Florestan-Initiative reicht Verfassungsklage ein | Felber

Ich halte es für wesentlich, unser reiches kulturelles Erbe als zentralen Teil einer humanistisch geprägten Allgemeinbildung auf Basis der bestehenden Grundrechte für künftige Generationen abzusichern. Ein politisches System, das zentrale Kulturstätten als bloße „Freizeiteinrichtungen“ klassifiziert, ist bereits selbst das erste und offenkundigste Produkt eben dieses Systems der Halb- und Unbildung. Das erfolglose Rasenmäher-Prinzip sollte nun endlich interdisziplinär erarbeiteten
Individual-Lösungen weichen

Florian Krumpöck

Wien (OTS) Die von der Florestan-Initiative aufgeworfene Fragestellung, ob die undifferenzierten Schließungen der Kulturstätten verfassungskonform waren und sind, bleibt heute so aktuell wie zum Start der Initiative im November vergangenen Jahres. Deswegen wurden die angekündigten Individualanträge beim Verfassungsgerichtshof am Dienstag, 9. März 2021 eingereicht.

Unter den Individualantragsteller*innen finden sich Nina Proll, Angelika Kirchschlager, Alfred Dorfer, Georg Breinschmid, Gernot Plass, Dr. Otto Brusatti, Harald Stampfer, Eduard Angeli sowie die Politikwissenschaftlerin Univ.-Prof. Dr. Ulrike Guérot.

Mittlerweile untermauern eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien die Wirksamkeit der Präventionskonzepte von Kultureinrichtungen und legen damit eine Öffnung nahe. (z.B. Aerosolstudie Dortmund/Fraunhofer Institut, TU Berlin, Bayrische Staatsoper). Auch praktische Beispiele wie aus dem seit Monaten geöffneten Teatro Real Madrid zeigen auf, dass ein ernstzunehmender gesundheitspolitischer Umgang sich mit Öffnungsszenarien für die Kultur durchaus vereinbaren lässt.

Mitinitiator Florian Krumpöck:Ich halte es für wesentlich, unser reiches kulturelles Erbe als zentralen Teil einer humanistisch geprägten Allgemeinbildung auf Basis der bestehenden Grundrechte für künftige Generationen abzusichern. Ein politisches System, das zentrale Kulturstätten als bloße „Freizeiteinrichtungen“ klassifiziert, ist bereits selbst das erste und offenkundigste Produkt eben dieses Systems der Halb- und Unbildung. Das erfolglose Rasenmäher-Prinzip sollte nun endlich interdisziplinär erarbeiteten Individual-Lösungen weichen.“


Grund- und Menschenrechte sind unteilbar, interdependent und nicht konditionierbar.

Die erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie tangieren eine Vielzahl von Grund- und Freiheitsrechten, nicht nur die Eigentums- und Erwerbsfreiheit der Kunst- und Kulturschaffenden, sondern insbesondere die Freiheit der Kunst, die Gedanken- und Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit, das Recht auf Bildung, das allgemeine Diskriminierungsverbot und auch die Reisefreiheit in der Europäischen Union.

Grund- und Menschenrechte sind unteilbar, interdependent und nicht konditionierbar. Nicht nur in Österreich fehlt soweit ersichtlich ein über epidemiologische und virologische Erkenntnisse der Pandemiebekämpfung hinausgehender umfassender grund- und menschenrechtlicher Diskurs dazu, in welchem Ausmaß die Gewährleistung des Rechtes auf Schutz des Lebens die Einschränkung einer Vielzahl von Grund- und Freiheitsrechten anderer rechtfertigen kann.


Planungssicherheit mittels erprobter Präventionskonzepte

Nicht zuletzt rechnen die Experten der WHO heuer nicht mit einem Ende der Corona-Pandemie und warnen davor, sich allein auf Impfungen zu verlassen. Grundsätzliche Hygieneregeln seien weiterhin Fundament der Pandemie-Bekämpfung. Erprobte Präventionskonzepte und die von der Initiative angestrebte rechtliche Einschätzung sind daher weiterhin wichtige Parameter für eine lebendige Kulturszene vor, auf und hinter der Bühne.

Es mangelt nicht an Alternativen zu undifferenzierten Schließungsszenarien und einer umsetzungsstarken Kulturszene, es mangelt an politischem Willen.

Weitere Informationen:
www.florestan.at

Link zu Individualantrag gem Art 139 Abs 1 Z 3 B-VG samt Beilagen

Rückfragen & Kontakt:

Martin Felber
+43 664 8294556
martin@felberkultur.com



Quelle

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