Forschungsausschuss beschließt weitere Schritte in Richtung elektronischer Identitätsausweis

Anträge der Opposition zu COVID-19-Begleitforschung, Datenzugang der Forschung, Weltraumstrategie und Internet als Daseinsvorsorge vertagt

Wien (PK) Mit einer Novelle des E-Government-Gesetzes und weiterer Materien will die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit weitere Schritte in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gesetzt werden können. Die Vorlage fand im Forschungsausschuss des Nationalrats breite Zustimmung aller Fraktionen außer der SPÖ, die Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Grundrechte vorbrachte.

Auf der Tagesordnung standen auch zahlreiche Oppositionsanträge. SPÖ, FPÖ und NEOS haben jeweils Anträge mit der Forderung einer Finanzierung von COVID-19-Begleitforschung eingebracht. Die SPÖ tritt auch dafür ein, dass Ministerien Auftragsstudien grundsätzlich veröffentlichen, und will auch erreichen, dass guter Internetzugang als Teil der Daseinsvorsorge der BürgerInnen verankert wird. Die NEOS wollen den Datenzugang für Wissenschaft und Forschung öffnen. Die FPÖ spricht sich für eine Aktualisierung der Weltraumstrategie der Bundesregierung aus. Die Anträge wurden allesamt mit den Stimmen von ÖVP und Grüne vertagt.

Elektronischer Identitätsausweis soll vorangetrieben werden

Mit einer Sammelnovelle will die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit weitere Schritte in Richtung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) gesetzt werden können. Die dazu vorgesehenen Änderungen des E-Government-Gesetzes haben auch Auswirkungen auf das Passwesen, wo die E-ID ebenfalls zum Einsatz kommen sollen. Zudem sollen mit der Novelle bereits die rechtlichen Grundlagen für einen digitalen Führerschein und einen digitalen Zulassungsschein gelegt werden (469 d.B.).

Mit der Novelle des E-Government-Gesetzes wurden bereits die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Konzepts Bürgerkarte hin zum E-ID (elektronischen Identitätsnachweis) kundgemacht. Die Anwendbarkeit dieser Bestimmungen erfordert aber das Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Echtbetrieb des E-ID. Bisher liegen diese noch nicht vor.

Für den Pilotbetrieb des E-ID sowie die Weiterentwicklung der damit verbundenen Technologie sind im Vorfeld des Echtbetriebs noch kleinere Adaptierungen und Ergänzungen des rechtlichen Rahmens erforderlich, ist den Erläuterungen zum Gesetzentwurf zu entnehmen. So muss beispielsweise für die Smartphone-basierte Verwendung des E-ID zusätzlich eine sicherheitstechnisch gleichwertige Umsetzung ausdrücklich ermöglicht werden, um der Inhaberin bzw. dem Inhaber des E-ID die Nutzung insbesondere bei Apps zu vereinfachen.

Weiters sollen zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des E-ID künftig auch Attribute aus Registern von Verantwortlichen des privaten Bereichs über das System des E-ID (freiwillig und ausschließlich bei Einwilligung des Betroffenen) Dritten zur Verfügung gestellt werden können.

Vorerst liege der Fokus aber auf der Nutzung von Attributen aus Registern von Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs, sodass Register von Verantwortlichen des privaten Bereichs erst in einem nächsten Schritt technisch angebunden werden sollen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird die notwendige Rechtsgrundlage bereits in dieser Novelle vorgesehen. Zudem soll festgelegt werden, dass die im Zuge des Pilotbetriebs ausgestellten E-ID auch über den Zeitraum des Pilotbetriebs hinaus verwendet und die zugehörigen Registrierungsdaten weiterhin verarbeitet werden dürfen.

Zur Steigerung der Datenqualität sollen mit dem Gesetz auch Anpassungen in Bezug auf die Änderungen der Eintragungsdaten im Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) vorgenommen werden.

Die Änderungen des E-Government-Gesetzes ermöglichen auch den Nachweis von personenbezogenen Daten mithilfe des E-ID im Bereich des Passwesens, weshalb eine Rechtsgrundlage für die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten an die Stammzahlenregisterbehörde, sofern diese einer gesetzlich übertragenen Aufgabe dient, geschaffen werden soll. Weiters werden Regeln für die Datenverarbeitung sowie für die Identitätsfeststellung für Behörden präzisiert.

Mit der Novelle soll auch die Grundlage für den digitalen Führerschein und den digitalen Zulassungsschein geschaffen werden. Das erfordert Änderungen im Führerscheingesetz (FSG) bzw. im Kraftfahrgesetz (KFG). Hier werden Regelungen zur Mitführpflicht des Führerscheins bzw. des Zulassungsscheins, für die Selbstabfrage durch BürgerInnen sowie die Kontrollabfrage durch Kontrollorgane sowie für die vorläufige Abnahme des Führerscheines oder des Zulassungsscheines festgelegt.

Für Österreich sei es an der Zeit, im Hinblick auf andere europäische Länder jetzt mit der Ausrollung der E-ID nachzuziehen, sagte Bundesministerin Margarete Schramböck gegenüber den Abgeordneten. Eine wichtige Sicherheit für die Nutzung stelle dar, dass die E-ID vom Innenministerium bzw. über die Passstellen ausgegeben werden soll, so die Ministerin. Was den Zeitplan betrifft, stellte sie eine stufenweise Ausrollung ab April kommenden Jahres in Aussicht. Bei der Weiterentwicklung der Handysignatur sei das Ziel, dass bisherige NutzerInnen übergeführt werden. Sicherer sollen damit sowohl Registrierungsprozesse, aber auch Identitätsfeststellungen werden. Zum Pilotprojekt gebe es positive Rückmeldungen, so Schramböck, die unterstrich, dass es grundsätzlich die Möglichkeit zur Nutzung der E-ID geben soll, jedoch keine Verpflichtung. In Bezug auf Bedenken hinsichtlich Datensicherheit werde sie die SprecherInnen aller Fraktionen zu einem Gespräch einladen, kündigte Schramböck an und betonte, diese sei gewährleistet.

Auch Maria Theresia Niss (ÖVP) hob hervor, dass mit diesem Gesetz die Voraussetzungen geschaffen werden, die Handysignatur zur E-ID weiterzuentwickeln und eine eindeutige Registrierung mit dem Smartphone zu ermöglichen. Geschaffen werde auch eine Ausweisplattform, etwa auch für den digitalen Führerschein.

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) kann den Fortschritten grundsätzlich einiges abgewinnen, es gebe aber Fragen zur Datensicherheit. Auch Ausschussvorsitzender Christian Hafenecker (FPÖ) wandte ein, dass datenschutzrechtliche Bedenken berücksichtigt werden müssen. Einhaltung der Grundrechte und Datensicherheit waren auch für Petra Oberrauner und Katharina Kucharowits (beide SPÖ) das vorrangige Thema, zu dem sie Bedenken äußerten. Aus dem Antrag sei nicht herauszulesen, wie die Datensicherheit sichergestellt werde, meinte Oberrauner. Aus Sicht von Kucharowits seien gewisse diesbezügliche Bedenken nicht eingearbeitet worden.

Oppositionsparteien fordern COVID-19-Begleitforschung

Mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen fordern alle drei Oppositionsparteien die Finanzierung einer COVID-19-Begleitforschung. ÖVP-Abgeordneter Josef Smolle betonte, es gebe die geforderte Forschung bereits. Viele Studien seien direkt vom Wissenschaftsministerium beauftragt worden und der FWF habe einen Forschungsschwerpunkt initiiert. Aus seiner Sicht gebe es noch Bedarf im Bereich Public Health.

Für Sonja Hammerschmid (SPÖ) muss der Fokus der Corona-Begleitforschung auf dem interdisziplinären Zugang stehen (634/A(E)). Ihr Antrag sei bereits im Frühsommer eingebracht und damals unverständlicherweise vertagt worden, sagte die Abgeordnete. Sie hoffe, dass es bald eine Entscheidung über eine Strategie gebe. Obwohl unterdessen eine Reihe von Einzelstudien vorliege, fehle eine interdisziplinäre Gesamtschau, um beurteilen zu können, welche Maßnahmen wirken.

Auch aus Sicht der FPÖ steht eine wissenschaftliche COVID-19-Begleitforschung für die Maßnahmen der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung noch aus. In einem Entschließungsantrag fordert FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek Mittel für die Einrichtung einer nationalen Taskforce „COVID-19-Evidenz“, um eine interdisziplinäre Corona-Begleitforschung durchzuführen (1094/A(E)). Er anerkenne, dass bereits viele Forschungsinitiativen gestartet wurden, sagte FPÖ-Abgeordneter Martin Graf. Diese seien aber immer noch nur Stückwerk. Nun gehe es darum, von Seiten der Regierung in einem „nationalen Schulterschluss“ für eine kohärente Strategie mit gesicherter Finanzierung zu sorgen.

Aus Sicht von NEOS-Abgeordnetem Helmut Brandstätter sind viele gesellschaftliche Fragen, die sich aus der Pandemie ergeben, noch nicht beantwortet. Seine Fraktion fordere daher die ausreichende Finanzierung für die mittel- bis langfristige Erforschung der psychosozialen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, unterstrich er (873/A(E)). Förderprogramme sollten laut Brandstätter daher insbesondere für jene Studien geschaffen werden, die sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf Arbeitswelt, Bildung und Lebensqualität beschäftigen.

Bundesminister Heinz Faßmann betonte, dass beide von den Abgeordneten geforderte Zugänge der Forschung – „Bottom up“ und „Top down“ – vorhanden seien. Die wissenschaftliche Community und die Universitäten hätten mit Forschungsschwerpunkten reagiert. Sein Ressort habe zusätzlich eine Reihe von Studien beauftragt, um einschätzen zu könne, welche Maßnahmen wirken. Auch die Impfstoffforschung werde unterstützt. Ein rein nationaler Zugang sei in der COVID-19-Evidenz nicht zielführend, hier müsse eine internationale Zusammenschau erfolgen, um gültige Erkenntnisse zur Pandemie zu gewinnen, sagte Faßmann in Richtung von Abgeordnetem Graf.

FPÖ drängt auf neue Weltraumstrategie

Die Weltraumstrategie der Bundesregierung sei inzwischen acht Jahre alt und müsse dringend überarbeitet werden, so FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker. Er fordert in einem Entschließungsantrag von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Überarbeitung der Strategie für österreichische Weltraumaktivitäten. Die neue Strategie solle bis zum 31. Juli 2021 dem Nationalrat vorliegen, wünscht Hafenecker (1057/A(E)).

Süleyman Zorba (Grüne) beantragte die Vertagung. Die Strategie werde derzeit überarbeitet, ein erster Entwurf sei im März kommenden Jahres zu erwarten. Die Wichtigkeit des Themas für Österreich strichen etwa Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Peter Weidinger (ÖVP) hervor. In Österreich gebe es in dem Bereich führende innovative Unternehmen und Forschung, so Hoyos-Trauttmansdorff. Es gelte hier, die Perspektiven hervorzuheben, schloss sich Weidinger an.

Neue Herausforderungen und Schwerpunkte haben auch auf den österreichischen Weltraumsektor, der stark wachse, Auswirkungen, sagte auch Bundesministerin Leonore Gewessler. Sie stellte in Aussicht, dass eine neue Strategie im Mai kommenden Jahres breit konsultiert und im Juni finalisiert werden soll.

SPÖ für Veröffentlichungspflicht von Auftragsstudien der öffentlichen Hand

SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid kritisiert, dass von den Ministerien jährlich zahlreiche Studien in Auftrag gegeben würden, die von der öffentlichen Hand zur Gänze bezahlt, jedoch nicht veröffentlicht werden. In einem Entschließungsantrag sieht sie die Notwendigkeit eines Gesetzes, das die grundsätzliche Veröffentlichungspflicht von Auftragsstudien im Kompetenzbereich des Bundes vorschreibt. Ausnahmeregelungen solle es dabei ausschließlich für die Bereiche des persönlichen Datenschutzes und der nationalen Sicherheit geben (971/A(E)).

Corinna Scharzenberger (ÖVP) beantragte die Vertagung und hielt dem entgegen, dass grundsätzlich alle öffentlich finanzierten Studien auch veröffentlicht werden, es sei denn, der Datenschutz spreche dagegen. Demgegenüber sprachen Hammerschmid und Eva Maria Holzleiter (SPÖ) etwa von nicht auffindbaren Studien. Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) pflichtete dem bei, zumal es sich bei der Finanzierung um Steuergeld handle und der Rechnungshof in diesem Zusammenhang auch Zweckmäßigkeiten hinterfragt habe.

NEOS fordern besseren Zugang der Forschung zu Registerdaten

NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter sieht Handlungsbedarf in Hinblick auf den Zugang von Wissenschaft und Forschung zu Registerdaten öffentlicher Datenbanken. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie sei die Kritik an den Mängeln wieder lauter geworden. Brandstätter fordert dementsprechend in einem Entschließungsantrag von der Bundesregierung einen Bericht mit einer Problemanalyse und Verbesserungsmaßnahmen in der Frage der Registerdatenforschung (939/A(E)). Geht es nach den NEOS, sollen nach Stellungnahmen aus Wissenschaft und Forschung die nötigen Maßnahmen umgesetzt und nötigenfalls die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Auch die Datenlage zu COVID-19 sei beschämend, ergänzte Brandstätter im Ausschuss. Mit einem Antrag auf Vertagung verwies Corinna Scharzenberger (ÖVP) allerdings darauf, dass an einem einheitlichen Zugang in dem Bereich gearbeitet werde.

SPÖ: Internet als Teil der Daseinsvorsorge etablieren

Schnelles Internet dürfe kein Luxus und auch keine Frage des Standorts sein, betont die Bereichssprecherin der SPÖ für Netzpolitik, Abgeordnete Katharina Kucharowits. Vielmehr bilde eine flächendeckende Netzinfrastruktur das Fundament einer gleichberechtigten digitalen Teilhabe aller, weshalb sie als Teil der Daseinsvorsorge für alle Menschen zugänglich sein müsse. Kucharowits fordert daher die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen, durch die ein flächendeckender, leistbarer Zugang zu leistungsstarkem Internet für alle Menschen nachhaltig sichergestellt wird (916/A(E)). Vor allem für den ländlichen Raum wäre hier Luft nach oben, pflichtete Christian Hafenecker (FPÖ) Kucharowits bei, gerade was den Ausbau von Glasfasernetz und 5G betreffe.

Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP), die den Antrag auf Vertagung stellte, wies demgegenüber darauf hin, dass an weiteren Rahmenbedingungen gearbeitet werde – etwa an einer Breitbandstrategie 2030. Es gelte bei dem Thema, sowohl die Privatwirtschaft, als auch etwaigen Bedarf zur Unterstützung, etwa der ländlichen Regionen durch die öffentliche Hand zu berücksichtigen. (Fortsetzung Forschungsausschuss) sox/mbu


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