FPÖ-Rauch: „Historische Doppelbesitzer in der Steiermark kämpfen ums Überleben“ | Freiheitlicher Parlamentsklub

Wien (OTS) Nach dem ersten Weltkrieg wurde die Steiermark auf Slowenien und Österreich aufgeteilt. Das hatte zur Folge, dass rund 40 Weinbaubetriebe plötzlich ihren Weingarten in Slowenien hatten. Damit die Trauben aus Slowenien nach wie vor zu steirischen Wein verarbeitet werden durften, wurde 1953 das „Gleichenberger Abkommen“ abgeschlossen, dieses rund 65 Jahre alte Sonderrecht wurde den Weinbauern nun plötzlich genommen. Der südoststeirische Nationalratsabgeordnete Walter Rauch spart hierzu nicht mit Kritik: „Die Trauben aus dem heurigen Jahr dürfen nicht mehr zu steirischen Wein verarbeitet werden, obwohl noch im Frühjahr zugesichert wurde, dass die heurige Ernte nicht betroffen sein wird. Diese Vorgehensweise ist nicht akzeptabel, da die Lese bereits kommende Woche ansteht und die Doppelbesitzer damit gehörig vor den Kopf gestoßen werden!“ 

Laut Rauch hat man seitens der Doppelbesitzer bereits seit Jahren auf diese Causa aufmerksam gemacht und stets eine gemeinsame Lösung eingefordert. „Bereits seit Generationen existiert dieses Sonderrecht für die Doppelbesitzer. Über Generationen gab es kein Problem. Warum dieses Recht nun plötzlich ausgeräumt wird, ist nicht erklär- und keineswegs hinnehmbar“, kritisiert Rauch. Für ihn liegt die Verantwortung bei der Landwirtschaftskammer sowie beim regionalen und nationalen Weinkomitee. „Vor allem das regionale Weinkomitee hätten es in der Hand gehabt, eine Lösung mit den Doppelbesitzern, dem Ministerium und der EU zu erzielen. Leider aber flüchtet man sich ständig in Ausreden und Lippenbekenntnissen. Hilfe konnten die steirischen Doppelbesitzer bislang keine erwarten“, so Rauch. „Auch die EU-Kommission reagiert in dieser Causa Lebens- und Realitätsfremd. Dabei gäbe es innerhalb der EU Beispiele, wie ein derartiges Abkommen nach wie vor umgesetzt werden kann. Selbige Situation herrscht beispielsweise zwischen dem französischen Elsass und Deutschland. Hier gibt es keine Diskussionen – Doppelbesitzer im Elsass dürfen ihr historisches Recht nach wie vor anwenden“, betont Rauch. 

Er fordert: „Wenn wir auf EU-Ebene keine Lösung erzielen können, so müssen wir eine nationale Lösung schaffen. Die zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger ist daher gefordert, schnellstmöglich eine nationale und für die Doppelbesitzer verträgliche Lösung zu finden, so wie es auch im Regierungsprogramm festgeschrieben ist.“ Er betont des Weiteren, dass man die bisherige Entscheidung keinesfalls hinnehmen wird. Notfalls wird man mit Widerstand aufwarten. „Ich sehe es weder politisch noch menschlich ein, dass den betroffenen Menschen plötzlich ihr historisches Recht weggenommen wird. Von dieser Entscheidung sind zahlreiche Existenzen betroffen, da sie mit massiven Einbußen von rund 50 Prozent rechnen müssen“, gibt Rauch zu bedenken.

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