FPÖ – Angerer: ÖVP-Finanzminister muss Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren sicherstellen! | Freiheitlicher Parlamentsklub

FPÖ bringt Antrag ein – die Sicherheit unserer Einsatzkräfte darf keine Frage des Geldes sein

Wien (OTS) „ÖVP-Finanzminister Blümel muss die Finanzierung der Freiwilligen Feuerwehren in ausreichender Höhe sicherstellen. Es kann nämlich nicht sein, dass das Budget unserer Freiwilligen Feuerwehren jährlich schrumpft, dadurch auch die Sicherheit unserer Helfer gefährdet wird und die schwarz-grüne Regierung aber keinen Finger rührt“, sagte heute FPÖ-Wirtschaftssprecher NAbg. Erwin Angerer in seinem Debattenbeitrag.

„Auch die Feuerwehren brauchen Planungssicherheit bei der Beschaffung ihrer Ausrüstung. Diese ist regelmäßig zu erneuern und muss ständig an die Anforderungen im oft lebensgefährlichen Einsatz angepasst werden. Hierbei Abstriche machen zu müssen, könnte für die freiwilligen Helfer zum Sicherheitsrisiko werden. Das dürfen wir nicht zulassen“, betonte Angerer, der im Zuge seiner Rede auch einen Entschließungsantrag einbrachte, indem ÖVP-Finanzminister Blümel aufgefordert wird, die Finanzierung der Feuerwehren durch den Katastrophenfonds für 2022 in ausreichender Höhe sicherzustellen und zudem für diese Mittel in Zukunft eine jährliche Indexanpassung vorzusehen.

„Derzeit ist die Finanzierung der Feuerwehren nämlich von der Konjunktur abhängig. Diese Regelung muss umgehend abgeändert und auf eine fixe und damit planbare jährliche Summe umgestellt werden“, forderte der FPÖ-Wirtschaftssprecher und weiter: „Im Jahr 2010 haben die Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds 93 Millionen Euro erhalten. Hätte man bereits damals eine jährliche Inflationsanpassung vorgesehen, stünden den Feuerwehren mittlerweile rund 120 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Aufgrund des Wirtschaftseinbruchs im ‚Corona-Jahr 2020‘ sank der Betrag jedoch wieder unter 100 Millionen Euro. Das ist zu wenig, um den freiwilligen Einsatzkräften jene Ausrüstung und Sicherheit zu garantieren, auf die sie sich dann auch im Ernstfall verlassen können.“

„Es ist daher der Fehlbetrag im vergangenen und heurigen Jahr über die Corona-Hilfen auszugleichen und die künftige Finanzierung entsprechend umzustellen“, so Angerer.

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