Finanzausschuss bringt steuerliche Homeoffice-Regelungen und Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg

Steuerpaket außerdem mit Verlängerung von coronabedingten Steuermaßnahmen

Wien (PK) Der Finanzausschuss hat bereits heute den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets auf den Weg gebracht. Neben einem Anrechnungsbetrag von bis zu 300 € jährlich bei einer Anschaffung ergonomischer Einrichtung, die unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden können, soll es etwa auch die Möglichkeit einer Homeoffice-Pauschale geben, wonach vom Arbeitgeber für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Die Regelungen sollen vorerst bis zum Jahr 2023 gelten. Außerdem ist aufgrund des Fortdauerns der Pandemie geplant, die vorgenommenen Steuerstundungen bis 30. Juni 2021 weiter zu verlängern.

Eingebaut wurden die Homeoffice-Regelungen und die Verlängerung der Steuerstundungen per Abänderungsantrag in ein von den Koalitionsparteien beantragtes Gesetzespaket, das eine Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen bis Ende Juni dieses Jahres bringt. Das betrifft etwa die Gewährung des Pendlerpauschale und die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert. Das Paket inklusive der Homeoffice-Regelungen fand im Ausschuss einhellige Zustimmung. Die Opposition kritisierte dennoch, dass die steuerlichen Homeoffice-Regelungen aus ihrer Sicht wesentlich einfacher gestaltet werden könnten.

Außerdem brachten die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben auf den Weg. Auch zu dieser Vorlage gab es im Ausschuss einen Abänderungsantrag, der unter anderem umfasst, dass Betriebe diese Testungen auch für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen durchführen können. Die entsprechende Richtlinie werde bis Ende dieser Woche fertiggestellt, erläuterte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Ausschuss. Pro durchgeführtem Test sollen ihr zufolge die Betriebe 10 € Zuschuss – vorerst befristet bis 30. Juni – bekommen. Die Ministerin kündigte an, es werde ein gewisses Minimum an Testungen vorausgesetzt, aber keine Obergrenze für die Anzahl an Testungen geben.

Steuerliche Homeoffice-Regelungen und Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise

Die steuerlichen Maßnahmen betreffend Homeoffice setzen sich einerseits aus einer Homeoffice-Pauschale des Arbeitgebers zusammen, womit Beträge, die der Arbeitgeber zur Abgeltung von Kosten aus der Homeoffice-Tätigkeit bezahlt, für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr bis zu drei Euro pro Homeoffice-Tag im Wege eines Homeoffice-Pauschales nicht steuerbar ausbezahlt werden können. Wird durch Zahlungen des Arbeitgebers das Höchstausmaß der maximal 300 € des Homeoffice-Pauschales nicht ausgeschöpft, kann der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dem Antrag zufolge Werbungskosten in der entsprechenden Höhe ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale geltend machen. Die Regelungen zum Homeoffice-Pauschale sollen erstmalig für Homeoffice-Tage ab dem 1. Jänner 2021 angewendet werden können.

Zum anderen sollen bis zu 300 € im Jahr für Ausgaben für ergonomische Einrichtung geltend gemacht werden können (insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung). Für 2020 sollen maximal 150 € beantragt werden können, für 2021 die Differenz zwischen 300 € und dem im Jahr 2020 berücksichtigten Betrag. Damit sei gewährleistet, dass in den beiden Jahren 2020 und 2021 insgesamt bis zu 300 € berücksichtigt werden können, heißt es in den Erläuterungen.

Grundsätzliche Voraussetzung ist etwa, dass der Arbeit im Homeoffice eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Grunde liegt, zumindest 26 Tage im Jahr ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde und keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Die Regelungen sollen vorerst befristet bis zum Jahr 2023 gelten und dann evaluiert werden.

Zudem ist geplant, die Steuerstundungen bis 30. Juni 2021 weiter zu verlängern. Aufgrund des Fortdauerns der COVID-19-Pandemie mit weiteren Lockdown-Maßnahmen und damit verbundenen gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmerinnen und Unternehmer sei diese Maßnahme erforderlich, heißt es seitens der Regierungsparteien. Damit einhergehen soll auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells.

Der ursprüngliche Initiativantrag (1241/A) von ÖVP und Grünen betrifft etwa die weitere Gewährung des Pendlerpauschale sowie die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an SportlerInnen, SchiedsrichterInnen und SportbetreuerInnen steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden. Die Befreiung von Gebühren im Zusammenhang mit Veranstaltungen soll ebenso verlängert werden wie die Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen bzw. finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen. Schließlich sollen Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung von Ethanol verlängert werden, um die Herstellung von Desinfektionsmitteln zu vereinfachen. Außerdem wird zur Investitionsprämie die Frist etwa für erste Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert, was unter anderem Jakob Schwarz (Grüne) und Andreas Ottenschläger (ÖVP) hervorhoben. Elisabeth Götze (Grüne) unterstrich zum Homeoffice-Paket, es habe hier nun eine Einigung mit den Sozialpartnern gegeben. Sie hofft in diesem Zusammenhang – was die Absetzbarkeit betrifft – außerdem auf eine rasche Lösung auch für Selbständige, wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.

Herbert Fuchs (FPÖ), Kai Jan Krainer (SPÖ) sowie Karin Doppelbauer (NEOS) signalisierten zwar ihre Zustimmung zu den Maßnahmen, aus ihrer Sicht ließen sich die Regelungen zum Homeoffice jedoch wesentlich einfacher gestalten. Dass etwa die ergonomischen Gegenstände dem Arbeitnehmerschutzgesetz entsprechen müssten, bezeichnete Fuchs als überschießend. Außerdem sei im Hinblick auf 2020 zu bedenken, dass wohl viele bereits ihre Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hätten und diese Bescheide nun etwaig wieder aufheben lassen wollen. Fuchs bemängelte außerdem, dass die nunmehrige Änderung im Umsatzsteuergesetz bereits im Jänner in die Bundesabgabenordnung inkludiert worden war, was er als „keine Sternstunde“ bezeichnete und jetzt repariert werde. Krainer schloss sich Fuchs an und kritisierte darüber hinaus, dass die Verlängerung der Stundungen zu kurz angesetzt sei. Was die Homeoffice-Regelungen betreffe, behalte er sich eine etwaige Ablehnung in einzelnen Punkten in der zweiten Lesung in Plenum vor. Doppelbauer bezeichnete vor allem die Verlängerung der Stundungen als unterstützenswert. Außerdem wünsche sie sich eine Aussprache für nächste Schritte zur ökologischen Steuerreform und thematisierte etwaige Mitnahmeeffekte bei der Investitionsprämie.

Finanzminister Gernot Blümel räumte gegenüber Doppelbauer ein, dass es bis zu einem gewissen Grad vermutlich Mitnahmeeffekte bei der Investitionsprämie gebe. In Summe werde das Instrument aber stark in Anspruch genommen, um Investitionen vorzuziehen, was jetzt wichtig sei. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck unterstrich, 93% aller Anträge zur Investitionsprämie kämen von Klein- und Mittelunternehmen bzw. solchen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen. Auch daran, dass 48% der bereits über 10.000 Anträge den Bereich Digitalisierung und Ökologisierung betreffen, zeige sich, dass auch ein Steuerungseffekt gelinge.

Kostenzuschüsse für Corona-Tests in Betrieben

Unternehmen, die betriebliche Corona-Testungen anbieten, werden künftig Kostenzuschüsse bekommen. Der Finanzausschuss des Nationalrats hat auch den Weg für die entsprechende Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien geebnet (1264/A). Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird demnach die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein, auch die gesetzlichen Interessenvertretungen können Förderungen beantragen. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. Februar und dem 30. Juni 2021, die genauen Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet werden.

Mit einem Abänderungsantrag wurden die Bestimmungen insofern erweitert, als dass die Testungen auch bestimmten betriebsfremden Personen ermöglicht werden sollen, also etwa Angehörigen, KundInnen oder EinwohnerInnen aus der Umgebung des Betriebes. Was die Kostenzuschüsse für Interessenvertretungen bei Testungen betrifft, werden im Antrag neben gesetzlichen Interessenvertretungen etwa auch die Industriellenvereinigung, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und der Österreichische Gewerkschaftsbund genannt. Der Pauschalbetrag für die durchgeführten Tests soll erst im Nachhinein bei der Förderstelle beantragt werden können, um einen möglichst raschen Start anzustoßen, wird in der Abänderung weiters ausgeführt. Betriebe, die mehr als 50 ArbeitnehmerInnen beschäftigen, sollen die Testergebnisse mittels automatisierter Datenübermittlung täglich in eine Testplattform des Sozialministeriums einmelden. Personenbezogene Daten der getesteten Personen oder Gesundheitsdaten sollen demnach jedenfalls nicht an die Förderstelle bekannt gegeben werden.

Peter Haubner strich seitens der ÖVP hervor, der Zuschuss für die Testungen müsse nicht zurückbezahlt werden. Über 1.000 Betriebe haben sich ihm zufolge bereits für die Testungen gemeldet. Aus Sicht von Elisabeth Götze (Grüne) sind mit betriebsfremden Personen alle Menschen in der Umgebung des Betriebs gemeint, es müsse kein Naheverhältnis bestehen. Für Hubert Fuchs (FPÖ) stellen sich ähnlich wie für Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) allerdings noch einige Fragen, etwa welche Art von Tests für die Zuschüsse in Betracht kommen. Wie Doppelbauer begrüßt auch Hammerschmid das betriebliche Testen grundsätzlich. Die konkrete Maßnahme sei ihr aber zu unbestimmt definiert. Außerdem wünscht sich Hammerschmid eine Erweiterung auf weitere Institutionen wie beispielsweise Universitäten. Was etwa Vereine betreffe, seien dazu schon Gespräche im Gange, meinte Ausschussvorsitzender Karlheinz Kopf (ÖVP).

Wirtschaftsministerin Schramböck kündigte an, die entsprechende Richtlinie zu den Zuschüssen für Testungen in Betrieben sollte bis Ende dieser Woche fertiggestellt sein. Es sollen den Betrieben für Antigen- und PCR-Tests pro durchgeführtem Test 10 € ersetzt werden. Ermöglicht werden sollen die Tests neben MitarbeiterInnen und Angehörigen auch KundInnen bzw. insgesamt „so vielen als möglich“. Nach oben gebe es kein Limit, so die Ministerin, es werde aber ein gewisses Minimum an Testungen vorausgesetzt werden. Vorerst seien die Zuschüsse bis 30. Juni befristet, dann werde man sehen, ob eine Fortsetzung nötig werde. Unternehmen mit einem Betriebsarzt, also ab 51 MitarbeiterInnen, seien verpflichtet, die Testungen in eine Datenbank einzumelden. Kleinere Unternehmen müssen die Testungen nicht einmelden, aber mit einem Arzt, einer Apotheke oder einer Blaulichtorganisation kooperieren, so Schramböck. Was etwaige Transparenzbestimmungen betrifft, die Michael Schnedlitz (FPÖ) aufwarf, verwies die Wirtschaftsministerin auf die Abwicklung über die AWS und die Prüfung der Förderungen. Einerseits müsse von den Betrieben die Rechnung der Test-Lieferung vorgelegt werden, andererseits sei klar geregelt, welches Personal oder welche Organisation Tests durchführen darf. Diese würden auch jeweils die Anzahl der durchgeführten Tests melden. (Schluss Finanzausschuss) mbu


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