FPÖ-Belakowitsch: „Die ‚Sozialhilfe-Neu‘ ist für Menschen in Notlagen und kein Erwerbsersatz“ | Freiheitlicher Parlamentsklub

„Dilemma der ‚Mindestsicherung-Alt‘ verdankt Österreich der SPÖ, damit ist nun Schluss“

Wien (OTS) „In üblicher Manier macht die SPÖ, und allen voran deren Chefin Rendi-Wagner, das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wieder einmal schlecht und stellt Fragen und Vorwürfe in den Raum. Die gestellten Fragen hätten freilich im öffentlichen Expertenhearing plaziert werden können, dort wurde aber seitens der Sozialisten einzig ein Experte diskreditiert“, reagierte heute in ihrer Rede im Nationalrat die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch auf einen schwachen und nicht fundierten Redebeitrag der SPÖ-Bundesgeschäftsführerin.

„Der Anstieg an ausländischen Mindestsicherungsbeziehern mit einer Sozialwanderung nach Wien, muss zugunsten unserer in Not geratener Österreicher eingedämmt werden – so sind mehr als die Hälfte der Bezieher Nichtösterreicher. Verpflichtende Deutschkurse sind die ersten Schritte zu einem Anstellungsverhältnis, denn ohne Deutschkenntnisse wird es wohl nichts mit Arbeit und Integration. Das ganze Dilemma haben wir ja in Wirklichkeit dem damaligen SPÖ-Minister Stöger zu verdanken, der ein Mindestsicherungs-Chaos sondergleichen hinterlassen hat, damit ist nun Schluss“, so Belakowitsch.

„Die ÖVP-FPÖ Regierung hat sich in einem langen Prozess viele Gedanken gemacht, vieles richtig gestellt und sich Kritiken zu Herzen genommen. Dieses neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wird auch Beziehern helfen ihr Eigentum zu erhalten, so wurde das Schonvermögen auf 5200 Euro angehoben und die Eintragung ins Grundbuch wird frühestens nach drei Jahren möglich und das bei einer durchschnittlichen Verweilzeit in der Mindestsicherung von neun Monaten. In Zukunft werden sich auch Personen in Not trauen, Mindestsicherung zu beantragen, welche sich mühsam ein Haus oder eine Wohnung erarbeitet und erspart haben“, betonte Belakowitsch und unterstrich nochmals die Wichtigkeit, dass es nun ein einheitliches Gesetz für ganz Österreich gibt – auch für Wien.

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