FOPI zu ausverhandelter ASVG-Novelle | FOPI

Gesetz bedeutet weiteren massiven Druck für die Pharmawirtschaft und könnte Zwei-Klassen-Medizin fördern

Wien (OTS) - „Wir sehen die nunmehr getroffene Einigung zwischen SPÖ und ÖVP zur ASVG-Novell äußerst kritisch. Eine derart wichtige Gesetzesmaterie ohne fundierte Diskussion durchzupeitschen, ist ein Tiefpunkt des österreichischen Parlamentarismus“, kommentiert Dipl.-Kfm. Manuel Reiberg, Präsident des Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie (FOPI) die heute Abend erfolgte Beschlussfassung im Nationalrat. „Das Ringen zwischen den Beteiligten und die für die PatientInnen verunsichernde Debatte sind nun zwar vorerst formal abgeschlossen. Die Herausforderungen für unser Gesundheitssystem bleiben aber bestehen. Und die in den langen und zähen Verhandlungen getroffene Übereinkunft bedeutet für die Pharmaindustrie zusätzliche massive Belastungen.“

„Ergänzend zu dem Solidarbeitrag in Höhe von 125 Mio. Euro, den die Industrie auf Basis des Pharma-Rahmenvertrags für 2016 freiwillig an die Krankenkassen leistet, entsteht nun zusätzlicher Preisdruck“, so Reiberg. „Das könnte eine Preisspirale nach unten in Gang setzen, die langfristig die Versorgungssicherheit und den Zugang zu innovativen Arzneimitteln gefährdet. Kurz gesagt, das könnte der viel zitierten Zwei-Klassen-Medizin Tür und Tor öffnen.“

Außerdem werde dadurch, kritisiert das FOPI, einmal mehr von den eigentlichen Baustellen im Gesundheitssystem abgelenkt. „Die Arzneimittel sind definitiv nicht die Kostentreiber“, betont Reiberg. „Denn der Anteil der Arzneimittel an den gesamten Gesundheitsausgaben ist über zehn Jahre hinweg mit 12-13 % stabil geblieben. Wenn man nachhaltig Einsparungen erzielen wollte, müsste man ebenso im stationären Bereich, der mit rund 39 % den größten Kostenanteil ausmacht, und auch im ambulanten Bereich aktiv werden. Preisreduktionen per Gesetz zu verordnen ist freilich einfacher.“

„Wir hoffen, dass trotz der Einigung über die ASVG-Novelle die Reformbemühungen mit Nachdruck verfolgt werden“, sagt Reiberg, „und dass dabei das Wohl der PatientInnen im Zentrum steht – und nicht die Interessen der Systembewahrer.“

Abzuwarten bleibe weiters, ergänzt Dr. Ronald Pichler, Generalsekretär des FOPI, ob die Europäische Union Bedenken in Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle anmeldet. Denn nach einem Gutachten des Linzer Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Michael Mayrhofer stehen die geplanten Regelungen nicht in Einklang mit den EU-Rahmenbedingungen und weisen darüber hinaus massive verfassungsrechtlich bedenkliche Punkte auf.

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Tel: +43 664 8270120
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