Fördermittel für Freiwilliges Jahr werden angehoben

Einstimmiger Beschluss der Novellierung des Freiwilligengesetzes im Nationalrat

Wien (PK) Für Freiwillige gibt es weitere Verbesserungen. Die Novellierung des Freiwilligengesetzes, die heute im Nationalrat einstimmig beschlossen wurde, ermöglicht nun TeilnehmerInnen, das Freiwillige Sozialjahr in Krankenanstalten zu absolvieren. Außerdem wird dadurch der Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland stärker gefördert. Für Personen, die ein Freiwilliges Jahr absolvieren, gelten nun hinsichtlich der Gewährung der Familienbeihilfe die gleichen Regelungen wie für Zivil- und Präsenzdiener, ferner wird die Einsatzmöglichkeit bei Rettungsdiensten verlängert. Ein Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP, der den Erhalt der Familienbeihilfe für die Zeit zwischen Ausbildung und Antritt des Freiwilligen Jahres gewährleistet, wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

In der Debatte unterstrichen die Abgeordneten aller Fraktionen die Bedeutung des Freiwilligen Jahres und würdigten die Arbeit der TeilnehmerInnen. Andreas Hanger (V) strich vor allem die Wichtigkeit der Aufstockung der Fördermittel für die Informationsarbeit bei der Aufarbeitung der NS-Zeit hervor und brach eine Lanze für die über drei Millionen ÖsterreicherInnen, die freiwillige Dienste leisten.

Otto Pendl (S) und Tanja Windbüchler-Souschill (G) unterstrichen in ihren jeweils letzten Reden im Nationalrat die Bedeutung der Freiwilligen für Österreich. Für Windbüchler-Souschill stellt die Novellierung des Freiwilligengesetzes eine gute Weiterentwicklung dar, die vor allem die Gedenkdienste finanziell und rechtlich absichert.

Sozialminister Alois Stöger schloss sich den Abgeordneten an und lobte die vielfältige Arbeit der vielen ÖsterreicherInnen, die freiwillige Dienste leisten. Es sei aber auch ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit, dass der die Novellierung des Freiwilligengesetzes einstimmig beschlossen wird. Besonders die Verlängerung der Einsatzmöglichkeit bei Rettungsdiensten sah der Minister positiv. (Fortsetzung Nationalrat) see

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