Forschungsausschuss für Warnfunktionen am Handy

Forschungsausschuss beschließt Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz

Wien (PK) Der Forschungsausschuss beschloss heute, die Marktüberwachung von Funkanlagen neu zu regeln. Das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG) regelt künftig den Binnenmarkt im Bereich der Funkanlagen und ersetzt das Bundesgesetz für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Darin wird sichergestellt, dass nichtkonforme Funkanlagen auf dem gesamten EU-Markt gleich behandelt werden. Neben den Regierungsparteien stimmte auch das Team Stronach für dieses Gesetz. Grüne und NEOS behielten sich die Zustimmung im Plenum vor.

Zum Konsumentenschutz stellte der Ausschuss einstimmig fest, dass sämtliche Unternehmen – Gerätehersteller und Dienstebetreiber -Warnfunktionen für TelekommunikationsteilnehmerInnen zur Kostenkontrolle und -beschränkung unterstützen müssen. In dem ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrag geht es laut Antragstellerin Eva-Maria Himmelbauer darum, „alle in die Pflicht zu nehmen“, um die KonsumentInnen vor Limitüberschreitungen beim Roaming zu warnen.

Intensiv diskutiert wurden auch bessere Rahmenbedingungen für soziale Innovationen und die Entpolitisierung der Entscheidungsprozesse bei der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Marktüberwachung von Funkanlagen wird neu geregelt

Eine neue EU-Richtlinie umfasst im Unterschied zur bisher geltenden Regelung nur mehr die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und klammert den Bereich der Bereitstellung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen aus. Das Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz (FMaG) ersetzt nun die alte Regelung und nimmt notwendige Anpassungen an das Unionsrecht vor, erklärte Philip Kucher (S) (1460 d.B.). Zudem nimmt der Ausschuss Klarstellungen zum Konsumentenschutz vor. Sowohl Geräteherstellung als auch Dienstebetreiber haben Funktionen zu unterstützen, die für die Erbringung von Warnmeldungen erforderlich sind, wie sie beispielsweise bei hohen Roaminggebühren erfolgen.

Ziel ist es, nichtkonforme Funkanlagen auf dem gesamten EU-Markt gleich zu behandeln. Dazu werden Begriffsbestimmungen vorgenommen und Konsumentenschutzbestimmungen eingeführt, führte Eva-Maria Himmelbauer (V) aus. Die Novelle legt unter anderem das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als notifizierende Behörde fest, die bei Bedarf auch medial vor gefährlichen Produkten warnen kann, unterstrich Infrastrukturminister Jörg Leichtfried.

Die Grünen begrüßen sowohl den Abänderungsantrag als auch die Ausschussfeststellung, wollen aber genauer prüfen, ob die Sicherheitslücken nun geschlossen sind, begründete Ruperta Liechtenecker die abwartende Position ihrer Partei. Ähnlich sah dies auch Claudia Gamon (N), die ihrerseits auf kritische Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren hinwies. Laut Leichtfried sollten nun, nach Überarbeitung des Gesetzesentwurfs nach dem Begutachtungsverfahren, zahlreiche Befürchtungen ausgeräumt worden sein.

Rahmenbedingungen für soziale Innovationen

Rahmenbedingungen für soziale Innovationen sollen künftig dafür sorgen, die strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft verstärkt und rasch zu berücksichtigen und den Zugang zu Förderungen für soziale Innovationen einfacher zu gestalten. Überdies soll eine Plattform im Sinne der Open Innovation-Strategie die gesellschaftliche Innovation besonders unterstützen, betonte Staatssekretär Harald Mahrer. Im Rahmen eines Initiativantrags von ÖVP, SPÖ und Grünen, kam der Ausschuss überein, dass auch auf EU-Ebene für eine verstärkte Förderung von sozialer Innovation eingetreten werden soll. Der gleichlautende Entschließungsantrag wurde miterledigt (677/A(E)).

Neben den technologischen würden die sozialen Innovationen immer wichtiger für die Bewältigung der großen Zukunftsthemen Klimawandel, Energieversorgung, demographische Entwicklung, Umweltschutz und Gesundheitsversorgung, argumentierte Ruperta Lichtenecker (G). Seitens der ÖVP bekannte sich Andreas Hanger zu sozialen Innovationen und unterstrich den Zusammenhang zwischen technologischem Fortschritt und gesellschaftspolitischen Veränderungen.

Es handle sich dabei um Rahmenbedingungen, erklärte Ulrike Weigerstorfer (T) ihre Zustimmung trotz Unschärfen bei der Definition sozialer Innovationen. Auf die kritische Frage von Erwin Angerer (F) nannte Eva-Maria Himmelbauer (V) Social Impact Bonds aber auch innovative und unkonventionelle Lösungen als Zielgruppe für Förderungen. Ruperta Liechtenecker fügte hinzu, dass sie auch Unternehmen ansprechen wolle, beispielsweise um Impulse für Initiativen für den ländlichen Raum zu setzen. Philip Kucher war dafür, den Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen zu unterstützen.

NEOS pochen auf Entpolitisierung der Forschungsförderungsgesellschaft

Claudia Gamon, NEOS-Wissenschaftssprecherin, wollte eine grundsätzliche Diskussion zur Besetzung von Gremien anstoßen. Daher forderte sie, die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) mit unabhängigen ExpertInnen zu besetzen. Dies insbesondere, um die Reputation der FFG abzusichern, unterstrich Gamon. Zudem sei der Beirat entgegen den gesetzlichen Bestimmungen rein männlich besetzt gewesen (1597/A(E)). Die Vergabe von Förderungen müsste laut Gamon nach Grundsätzen der Fairness und Gleichheit erfolgen. Die Besetzung des Beirats sei „typisch österreichisch“, meinte auch Sigrid Maurer (G). Diese politische Einflussnahme sei einer modernen Demokratie nicht zuträglich, unterstützte sie den Antrag.

Der Bund als Eigentümer müsse die Gremien mit Vertrauenspersonen besetzen, konterte Gerhard Deimek (F). Er könne keine parteipolitischen Entscheidungen in der FFG erkennen. Fraktionskollege Axel Kassegger ortete hingegen Verbesserungsbedarf bei der Aufstellung des Beirats. Auch Ruperta Liechtenecker (G) sah keine parteipolitische Einflussnahme bei Förderentscheidungen, die FFG leiste gute und konstruktive Arbeit.

Gerald Klug (S) hielt die NEOS-Forderung für eine generelle Kampfansage gegen die Sozialpartner. Bei der FFG gebe es eine hervorragende Gesamtsituation, unterstrich er und lobte auch die gute Zusammensetzung des Beirats. Der Rechnungshof habe das interne Kontrollsystem der FFG gelobt, strich Fraktionskollege Philip Kucher hervor und verwahrte sich gegen diese „Stellvertreterdebatte“.

Er werde die Einhaltung der Frauenquote anweisen, entschuldigte sich Infrastrukturminister Jörg Leichtfried für die Nichteinhaltung. Zudem stellte er klar, dass der Beirat keine Entscheidungsbefugnisse hat. Zum Antrag äußerte er sich kurz, die NEOS sollten den Zugang „Partei raus“ kritisch hinterfragen. Der Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit. (Schluss Forschungsausschuss) gro

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