 17. Dezember 2020 vom Bundespräsidenten beurkundet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dass man aber hier als schwarz-grüne Regierung einfach die ‚normative Kraft des Faktischen‘ anwendet und sich um die Demokratie, den parlamentarischen Fahrplan in der Gesetzgebung und damit schlussendlich die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr kümmert, lässt den Vorwurf einer ‚Corona-Diktatur‘ einmal mehr als einzig mögliche Qualifizierung dieses Vorgehens zu“, so Wurm.

Dabei seien die Ermächtigungen, die Kurz und Anschober hier in einem gesundheitspolitischen Gesetzespaket auf den Weg gebracht hätten, massiv und würden das österreichische Gesundheitswesen nachhaltig und in Wahrheit dauerhaft verändern. Die absolut undemokratische und rechtsstaatswidrige Vorgangsweise könnte etwa dazu führen, dass der zuständige Gesundheitsminister zum Zeitpunkt des Beginns der Massentests etwa noch gar nicht über die erforderlichen Waren durch Verteilung an inländische Rechtsträger für Covid-19-Schnelltests verfügen könnte. Oder dass Hebammen, Kardiotechniker, medizinisches Assistenzpersonal, medizinisch-technische Dienste, medizinische Masseure und Heilmasseure sowie Zahnärzte Abstriche aus Nase und Rachen zu diagnostischen Zwecken im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19 durchführen sollten, obwohl die abschließenden gesetzlichen Grundlagen dafür noch gar nicht beschlossen seien. Die gleiche mangelnde Rechtslage könnte für Sanitäter bei der Durchführung von sogenannten „Point-of-Care-Covid-19-Antigen-Tests“ ab dem 2. Dezember 2020 gelten. „Gleichzeitig versteckt sich in diesem Gesetzespaket auch eine umfassende Aushebelung des Krankenanstaltenrechts für die einzelnen Bundesländer, denen in einer Art Generalvollmacht die Möglichkeit übertragen wird, im Sinne von ‚Sonderbestimmungen für Krisensituationen‘ von geltenden Anforderungen an die Krankenanstaltenbetreiber einfach abzugehen“, sagte Wurm.

„Für mich als Parlamentarier ist es absolut unverständlich, dass hohe und höchste Repräsentanten in der ÖVP und bei den Grünen, die in Sonntagsreden das hohe Lied der Demokratie singen, hier einfach aus absolutem Kadavergehorsam heraus mitmachen und schweigen. Als demokratische Opposition wird die FPÖ sich hier im Gegensatz zu Schwarz und Grün nicht verschweigen und täglich die Finger in die Wunden unserer geschändeten Demokratie und des ignorierten Rechtsstaates legen“, betonte Wurm.

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