FPÖ-Lobnig: Kärntner Koalition verzichtete auf 400 Millionen

Im ersten Heta-Rahmenvertrag mit dem Bund gab es Besserungsklausel bei entsprechenden Heta-Erlösen

Klagenfurt (OTS) - „Es ist unglaublich, dass sich SPÖ, Grüne und ÖVP mit Händen und Füßen dagegen wehren, in Nachverhandlungen mit dem Bund eine Reduzierung ihrer Hypo-Heta-Schulden aufgrund der unerwartet hohen Heta-Erlöse zu erreichen. Denn das Absurde ist, dass Kärnten im Dezember 2015 bereits eine Besserungsklausel mit dem Bund ausverhandelt hatte. Bei einem Erlös der Heta von 7,6 Milliarden € hätte Kärnten 400 Mio € nicht zurückzahlen müssen. Doch leider hat LhStv Dr. Gabriele Schaunig-Kandut in einer Vertragsänderung im Juli 2016 auf diese Besserungsklausel verzichtet und die Koalition unterstützte sie darin“, erklärte der 3. Landtagspräsident Josef Lobnig. Schaunig habe bei der Sitzung des Finanzausschusses die Gründe hierfür nicht hinreichend erklären können. Die gesetzlichen Bestimmungen des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (§ 2a Abs. 2 Z 10 FinStaG) haben seit 6.11.2015 bestanden.

Für Kärnten ergeben sich damit laut Lobnig zwei unerfreuliche Fakten:
Im Dezember 2015 hat der Bund Kärnten einen Schuldennachlass von 400 Millionen Euro in Aussicht gestellt, wenn die Heta-Erlöse bei 7,6 Milliarden € liegen. Jetzt schreibt die Heta selbst, dass sie bis 2020 9,6 Milliarden einnehmen wird, aber Kärnten bekommt null Euro Schuldenerlass!

Im Vorjahr haben Heta-Haftungsgläubiger 11 Milliarden Euro angemeldet, von denen 90 Prozent, also 10 Mrd. ausgezahlt werden. Bei erwarteten Heta-Erlösen von 9,6 Milliarden € gibt es damit ein Delta von 400 Mio €, aber Kärnten werden 1,2 Milliarden abverlangt!

„Es ist beschämend, dass SPÖ, Grüne und ÖVP trotz dieser Zahlen das Sondervermögen Kärnten opfern und nicht bereit sind, mit dem Bund wenigstens die bereits einmal festgelegte Besserungsklausel über 400 Mio € abhängig von den hohen Heta-Erlösen wieder aufleben zu lassen“, betont Lobnig. Das sei eine Brachial-Politik gegen die Interessen des Landes“, stellt Lobnig abschließend fest.

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