„Flimmit“: Keine Quersubventionierung eines kommerziellen Angebots durch ORF-Gebühren!

Wien (OTS) Sollen in Zukunft GIS-Gebühren für die Finanzierung des Video-on-Demand-Unterhaltungsangebots „Flimmit“ verwendet werden dürfen? „Nein“, ist die Antwort des VÖP zum Wunsch des ORF. Reine Unterhaltungsangeboten sind nun mal keine öffentlich-rechtliche Aufgabe, das Anbieten österreichischer Unterhaltung ist kein “Marktversagen“, und das Abwälzen wirtschaftlicher Risiken auf Gebührenzahler ist ein „No-Go“.

Vor gut zwei Jahren erwarb der ORF die Mehrheit an der Video-on-Demand-Plattform „Flimmit“ – ein Schritt, der bereits damals vom Verband Österreichischer Privatsender als ausschließlich kommerziell orientiert kritisiert wurde. Nun erklärt der ORF das Unterhaltungsangebot für wirtschaftlich gescheitert und wünscht sich die Umwandlung in ein „öffentlich-rechtliches Unterhaltungsangebot“.

Der Versuch, das VoD-Unterhaltungsangebot mit Gebühren quer zu subventionieren, ist zum Scheitern verurteilt: „Dass der ORF heute behauptet, dieser Dienst ließe sich nicht wirtschaftlich führen, halten wir für unglaubwürdig“, so Ernst Swoboda, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Geschäftsführer von KRONEHIT. „Die Nachfrage nach VoD-Angeboten wächst enorm stark und Skalenvorteile gibt es auch im österreichischen Markt zur Genüge. Das vom ORF behauptete „Marktversagen“ können wir nicht erkennen. Wir sehen in der ORF-Argumentation bestenfalls eine Schutzbehauptung, mit der dem Gebührenzahler wirtschaftliches Risiko aufgebürdet und die Wettbewerbsposition des ORF abgesichert werden soll.“

In einer fast 50seitigen Stellungnahme listet der VÖP zahlreiche Gründe auf, warum der Vorschlag des ORF nicht genehmigungsfähig ist: Unter anderem fehlt dem Angebot der nötige Bezug zum ORF-Programm, es ist nicht unverwechselbar mit kommerziellen Drittangeboten, es überschreitet sämtliche der bisher geltenden Grenzen für programmbegleitende Onlineangebote, und es verstößt gegen spezifische öffentlich-rechtliche Online-Verbote (Unterhaltung, E-Commerce, Zielgruppenangebote). Abgesehen davon ist es zu unbestimmt und klammert viele wichtige Details aus.

Zudem bedroht ein öffentlich-rechtliches Unterhaltungsabrufangebot den Wettbewerb: „Flimmit ist auf dem relevanten Markt – also jenem für hochqualitative bzw. österreichische Unterhaltung auf Abruf – schon jetzt der dominante Anbieter“, erläutert Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP. „Wenn man dieses Angebot, indem man es durch Gebühren mitfinanziert, von der Notwendigkeit enthebt, positiv zu wirtschaften, dann zementiert man damit die Dominanz von Flimmit bzw. des ORF geradezu ein. Ein funktionierender Wettbewerb österreichischer Anbieter, der sich selbst trägt, ist unter diesen Umständen auszuschließen. Dies wäre nicht nur für private Mitbewerber ein Problem, sondern auch für die Endkunden, die dann einem Monopol gegenüberstünden.

Für Drumm ist auch die geplante Finanzierungsstruktur nicht zu rechtfertigen: „Flimmit soll zukünftig sowohl aus Abo- und Abrufentgelten der Endkunden, als auch aus Programmentgelten der Allgemeinheit finanziert werden. Das bedeutet, dass der Dienst nur von jenen konsumiert werden kann, die sich ein Jahresabo oder die Einzelabrufe leisten können oder wollen, gleichzeitig aber von allen Gebührenzahlern mitfinanziert wird – also ein Angebot für wenige auf Kosten aller.

Dass das vorgeschlagene Angebot einen relevanten Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags leistet, ist aus Sicht des VÖP ebenfalls auszuschließen. Vielmehr würde das öffentlich-rechtliche Profil des ORF noch stärker verwässert werden und das öffentlich-rechtliche Gesamtprogrammangebot (einschl. Informations-, Bildungs- und Kulturinhalten) würde noch weniger in Anspruch genommen. 

Einmal mehr versucht der ORF, ein rein kommerzielles Tätigkeitsfeld mit der Quersubventionierung aus den ORF-Gebühren auf- und auszubauen“, meint Ernst Swoboda. „Ein öffentlich-rechtliches Unterhaltungsabrufangebot wäre ein weiterer Schritt hin in Richtung Kommerz und weg vom Ziel, Public Value zu erzeugen. Es ginge nicht nur zu Lasten des Mitbewerbs, sondern auch der Gebührenzahler. Wir erneuern aus diesem Anlass unseren dringenden Appell an die künftige Bundesregierung: Die Anforderungen an und die Grenzen für den ORF müssen klarer definiert werden. Der österreichische Medienmarkt kann nur dann gegen internationale Player bestehen, wenn es hierzulande ein faires und ausgewogenes System ohne einseitige Privilegien gibt.“ 

> Download der VÖP-Stellungnahme

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