„Kaum eine Woche, in der es keine Verletzungen des ORF-Gesetzes gibt!“
Wien (OTS) - „Vor dem Hintergrund der jüngsten Entgleisungen innerhalb der politischen ORF-Berichterstattung, stellt man sich langsam die Frage, ob und in welcher Form das ORF-Gesetz von den Redakteuren überhaupt noch ernst genommen wird. Kaum eine Woche vergeht, in der der öffentlich-rechtliche Kernauftrag nicht mit Füßen getreten wird. Die Führung am Küniglberg tut sich jedenfalls keinen Gefallen, wenn die Redakteure – egal ob in Rundfunk oder Fernsehen – offensichtlich parteipolitisch motiviert agieren“, sagte heute der medienpolitische Sprecher der FPÖ, NAbg. Hans-Jörg Jenewein.
„Nachdem erst letzte Woche die ZiB1-Redaktion mit 'Fake-News' in Erscheinung getreten ist, obwohl der tatsächliche Sachverhalt in der Causa ‚Dörfler‘ sowohl im ORF-Teletext, in ORF-ON als auch in ‚Kärnten heute‘ dargestellt wurde, die Redaktion in Kärnten die Kollegen in Wien sogar schriftlich informierten, gab nunmehr der innenpolitische Ö1-Redakteur Stefan Kappacher im Kurznachrichtendienst ‚Twitter‘ einen höchst bedenklichen Einblick in seine politische Sichtweise wieder. Die Reaktion Kappachers auf die Feststellung von Hanna Herbst, wonach ‚Dieses Land einfach nicht existieren sollte, da sich die FPÖ (bei den NÖ-Landtagswahlen) verdoppelt habe‘, kommentierte Kappacher mit der lapidaren Feststellung: ‚Hätte sich verdreifachen können‘, um dann nachzusetzen, ‚aber ich verstehe was du meinst.‘“ Stefan Kappacher hat damit als Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einen großen Erklärungsbedarf. Zeigt er, Kappacher, Verständnis für die Feststellung von Hanna Herbst, wonach ‚dieses Land einfach nicht existieren sollte‘, oder versteht er, Kappacher, die Anspielung von Frau Herbst, wonach diese die Existenz Österreichs wegen der freiheitlichen Zugewinne ablehne?", stellte Jenewein die unbeantwortete Frage in den Raum.
"Hier ist neben der Aufklärung durch Kappacher auch ORF-Generaldirektor Wrabetz gefordert. In den 2012 veröffentlichten Social-Media-Guidelines des ORF steht unter Punkt 3 Folgendes zu lesen: ‚Tue nichts, was an Deiner Glaubwürdigkeit und Objektivität als JournalistIn Zweifel auslösen könnte!‘ Weiters wird im Text darauf hingewiesen, dass das Publikum ein Anrecht auf eine objektive, ausgewogene, unabhängige Berichterstattung (hat). Und diese darf auch nicht durch persönliche öffentliche Positionierung des/der Berichterstatters/Berichterstatterin in Zweifel gezogen werden. Diese ‚Richtlinien‘ dürften auf jeden Fall von den eigenen ORF-Journalisten nicht allzu ernst genommen werden, wenn man sich ansieht, was da so auf ‚Twitter‘ und ‚Facebook‘ publiziert wird. Wrabetz wird jedenfalls ersucht, darüber Auskunft zu geben, ob politische Stellungnahmen der leitenden Redakteure des ORF durch eine neuere – uns bislang nicht bekannte - Richtlinie des ORF sowie durch das ORF-Gesetz gedeckt sind“, so Jenewein in Richtung ORF-Generaldirektor Wrabetz.
„Kappacher hat sich bereits vergangene Woche mit seiner ‚Twitter‘-Reaktion (‚Kann man nicht erfinden‘) zur Bestellung von Gudrun Kugler als Menschenrechtssprecherin der ÖVP als politischer Akteur profiliert und damit seine persönliche Haltung zu Frau Kugler klar zum Ausdruck gebracht. Auch der offizielle Instagram-Channel von Radio FM4, der am vergangenen Freitag ein Demonstrationsplakat mit der Aufschrift ‚Kurz=Furz‘ als ‚#kurz und knackig‘ beschrieben hat, sei hier erwähnt. Von den seitenlangen Elaboraten des Herrn Armin Wolf zu seinen persönlichen politischen Wahrnehmungen einmal ganz abgesehen, hat sich im ORF eine Unkultur der politischen Distanz- und Respektlosigkeit eingebürgert, die neben den handelnden Personen offenbar von den direkten Vorgesetzten nicht nur gedeckt, sondern auch gefördert werden. Ich erwarte mir in den konkreten Fällen den Hörfunk betreffend – neben der Stellungnahme von Alexander Wrabetz - auch eine klare und deutliche Aussage der Radiodirektorin Monika Eigensperger, sowie von Radiochefredakteur Hannes Aigelsreiter“, betonte Jenewein.
„Wenn ORF-Journalisten in den Social-Media-Kanälen Politiker wegen ihrer Haltung zu bestimmten Fragen öffentlich ablehnen und durch ihre Kommentare bzw. Publikationen Einfluss auf Legislative oder Exekutive ausüben wollen – auf welche demokratische Legitimation können sie sich dann eigentlich berufen? In diesem Zusammenhang muss sich Generaldirektor Wrabetz ebenfalls erklären, ob und in welchem Kontext hier die Richtlinien des ORF sowie das ORF-Gesetz tangiert werden und wie er als Generaldirektor gedenkt, den öffentlich-rechtlichen Auftrag für die Zukunft garantieren zu können“, sagte Jenewein.
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