Finanzierung der Arzneimittelüberwachung: Rechnungshof empfiehlt Abgabe pro verkaufter Packung nach Vorbild der Schweiz

RH-Ausschuss debattiert Prüfbericht zur Kontrolle und Überwachung von Arzneimittel- und Medizinprodukten

Wien (PK) - Der Rechnungshof nahm 2016 die Struktur der Arzneimittel-und Medizinprodukteüberwachung in Österreich sowie deren Finanzierung unter die Lupe. Geprüft wurde das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, das ihm nachgeordnete und für die Zulassung und Kontrolle von Arzneimitteln sowie Medizinprodukten verantwortliche Bundesamt fu¨r Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) sowie die privatwirtschaftlich organisierte und für die operative Marktüberwachung zusta¨ndige AGES Medizinmarktaufsicht. Der Pru¨fungszeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2010 bis 2015, allerdings haben sich die RechnungsprüferInnen auch die Jahre ab 2006 - dem Zeitpunkt der Ausgliederung der Kontrolle von Arzneimitteln und Medizinprodukten aus dem Bundesbereich zur AGES Medizinmarktaufsicht - angesehen.

Im Zusammenhang mit der Ausgliederung bemängelt der Bericht, dass das neue Geschäftsfeld der Medizinmarktaufsicht im Unternehmenskonzept der AGES bis 2011 unberücksichtigt geblieben ist. Die Folge waren u.a. Doppelstrukturen, die erst ab 2013 abgebaut wurden sowie eine unklare Rollenverteilung zwischen der AGES und dem BASG. Durch die Ausgliederung kam es auch im Gesundheitsministerium sowie im Bundesamt vereinzelt zu Problemen. Etwa war die Trennung zwischen Entscheidungs- (BASG) und Kontrollfunktion (BMGF) nicht gegeben, was in der Praxis beispielweise zu fehlenden Unabhängigkeitserklärungen führte. Diese müssen laut Gesetz jährlich und lückenlos vorliegen.

Trotz der Ungereimtheiten kommt der Rechnungshof im Bericht zum Schluss, dass der Rückstau unerledigter Anträge in der Arzneimittel-und Medizinprodukteüberwachung sowie die finanzielle Schieflage seit der Ausgliederung abgebaut bzw. bereinigt werden konnten. "Wir haben eine positive Entwicklungen festgestellt, die AGES Medizinmarktaufsicht findet auch bei der Europäischen Arzneimittelagentur Anerkennung", so Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss.

Handlungsbedarf ortet der Rechnungshof allerdings bei der Finanzierung der Medizinmarktüberwachung. Laut Bericht sind die Mittel trotz der 2015 beschlossenen und ursprünglich bis 2018 befristeten Abgabe durch Apotheken nicht sichergestellt. Zur langfristigen Absicherung der allgemeinen Medizinmarktüberwachung empfiehlt er die Einführung einer Abgabe pro verkaufter Arzneimittelpackung nach dem Vorbild der Schweiz. Hartinger-Klein:
Arzneimittelabgabe nach Schweizer Vorbild derzeit nicht geplant

Laut Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein ist die Finanzierung der Medizinmarktüberwachung durch die Apothekenabgabe in Form eines Zuschlags zur Kammerumlage bis 2022 geregelt. Erst dann würde man sich über die Finanzierung Gedanken machen. Eine Abgabe pro verkaufter Arzneimittelpackung wie in der Schweiz ist derzeit nicht geplant, wie sie gegenüber den Abgeordneten Irmgard Griss (NEOS), Peter Gerstner (FPÖ), Wolfgang Zinggl (Liste Pilz), Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) sowie Reinhold Einwallner (SPÖ) im Ausschuss klarmachte.

Geht es nach AGES-Geschäftsführer Wolfgang Hermann, gibt es am aktuellen Finanzierungssystem nichts auszusetzen. Voraussetzung sei allerdings die Verlängerung der Apothekenabgabe. Nach den vom Rechnungshof aufgezeigten Verlusten habe die AGES Medizinmarktaufsicht in den letzten Jahren den Turnaround geschafft und 2016 sowie 2017 Millionengewinne gemacht. Man wolle auch weiterhin Synergien zwischen den einzelnen Geschäftsfeldern der AGES nutzen und Prozesse optimieren.

Nationalrat wird sich mit weiteren Prüfberichten befassen

Einstimmig und ohne weitere Beratungen nahmen die Abgeordneten elf Prüfberichte ( III-5 d.B., III-6 d.B., III-7 d.B., III-8 d.B., III-9 d.B., III-12 d.B., III-13 d.B., III-14 d.B., III-17 d.B., III-18 d.B., III-19 d.B.) zur Kenntnis. Sie werden nun im Plenum des Nationalrats diskutiert. Unter anderem hatte der Rechnungshof das Projekt AirPower, die Qualität der mittelfristigen Haushaltsplanung des Bundes, die Lehrpersonenfort- und weiterbildung, die Generalsanierung und Erweiterung des Museums für zeitgenössische Kunst (21er Haus), die Maßnahmen zur Förderung der Personalmobilität im Bundesdienst und die tech2b Inkubator GmbH unter die Lupe genommen.

Darüber hinaus wurden die Beratungen über rund ein Dutzend weiterer Rechnungshofberichte aufgenommen und gleich wieder vertagt. Darin geht es u.a. um die Bundespensionskasse AG - Veranlagungsstrategien und Asset Management, die Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012, die Oesterreichische Nationalbank, die Struktur der österreichischen Vertretungen innerhalb der EU, den Truppenübungsplatz Allensteig oder Polizeiliche Großeinsätze (III-87 d.B., III-88 d.B., III-89 d.B., III-94 d.B., III-95 d.B., III-96 d.B., III-112 d.B., III-113 d.B., III-114 d.B., III-115 d.B., III-116 d.B., III-117 d.B., III-122 d.B.). (Schluss Rechnungshofausschuss) keg

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