Fischottertötung in NÖ: WTV erstattete Anzeige wegen Tierquälerei

Wiener Tierschutzverein hat bereits gehandelt: Rechtliche Schritte gegen die sinnlose Tötung der Fischotter in Niederösterreich sind eingeleitet. Weitere folgen diese Woche.

Vösendorf (OTS) - Ab dem heutigen Dienstag soll das Fischottermorden in Niederösterreich beginnen. Die niederösterreichische Landesregierung meint, dass der Bescheid zur Tötung von 40 Fischottern nun rechtswirksam sei. Der Wiener Tierschutzverein (WTV) sieht das anders. „Wir bekämpfen dieses völlig sinnfreie und tierquälerische Vorhaben mit allen uns zu Verfügung stehenden legalen Mitteln“, sagt WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic.

Anzeige wegen Tierquälerei

Denn während andere Vereine Petitionen zur Rettung der Otter eingereicht haben, hat der Wiener Tierschutzverein (WTV) bereits gehandelt und aktiv rechtliche Schritte eingeleitet. So wurde schon am 9. März bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt eine Anzeige wegen Tierquälerei (nach Paragraph 222) eingebracht.

In der Anzeige heißt es unter anderem: „Die Anordnung des Abschusses ist strafrechtswidrig, weil die mutwillige Tötung eines Wirbeltieres nach § 222 Abs 3 StGB verboten ist. Die Anordnung ist einer Bestimmung im Sinne des § 12 StGB zur mutwilligen Tötung dieses streng geschützten Tieres gleichzusetzen. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn kein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben ist. Tierschutz ist mittlerweile ein weithin anerkanntes und bedeutsames öffentliches Interesse. Seit 2013 ist „Tierschutz“ als Staatsziel in der Verfassung verankert und daher als Auslegungsmaxime seitens staatlicher Einrichtungen bei jeder Entscheidung heranzuziehen und ganz besonders darauf Bedacht zu nehmen. Daher muss der Grund für die Tötung eines Tieres triftig, einsichtig, von einem schutzwürdigen Interesse getragen sein und schwerer wiegen als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit. Insbesondere sind ökonomische Gründe alleine, wie zum Beispiel Kostenersparnis oder das Streben nach Gewinnmaximierung, nicht geeignet die Anforderungen an das Vorliegen eines „vernünftigen Grundes“ oder an dem Nichtvorliegen einer Mutwilligkeit zu erfüllen.“

Zusätzlich dazu hat der WTV bei der NÖ Landesregierung einen Antrag auf Zustellung des Bescheides, mit welchem das Einfangen und der Abschuss von 40 männlichen Fischottern bewilligt wird, inklusive sämtlicher Gutachten, die diesem Bescheid zugrunde liegen, gestellt. Auch Parteistellung im Sinne der auch in Österreich geltenden Aarhus Konvention wurde beantragt, um den Bescheid bekämpfen zu können.

Beschwerde bei der EU-Kommission

Weiters verstößt der vom Land NÖ legitimierte Abschuss gegen die geltende Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU und ist aus Sicht des WTV jedenfalls rechtswidrig. Daher wird der Wiener Tierschutzverein als nächsten Schritt noch diese Woche eine offizielle Beschwerde bei der Umweltabteilung der EU-Kommission einbringen und ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes Österreichs gegen das Artenschutzrecht initiieren.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher

Wiener Tierschutzverein
Triester Straße 8
2331 Vösendorf

Mobil: 0699/ 16 60 40 66
Telefon: 01/699 24 50 - 16
oliver.bayer@wiener-tierschutzverein.org
www.wiener-tierschutzverein.org



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