FPÖ-Rauch zu UVP-Gesetz: „Mehr statt weniger Umweltschutz!“ | Freiheitlicher Parlamentsklub

„NGO’s erhalten künftig mehr Rechte – Mitgliederlisten werden nicht veröffentlicht“

Wien (OTS) Gestern wurde von der ÖVP-FPÖ Regierung im Umweltausschuss das neue UVP-Gesetz beschlossen. Konkret sollen damit laufende UVP-Verfahren beschleunigt werden. Zudem werden weitere umweltrelevante Prüfbereiche im UVP-Verfahren aufgenommen. Kritik seitens der NGO’s, wonach der Umweltschutz ausgehebelt werden würde, wies der FPÖ-Umweltsprecher NAbg. Walter Rauch entschieden zurück. „Ich darf die Interessenvertretungen bitten, am Boden der Realität zu bleiben. Durch die Umsetzung der Aarhus-Richtlinie wurden die Rechte von NGO’s wesentlich gestärkt und nicht geschwächt. Warum diese dennoch dagegen Sturm laufen, ist nicht nachvollziehbar“, so Rauch.

„NGO’s werden bei laufenden Verfahren dank dem neuen UVP-Gesetz künftig eine fixe Parteienstellung erhalten. Damit haben NGO’s in Zukunft mehr Überprüfungsmöglichkeiten und Bescheide können von diesen sogar nachträglich noch beeinsprucht werden. Sie erhalten somit mehr Rechte und Möglichkeiten als je zuvor. Bei allem Verständnis darf ich die Beteiligten darum bitten, am Boden der Realität zu bleiben und zur Sachlichkeit zurückzukehren. Wir schwächen nicht, sondern wir stärken den Umweltschutz“, bekräftigte Rauch.

 „Für ein Verfahren benötigt es aber auch vollste Transparenz und Seriosität für alle Teilnehmer. Die Offenlegung der Mitgliederlisten im Ministerium und ein Mindestmaß von Mitgliedern ist daher unverzichtbar. Nur so kann vollste Sicherheit und Seriosität im Verfahren gewährleistet werden“, so Rauch. Gerüchte, wonach Daten seitens des Ministeriums veröffentlicht und die Offenlegung sogar eine Verletzung der Datenschutzverordnung bedeuten würde, erteilte Rauch eine Absage: „Keine Daten gelangen jemals an die Öffentlichkeit und keine Person wird ‚an den Pranger gestellt‘. Diese Gerüchte sind schlicht und einfach an den Haaren herbeigezogen. Die Mitgliederliste, die dem Ministerium vorzulegen ist, stellt ein Beweismittel dar, denn es handelt sich bei der UVP-Prüfung um ein behördliches Verfahren. Gemäß DSVGO dürfen personenbezogene Daten in einem behördlichen Verfahren verlangt werden. Diese Daten werden in behördlichen Verfahren seit jeher verlangt und daher ist es für mich unverständlich, warum die NGO‘s sich hier an den Pranger gestellt fühlen. Jeder, der für mehr Transparenz steht, wird das auch verstehen. Warum dieser Umstand nun dermaßen kritisiert wird, ist für mich somit keineswegs verständlich.“

Weiters sei die Mitgliederuntergrenze ein weiterer Punkt, der NGO‘s stärke: „Derzeit ist es schon so, dass eine NGO drei Jahre bestehen und ihn ihrem Statut den Umweltschutz verankert haben muss, um in einem UVP-Verfahren gehört zu werden. Die EU gibt vor, dass die Mitgliederzahl einer NGO etwas darüber aussage, ob ein öffentliches Interesse besteht oder nicht. Es ist ja auch zu bezweifeln, dass eine NGO wirklich ein öffentliches Interesse vertritt, wenn man es nicht schafft in drei Jahren 100 Mitstreiter zu finden“, so Rauch. Die Mitgliederuntergrenze von 100 sei im Vergleich zu einer Bürgerinitiative (Anm.: die Bürgerinitiative benötigt 500 Unterstützer) auch sehr niedrig angesetzt: „Wir wollen keine NGO‘s vergrämen, im Gegenteil: wir wollen die, die ein öffentliches Interesse vertreten, stärken“, so der Abgeordnete. Er wies zudem darauf hin, dass diese Überprüfungen seitens der Behörde auch nicht neu wären: „Es bestand ja jetzt schon gesetzlich die Möglichkeit, dass NGO‘s überprüft werden können. Das haben wir ja nicht neu erfunden.“

 

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