FPÖ-Belakowitsch-Jenewein: Heimopferrentengesetz ist erster wichtiger Schritt | Freiheitlicher Parlamentsklub

Heutige Beschlussfassung als Basis für eine umfassende Wiedergutmachung und Aufarbeitung

Wien (OTS) „Die heutige Beschlussfassung des Heimopferrentengesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um von Seiten der Republik gegenüber den Opfern des jahrzehntelangen Martyriums in der österreichischen Heimerziehung einen bescheidenen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Viele Opfer haben nach Misshandlung und Missbrauch und durch die dadurch hervorgerufene Traumatisierung nur schwer in ein geregeltes berufliches Leben gefunden. Hier soll die Opferrente ein erster Schritt sein, um zumindest einen kleinen Teil dieses auch anhaltend materiellen Schadens auszugleichen“, sagte heute FPÖ-NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

„Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Bezugsberechtigten diese Opferrente unabhängig von sonstigen Bezügen, etwa aus der Mindestsicherung oder einer Ausgleichszulage, brutto für netto bekommen und sie auch unpfändbar bleibt. Dazu kommt eine automatische Valorisierung auf Basis der jährlichen Pensionsanpassungen. So wird auch rechtlich festgelegt, dass dieses Geld tatsächlich den Opfern zugutekommt und von keinen Kürzungen bedroht ist. Erfreulicherweise sind die Regierungsparteien zumindest in diesen Punkten unseren Argumenten und Vorschlägen gefolgt“, so Belakowitsch-Jenewein weiter.

„Dies kann aber alles nur eine erste Basis sein. Neben den in diesem Gesetz umfassten Heim- und Pflegekindern muss man sich in einem weiteren Schritt auch der zweiten Gruppe widmen, die in der außerschulischen Jugenderziehung, in alternativen Kommunen und in der Vereinsarbeit Opfer von Übergriffen durch Gewalt und sexuellen Missbrauch wurden. Auch hier gibt es viel aufzuarbeiten und die jetzt eingesetzte Rentenkommission bei der Volksanwaltschaft sowie budgetär in Aussicht genommene finanzielle Mittel für Dokumentation und Beratung sind ein wichtiger Schritt für eine umfassenden Wiedergutmachung und Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels in der Kinder- und Jugendbetreuung“, so Dr. Belakowitsch-Jenewein.

„In diesem Zusammenhang gilt es aber auch heute allzeit wachsam zu sein, denn auch in unseren Tagen kann es immer wieder zu Übergriffen gegen Kinder kommen, sei es in Religionsgemeinschaften, Vereinen oder in sonstigen sozialen Gruppen. Deshalb muss der Kinderschutz vor Gewalt und vor sexuellem Missbrauch eine gemeinsame Staatsaufgabe werden, wo man auch darüber nachdenken muss, inwieweit nicht bei den straf- und zivilrechtlichen Verjährungsfristen Handlungsbedarf besteht, um potenziellen Tätern zu signalisieren, dass sie lebenslang verfolgt werden können“, sagte Belakowitsch-Jenewein.

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