Finanzausschuss: Minister Blümel spricht sich für globales Modell in Sachen Digitalsteuer aus

Weitere Themen: Bankenaufsicht, Produktpirateriebericht und Entwicklungszusammenarbeit

Wien (PK) Für eine globale Lösung in Sachen Digitalsteuer sprach sich heute Bundesminister Gernot Blümel anlässlich der Debatte über die EU-Jahresvorschau 2021 im ersten Finanzausschuss des heutigen Tages aus. Ebenso unterstütze er den Vorschlag nach Einführung einer globalen Mindestkörperschaftssteuer in der Höhe von 21%, der derzeit auf OECD-Ebene verhandelt werde. Weiters auf der Agenda des Ausschusses standen eine Regierungsvorlage, die in Umsetzung von EU-Richtlinien Verbesserungen bei der Bankenaufsicht brachte, diverse Berichte sowie zahlreiche Anträge der Opposition, die allesamt vertagt wurden. Darin ging es unter anderem um die Auswirkungen der Erhöhung der Normverbrauchsabgabe, die Reform des Glücksspielwesens, die steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Kosten und die gesetzlichen Grundlagen für die Bereitstellung von außerbörslichem Risikokapital.

Regierungsvorlage zur Verbesserung der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung

Einstimmig angenommen wurde zunächst eine Regierungsvorlage, die in Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien die Stärkung der Widerstands- und Abwicklungsfähigkeit von Kreditinstituten zum Ziel hat (663 d.B.). Durch die Änderung eines Bündels von Finanzgesetzen (Bankwesengesetz, Börsegesetz, Finalitätsgesetz, Finanzmarkt-Geldwäsche-Gesetz etc.) soll die Verwendung öffentlicher Mittel, die Gefährdung der Finanzmarktstabilität sowie schwere volkswirtschaftliche Schäden in potenziellen Krisenfällen verhindert werden. Die Harmonisierung und das Schließen regulatorischer Lücken soll in der Aufsichtspraxis von Kreditinstituten und Behörden wahrgenommene Schwachstellen beheben, die Rechtssicherheit erhöhen und die Effektivität der Aufsichtspraxis verbessern, erläuterte Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP).

Österreich war mit der Umsetzung der Richtlinien etwas in Verzug, räumte Finanzminister Gernot Blümel ein, man habe aber die Gelegenheit nun gleich genutzt, um einige Ergebnisse der Arbeitsgruppe für Bankenaufsicht (z.B. Ausweitung der Befugnisse der FMA) einzuarbeiten.

EU-Jahresvorschau 2021: Die Bewältigung der Corona-Pandemie und die Herausforderungen der Zukunft

Laut dem Bericht zur EU-Jahresvorschau erwartet die Europäische Kommission für das heurige Jahr ein reales Wirtschaftswachstum in der Euro-Zone von 3,8% nach einer coronabedingten Schrumpfung von knapp 7% im Jahr 2020. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie seien ebenso wie die Aussichten auf eine wirtschaftliche Erholung sehr unterschiedlich zwischen den Mitgliedstaaten verteilt. Als wichtigste Gründe werden die Ausbreitung des Virus, der Umfang und die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie insbesondere die sektorale Zusammensetzung der Volkswirtschaften genannt. Sobald es die Rahmenbedingungen erlauben würden, sollte der Fokus weg von der Krisenbekämpfung hin zu Maßnahmen zur wirtschaftlichen Erholung, bei gleichzeitiger Beachtung der fiskalischen Nachhaltigkeit, gelegt werden, wird seitens des Finanzministeriums im Bericht zur EU-Jahresvorschau (III-253 d.B.) betont. Auf EU-Ebene sollen der neue mehrjährige Finanzrahmen sowie das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in den nächsten Jahren zentrale Rollen spielen. An erster Stelle im Arbeitsprogramm der EK stehe weiterhin der „Europäische Green Deal“, durch den bis 2050 das Ziel einer klimaneutralen Gesellschaft verwirklicht werden soll. Der Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Abgeordnete Eva Blimlinger (Grüne) hob in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität hervor, dass ein großer Teil der Mittel in Klimaschutzprojekte fließen werde. Positiv beurteilte sie die Bestrebungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Ihrer Meinung nach müsste dabei eine Lösung auf EU- oder OECD-Ebene gefunden werden.

Abgeordneter Hubert Fuchs (FPÖ) interessierte sich neben einer möglichen Lösung für die Einführung einer Digitalsteuer für das Modell der Europäischen Einlagensicherung sowie für die Reform des Mehrwertsteuersystems.

Auch Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS) thematisierte die Einlagensicherung, die in Österreich derzeit kontroversiell diskutiert werde. Ihre Fragen galten zudem der Position des Finanzministers zur digitalen Besteuerung, der Einführung einer weltweiten Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne sowie einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer.

Auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) ging auf den Vorschlag der Administration Biden auf Einführung einer weltweiten Mindeststeuer ein. Da die EUin Österreich erste Anzeichen für die Überhitzung der Immobilienpreise festgestellt habe, fragte er sich zudem, welche Maßnahmen dagegen unternommen werden.

Blümel: Nach Krisenmaßnahmen soll Fokus wieder auf wirtschaftlicher Erholung und fiskalischer Nachhaltigkeit liegen

Was die Besteuerung der digitalen Wirtschaft betrifft, so spreche er sich klar für eine globale Lösung aus, erklärte Finanzminister Gernot Blümel. Es sei eine Frage der Steuergerechtigkeit, dass auch global agierende und vor allem digitale Konzerne ihren fairen Anteil leisten. Die Pandemie habe dieses Problem noch verschärft und gezeigt, dass es einen großen Handlungsbedarf gebe. Seit dem Amtsantritt von Joe Biden habe es einen Wandel in der Debatte gegeben; die von ihm unterstützte globale Mindeststeuer in der Höhe von 21% sei ein guter Vorschlag. Schwieriger sei hingegen eine Einigung im Bereich der zweiten Säule, wo es um die Einführung einer digitalen Betriebsstätte geht, gab Blümel zu bedenken.

Seitens Österreichs nicht befürwortet werde hingegen der aktuell auf EU-Ebene vorgeschlagene Ansatz zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer, weil dieser keine breite Bemessungsgrundlage vorsehe. Eine reine Aktiensteuer würde in der Realwirtschaft tätige Unternehmen benachteiligen und spekulative Instrumente begünstigen. Bezüglich des Vorschlags zur Etablierung einer europäischen Einlagensicherung merkte Blümel an, dass sie einige Vorteile bringen könnte, es derzeit aber noch viele Unklarheiten gebe. Skeptisch zeigte er sich hinsichtlich der schrittweisen Abschaffung des Bargelds.

Zu Fragen bezüglich der steigenden Immobilienpreise führte der Finanzminister aus, dass dies unter anderem auf die immensen Geldmengen, die derzeit auf den Märkten zirkulieren, zurückzuführen sei. Mittelfristig könne dieses Problem nur durch eine Rückkehr zur Einhaltung der Fiskal- und Budgetregeln gelöst werden, war er überzeugt. Es sei für ihn auch nicht akzeptabel, dass sich „Otto Normalverbraucher“ quasi kein Eigenheim mehr leisten könne.

Produktpirateriebericht 2020: Rasante Steigerung um 60%; zunehmendes Problem mit illegalen Medikamenten  

Die Zahl der Produktfälschungen im internationalen Handel wächst seit Jahren stetig an. Im Jahr 2020 verzeichnete der Zoll 3.317 Produktpiraterie-Aufgriffe im Wert von fast 24 Mio. €, wie aus dem Produktpirateriebericht 2020 des Finanzministeriums hervorgeht ((III-282 d.B.). Konkret bedeutet das eine Steigerung von 60% gegenüber 2019 und eine Verdoppelung der daraus resultierenden Verfahren von 3.390 auf 6.661. Die gefälschten Waren stammten laut dem Bericht zum überwiegenden Teil aus China, gefolgt von Hongkong, Indien, Singapur, Thailand und der Türkei. Bei der Beförderungsart liegt die Post mit mehr als 90% an erster Stelle, heißt es im Bericht. Fälschungen, die über das Internet vertrieben werden, sind eine besondere Herausforderung für den Zoll. Ein zunehmendes Problem stellten gefälschte und andere illegale Medikamente dar, wo ein Anstieg von 58% gegenüber 2019 zu verzeichnen war.

In Beantwortung der Fragen der Abgeordneten stellte Finanzminister Gernot Blümel eingangs klar, dass die Zollbehörden das Arzneimittelgesetz zu vollziehen hätten. Ein Experte des Ressorts gab weiters zu bedenken, dass die Online-Bestellmöglichkeit von rezeptfreien Medikamenten auf eine Entscheidung des EuGH zurückgehe. Neben Aktionsplänen mit Ländern wie China oder Hongkong setze man vor allem auf eine umfassende Information der KonsumentInnen sowie auf Schwerpunktkontrollen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Sammelbericht zieht positive Bilanz über Wiederauffüllungen von internationalen Entwicklungsfonds

Die Beiträge zu internationalen Entwicklungsprojekten liefern durchwegs positive Ergebnisse, wie in einem – einstimmig zur Kenntnis genommenen – Sammelbericht des Finanzministeriums (III-242 d.B.) festgehalten wird. Die laufenden Finanzierungsinstrumente hätten die Bekämpfung der Pandemie zwar bereits in ihre laufenden Programme aufgenommen, es sei jedoch teilweise damit zu rechnen, dass sie sich negativ auf die weitere Erreichung der gesteckten Ziele auswirken könnte. In dem entsprechenden Sammelbericht informiert das Finanzministerium über die Endergebnisse der 18. Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18), des Afrikanischen Entwicklungsfonds (AfEF-14), der Globalen Umweltfazilität (GEF-6) sowie des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD-10). Zudem wird eine Zwischenbilanz des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsEF-12), der elften IFAD-Wiederauffüllung sowie der siebten GEF-Wiederauffüllung gezogen.

Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP) zeigte sich erfreut darüber, dass laut IDA die gesteckten Ziele in den meisten Bereichen erreicht wurden. So sei der Anteil der in extremer Armut lebenden Bevölkerung in den unterstützen Ländern von knapp 32% auf 27% gesunken. Faika El-Nagashi (Grüne) sprach von wichtigen Dialogforen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, während Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS) erneut die Erhöhung des EZA-Budgets auf 0,7% des BIP einmahnte.

Eine Expertin des Finanzressorts teilte mit, dass die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in den jeweiligen Berichten nicht vollständig erfasst werden konnten. Die Organisationen hätten aber alle sehr schnell reagiert und neue Programme auf die Beine gestellt. Was die aktuelle Debatte über die Aufhebung des Patentschutzes von Corona-Impfstoffen betrifft, so warnte Blümel vor einer radikalen Umsetzung dieses Vorschlags.

Klimaschutz: FPÖ will NoVA abschaffen, SPÖ bessere Unterstützung für KleintransporteurInnen zum Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge

Mit der Ende 2020 beschlossenen Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Neuwägen sei eine finanzielle Belastung für die ohnehin bereits krisengebeutelte Wirtschaft einerseits und die KonsumentInnen andererseits geschaffen worden, kritisiert die FPÖ. Die Erhöhung der NoVA sei von Seiten der Regierungsfraktionen „unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit und der Ökologie“ argumentiert worden, gehe nach Ansicht des Abgeordneten Hermann Brückl aber vor allem zu Lasten der Familien, der PendlerInnen und der kleinen Gewerbetreibenden. Deshalb fordern die Freiheitlichen den Finanzminister auf, anstatt der weiteren Erhöhung, die Abschaffung der NoVA einzuleiten (1555/A(E)) .

Auch die SPÖ gibt zu bedenken, dass durch die ab Mitte 2021 in Kraft tretende NoVA-Novelle künftig auch leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, wie sie von Kleintransporteurlnnen oder Gewerbetreibenden genutzt werden, steuerpflichtig sind (1408/A(E)). Aufgrund der geltenden Rahmenbedingungen würden jedoch viele UnternehmerInnen den Umstieg auf elektro- oder wasserstoffbetriebene Fahrzeuge derzeit nicht schaffen, unterstrich SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter mit Nachdruck. Notfalls brauche es für diese Gruppe eine Extraförderung. Zudem müsse die entsprechende Infrastruktur bereitgestellt sowie die gewerberechtlichen Probleme für Kleintransporteurlnnen gelöst werden.

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP) plädierte für eine umfassende Betrachtungsweise des Themas, zumal es noch weitere Maßnahmen und Förderinstrumente gebe, um E-Mobilität zu fördern. Im Hinblick auf die geplante ökosoziale Steuerreform trat er ebenso wie Abgeordneter Jakob Schwarz (Grüne) für die Vertagung der Anträge ein; dies wurde mehrheitlich angenommen.

Anträge der NEOS und der SPÖ zur Reform des Glücksspielwesens: Kompetenzänderung, unabhängige Behörde, Einbindung der Länder und Gemeinden

Für die Ausgliederung der Glücksspielagenden aus dem Finanzministerium setzten sich die NEOS im Rahmen eines Entschließungsantrags ein (1566/A(E)). Im Konkreten wird die Bundesregierung ersucht, eine Regierungsvorlage einzubringen, mit der die Übertragung der ministeriellen Kompetenz für den Spielerschutz in den Verantwortungsbereich des Sozialministeriums normiert werden soll. Zudem soll für die restlichen Bereiche des Glücksspielwesens eine unabhängige und weisungsfrei gestellte Behörde geschaffen werden. Dies sei nötig, da das gesamte Glücksspielwesen in der Kompetenz des Finanzministeriums sei, an dessen Spitze mit Gernot Blümel ein Minister stehe, gegen den wegen des Verdachts der Bestechung in Zusammenhang mit Spendenangeboten der Novomatic an die ÖVP ermittelt werde, heißt es im Antrag.

Geht es nach der SPÖ soll bei der Standortentscheidung für ein neues Automatencasino künftig sowohl die Zustimmung des jeweiligen Bundeslandes als auch der betroffenen Gemeinde im Antragsverfahren eingeholt werden. Mit einer Novelle des Glücksspielgesetzes soll neben der Einbindung des Landes und der Gemeinde aus Jugendschutzgründen insbesondere ein Mindestabstand von dreihundert Metern Luftlinie zu sensiblen Orten wie etwa Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Universitäten sowie Jugendtreffs oder Sporteinrichtungen eingehalten werden. (1369/A(E)). Sollte die Opposition weiterhin nicht in die Verhandlungen über eine Reform des – wie er es nannte – „Pechspielwesens“ eingebunden werden, dann werde seine Fraktion der Einrichtung einer neuen Behörde sicher keine Zustimmung erteilen, kündigte Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) an.

Für eine Änderung des Glücksspielgesetzes traten auch die NEOS in einem weiteren Antrag ein. Es sei nämlich nicht einzusehen, dass Glücksspielautomaten anderen Kriterien als Video Lottery Terminals unterliegen (130/A(E)). Da der Unterschied zwischen beiden Geräten nur in der für BenutzerInnen unwesentlichen Örtlichkeit der Ermittlung des Spielergebnisses bestehe, müssten für beide ähnliche Abstandsregelungen gelten, argumentierte Karin Doppelbauer (NEOS).

Abgeordnete Nina Tomaselli (Grüne) informierte ebenso wie ÖVP-Mandatar Christoph Stark darüber, dass die Gespräche über eine Reform des Glücksspielwesens auf Hochtouren laufen. Der Spielerschutz werde im Entwurf einen zentrale Rolle erhalten, versprach Tomaselli. Die Anträge wurden daraufhin mehrheitlich vertagt.

SPÖ fordert Absetzbarkeit des Arbeitsplatzes im privaten Wohnbereich, Valorisierungen von Diäten und Zulagen sowie mehr Personal für Finanzverwaltung

Abgeordneter Christoph Matznetter (SPÖ) wies in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion darauf hin, dass derzeit nur dann Aufwendungen für Arbeitszimmer und für Einrichtungsgegenstände steuerlich absetzbar sind, wenn diese ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden. Diese Regelung benachteilige vor allem Ein-Personen-Unternehmen, die nicht genug Platz für ein abgegrenztes Arbeitszimmer haben. Hierzu liege auch bereits ein Ministerratsbeschluss vom 26. Februar 2020 vor, der jedoch laut dem SPÖ-Wirtschaftssprecher nie in ein Gesetz gegossen wurde. Den von ÖVP-Seite eingebrachten Vertagungsantrag könne er in keinster Weise nachvollziehen, zumal die Regierung massiv säumig sei und nun rasch im Sinne der Betroffenen gehandelt werden müsse (1224/A(E)). „Längst überfällig“ seien zudem die von seiner Fraktion geforderten Valorisierungen der Tagesdiäten bei Dienstreisen sowie der Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und -Zuschläge, betonte Matznetter. Außerdem müsste seiner Meinung nach die steuerliche Begünstigung von Corona-Prämien in der Höhe von 3.000 € für das Jahr 2021 verlängert werden (1434/A(E)).

Schon seit Ende 2019 erhob die SPÖ die Forderung nach Durchführung einer umfassenden Personalbedarfserhebung für die Finanzverwaltung (86/A(E)). Die Arbeitsbelastung der MitarbeiterInnen habe in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, dennoch wurde nicht adäquat nachbesetzt, zeigt Antragstellerin Selma Yildirim (SPÖ) auf. Auch der Rechnungshof habe in einem Bericht über das Risikomanagement in der Finanzverwaltung eine Personalbedarfserhebung empfohlen, die sich an den gesetzlich bestimmten Aufgaben unter Bewertung der dafür erforderlichen zeitlichen Ressourcen sowie am Abgabenausfallsrisiko orientieren sollte.

Die Umsetzung der größten Verwaltungsreform in seinem Ressort, die es jemals gegeben habe, werde im Rahmen eines Monitoringprozesses begleitet, erklärte Finanzminister Gernot Blümel. Sollte es Probleme geben, werde man sich diese genauer ansehen. Er wies darauf hin, dass heuer über 900 Funktionen ausgeschrieben und viele neue MitarbeiterInnen rekrutiert werden. – Alle Anträge der SPÖ wurden mehrheitlich vertagt

NEOS-Anträge: Wagniskapitalfondsgesetz, steuerrechtliche Lösung für GrenzgängerInnen, Wirtschaftshilfen, Milchersatzprodukte

Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurden eine Reihe von Anträgen der NEOS. So war es ihnen etwa ein wichtiges Anliegen, in Österreich einen Markt für außerbörsliches Risikokapital zu entwickeln. Gerade für die wirtschaftlich schwierige Zeit nach der Pandemie würde eine ergänzende Finanzierungsmöglichkeit für zusätzliche Wachstumsimpulse sorgen, war Abgeordnete Karin Doppelbauer überzeugt, die den Finanzminister ersuchte, einen Entwurf für ein den internationalen Standards entsprechendes Wagniskapitalfondsgesetz vorzulegen (1412/A(E)). Weiters machte sie auf sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Probleme von in der Schweiz angestellten GrenzgängerInnen aufmerksam, die durch die verstärkte Inanspruchnahme von Homeoffice entstanden seien. Da die österreichischen Steuerbehörden für solche Tage aber keine Quellensteuer aus der Schweiz anerkennen könnten, müssten die GrenzgängerInnen beim Kanton bis zum 31. März des Folgejahres um Rückerstattung für den jeweiligen Zeitraum ansuchen; eine entsprechende Lösung – analog zu den AuspendlerInnen nach Liechtenstein – wäre dringend notwendig (1416/A(E)). Für beide Initiativen wurde von Seiten der Regierungsfraktionen eine baldige positive Erledigung in Aussicht gestellt.

In einem weiteren Entschließungsantrag setzten sich die NEOS dafür ein, die ihrer Ansicht nach bestehenden Probleme bei den aktuellen Wirtschaftshilfen, insbesondere beim Fixkostenzuschuss und beim Verlustersatz, zu beseitigen. Insbesondere gehe es dabei um die Frage der Haftung von SteuerberaterInnen, erläuterte Doppelbauer (1415/A(E)). Schließlich plädierte sie noch für die steuerliche Gleichbehandlung von Milchersatzprodukten. Aktuell würden vegane Alternativen zu klassischen Milchprodukten dem Normalsteuersatz von 20% unterzogen. Geht es nach den NEOS, sollen diese Produkte künftig an den für Milch und Milcherzeugnisse reduzierten Steuersatz von 10% angeglichen werden (1429/A(E)). (Schluss) sue


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