FPÖ-Darmann: Landesrechnungshof soll Heta-Deal auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit überprüfen!

FPÖ-Antrag in morgiger Landtagssitzung – Maximierung des Schadens für Kärnten durch Finanzreferentin Schaunig-Kandut

Klagenfurt (OTS) In einer gemeinsamen Pressekonferenz gaben der Kärntner FPÖ-Obmann Landesrat Mag. Gernot Darmann und FPÖ-Klubobmann Mag. Christian Leyroutz bekannt, dass die FPÖ in der morgigen Landtagssitzung eine Überprüfung des Heta-Deals auf Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit, Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Landesrechnungshof beantragen wird. Darmann übte heftige Kritik an Finanzreferentin Schaunig-Kandut, welche durch ihr Vorgehen rund um den „Heta-Vergleich“ im Vorjahr und ihr beharrliches Weigern, nach den massiven Heta-Mehrerlösen in Neuverhandlungen mit dem Bund einzutreten, für eine Maximierung des Schadens für Kärnten verantwortlich zeichne.

Darmann erinnerte daran, dass die FPÖ im Sommer des Vorjahres gebetsmühlenartig eine bessere Lösung mit Einsichtsrechten bei der Heta-Verwertung, einer Besserungsklausel, dem Wegfall des Aufrechnungsverbotes und schadenersatzrechtlichen Absicherungen zugunsten Kärntens einforderte. „Durch die Entwicklung der Erlöse aus der Heta-Verwertung, welche bereits im Sommer 2016 klar absehbar war, hat die FPÖ in allen Punkten Recht bekommen. Bereits im Vorjahr war für jeden klar, dass es gar keine Verschlechterung für Kärnten geben hätte können – dennoch hat Schaunig auf eine Besserungsklausel verzichtet. Abgesehen davon hätte es auch deshalb keine Verschlechterung mehr geben können, da Schaunig ohnehin schon das schlechteste für Kärnten ausverhandelt hat“, betonte der FPÖ-Obmann.

Er erinnerte daran, dass im Schreiben des Heta-Vorstandes an den Landtag vom 12.4.2017 klar festgehalten ist, dass man bereits im Oktober 2015 von Verwertungserlösen von 6,3 Mrd. Euro plus einem Restportfolio von 1,4 Mrd. Euro ausgegangen ist. Im August 2016 ist die Heta dann schon von Verwertungserlösen von 7,7 Mrd. Euro plus einem Restportfolio von 1,1 Mrd. Euro ausgegangen. Laut dem Schreiben war dies noch VOR dem zweiten KAF-Rückkaufangebot. Darmann: „Nur Schaunig will das nicht wahrhaben und verweigert sich der Realität. Die SPÖ tischt den Menschen einfach nur Märchen auf, wenn sie von einer möglichen ´Verschlechterung´ für Kärnten spricht.“

„Die Finanzreferentin sollte endlich erkennen, dass das Kärntner Landesvermögen nicht ihre private Spielschatulle ist, sondern dass es hier um das Geld der Kärntnerinnen und Kärntner geht und dass es besser ist, das Geld aus der Heta herauszuziehen, als aus den Geldbörsen der Kärntner Bevölkerung. Das hat sie bis heute nicht verinnerlicht und wehrt sich mit Händen und Füßen, eine Verbesserung der Situation Kärntens zu verhandeln“, kritisiert der FPÖ-Chef. Er verwies auf ein Protokoll der ao. Sitzung der Kärntner Landesregierung vom 18.12.2015, wo klar festgehalten ist, dass Schaunig beim ersten Heta-Angebot sehr wohl eine Besserungsklausel vorgesehen hatte und 400 Mio. des Kärntner Beitrages von 1,2 Mrd. Euro bei einer entsprechenden Entwicklung der Heta-Verwertung nicht zurückzuzahlen gewesen wären. „Jetzt, wo bereits von der Heta mehrere Milliarden Euro an zusätzlichen Erlösen bestätigt wurden, will Schaunig nichts mehr davon wissen und will vor allem nichts von Neuverhandlungen mit dem Bund wissen“ so Darmann, der sich auch perplex über die von Schaunig im Heta-Jour Fixe am 10.4.2017 zur Schau gestellte völlige Unwissenheit hinsichtlich der Heta-Verwertungserlöse zeigte, obwohl die Heta selbst die Zahlen Ende März präsentiert und sämtliche Medien darüber berichtet hatten.

Aufgrund der Mehrerlöse aus der Heta-Verwertung von über 3,5 Mrd. Euro habe sich die Geschäftsgrundlage des Hypo/Heta-Deals massiv geändert. Ein verantwortungsvoller Umgang im Interesse Kärntens gebiete es, rasche Neuverhandlungen mit dem Bund anzustreben. Hätte Finanzreferentin Schaunig die Bilanzen der Heta im Vorjahr prüfen lassen, so hätte sie gewusst, dass Mehrerlöse mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren. Dennoch habe sie beim zweiten Heta-Angebot zum Schaden des Landes plötzlich auf eine Besserungsklausel verzichtet.

Darmann und Leyroutz verwiesen neuerlich darauf, dass sowohl der Griss-Bericht als auch der Hypo-U-Ausschuss eindeutig belegt haben, dass dem Hypo-Desaster ein „Multiorganversagen“ zu Grunde liegt. „Wir weisen die verzweifelten Rundumschläge von SPÖ, ÖVP und Grünen gegen die FPÖ auf das Schärfste zurück. Vor allem der Bund hat neben den Bayern, die die Expansion der Bank in unverantwortlicher Weise vorangetrieben haben, den größten Schaden angerichtet“, so der FPÖ-Chef. Neben der Verstaatlichung, welche nachweislich ohne Not erfolgte, habe Ex-Aufsichtsratsvorsitzender Johannes Ditz im Hypo-U-Ausschuss allein den Schaden durch die Verschleppung einer Bad Bank zur Abwicklung der Heta mit horrenden 5 Mrd. Euro beziffert. Daher ist es für Darmann „untragbar, dass Kärnten dank SPÖ, ÖVP und Grünen nun all diese Verfehlungen schultern soll. Der Kärntner Zukunftsfonds darf dafür nicht herhalten.“

Die Freiheitlichen werden morgen einen Antrag zur Überprüfung des Heta-Deals durch den Landesrechnungshof im Kärntner Landtag einbringen. Die abgeschlossenen Verträge zwischen dem Land Kärnten mit dem Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds, der Kärntner Landes- und Hypothekenbank Holding, der Republik Österreich und der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur sollen nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden.

Wie die FPÖ bereits angekündigt hat, wird sie in der morgigen Landtagssitzung auch einen Dringlichkeitsantrag einbringen, in welchem die Finanzreferentin aufgefordert wird, sofortige Verhandlungen mit dem Finanzministerium mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stundung aller Zins- und Tilgungsbeiträge der Kredite über 1,2 Mrd. Euro zu erreichen, die das Land Kärnten für den Kärntner Ausgleichsfonds (KAF) zum Erwerb der Hypo-Heta-Schuldtitel aufgenommen hat. Es wäre mit dem Finanzministerium abzusprechen, dass eine endgültige Klärung, welchen Anteil der 1,2 Mrd. Euro Kärnten tatsächlich zurückzahlen muss, erst dann erfolgt, wenn die Endabrechnung aus der Heta-Abwicklung vorliegt.

(Schluss)

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