Finanzausschuss beschließt Umsetzung von Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht

Weitere Punkte: Bericht des Katastrophenfonds, Oppositionsanträge zu Steuern und Abgaben

Wien (PK) Die Einführung von Compliance-Verfahren, das Erfordernis von unabhängigen Mitgliedern in Aufsichtsräten und Eignungsprüfungen für die LeiterInnen interner Kontrollfunktionen sind die zentralen Punkte von Richtlinien der Europäischen Bankenaufsicht, die Österreich nun umsetzen wird. Der Finanzausschuss verabschiedete in diesem Sinn heute entsprechende Änderungen im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und in Teilbereichen der SPÖ. Die Sozialdemokraten und auch die Liste Pilz meldeten allerdings massive Bedenken gegen einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien an, der nunmehr eine Nominierung der Compliance-Beauftragten ohne Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht vorsieht.

Auf der Tagesordnung stand ferner ein Bericht betreffend die Gebarung des Katastrophenfonds, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Ein neuerlicher Vorstoß der SPÖ für Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewinnverschiebung durch Konzerne wurde hingegen ebenso vertagt wie ein Antrag der Liste Pilz auf Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung einer Steuerstrukturreform. Die NEOS wiederum forderten eine Ausweisung der Pflichtbeiträge auf dem Lohnzettel, die Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren und der Wechselgebühr sowie neue Regeln zur Erleichterung der Finanzierung von KMU. Auch diese Anträge wurden vom Ausschuss vertagt.

Große Mehrheit für Implementierung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht

Durch die Änderungen im Bankwesengesetz und im Investmentfondsgesetz (106 d.B.) werden nun entsprechende Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) umgesetzt und konkretisiert. Im Einzelnen handelt sich dabei um die „Guidelines on the assessment of the suitability of members of the management body and key function holders“. LeiterInnen interner Kontrollfunktionen müssen demnach einer Eignungsprüfung durch die Aufsichtsbehörde unterzogen werden. Ausdrücklich vorgeschrieben wird zudem die Einrichtung von Compliance-Verfahren. Weiters wird die Anforderung der Leitlinie, formal unabhängige Mitglieder im Aufsichtsorgan zu haben, im Bankwesengesetz verankert.

FPÖ-Abgeordneter Hermann Brückl erwartet sich von der Umsetzung der Richtlinie mehr Rechtssicherheit für die Kreditinstitute und hob insbesondere die Einführung des Compliance-Verfahrens und das Erfordernis von zwei unabhängigen Mitgliedern in den Aufsichtsräten als positiv hervor. Er brachte zudem einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien ein, der die Bestimmung enthält, dass die Nominierung von mit der Leitung der Compliance-Funktionen betrauten Personen ohne Bewilligung durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) erfolgt. Dies sei aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sinnvoll, gehe es doch darum, nicht bei jedem Personenwechsel die FMA einzubinden, erklärte er.

Es brauche formal unabhängige Aufsichtsorgane, bestätigte SPÖ-Mandatarin Selma Yildirim, die die Gesetzesänderungen grundsätzlich begrüßte, jedoch ebenso wie Bruno Rossmann (PILZ) heftige Kritik am Abänderungsantrag übte und von einer Aufweichung der Leitlinien sprach. Finanzminister Hartwig Löger, aber auch Ausschussobmann Karlheinz Kopf (ÖVP) bezeichneten hingegen den Abänderungsantrag als Kompromiss und betonten, die Finanzmarktaufsicht sei dabei eingebunden gewesen.

Katastrophenfonds zahlte 2017 rund 361 Mio. € aus

Mit dichtem Zahlenmaterial wartet der Bericht (III-130 d.B.) über die Gebarung des Katstrophenfonds und die Verwendung der entsprechenden Mittel in den Jahren 2016 und 2017 auf. Die Abgeordneten konnten daraus entnehmen, dass der Fonds in den beiden Jahren Einzahlungen in der Höhe von rund 412,1 Mio. € bzw. 420,1 Mio. € verzeichnete. Diesen Beträgen standen Auszahlungen von 380,4 Mio. € bzw. 360,9 Mio. € gegenüber. Die Rücklage betrug am Ende der Jahre 2016 und 2017 jeweils den maximal zulässigen Wert von 30 Mio. €. Am Ende der beiden Berichtsjahre wurden 31,8 Mio. € und 59,3 Mio. € an den allgemeinen Bundeshaushalt abgeführt. Von den Auszahlungen im Jahr 2016 entfielen auf Vorbeugungsmaßnahmen 73,81%, auf die Beseitigung von Schäden 16,54% und auf die Finanzierung von Einsatzgeräten der Feuerwehren 9,65%. 2017 betrugen diese Anteile 74,30% für Vorbeugungsmaßnahmen, 15,45% für Schäden und 10,25% für die Feuerwehren.

In der Debatte stellten die Abgeordneten Bruno Rossmann (PILZ) und Gerald Loacker (NEOS) die Frage nach alternativen Finanzierungssystemen des Katastrophenfonds – so etwa eine Konzeption als Versicherungsmodell – in den Raum. Nicht nachvollziehbar ist für den Finanzsprecher der Liste Pilz jedenfalls, dass die Kosten für die Ernteversicherung derzeit vom Fonds getragen werden müssen. Die Maßnahmen des Fonds greifen, stellte Petra Bayr (SPÖ) fest, die vor allem auch die Rückflüsse an das allgemeine Budget in der Höhe von 30 Mio. € begrüßte. Finanzminister Hartwig Löger wiederum erinnerte an Vorschläge des Rechnungshofs bezüglich neuer Formen der Finanzierung des Fonds, die nun geprüft werden.

Neuer Anlauf der SPÖ im Kampf gegen Gewinnverschiebung

Einen neuen – vergeblichen – Anlauf nahm die SPÖ bei ihrem Kampf gegen Gewinnverschiebungen zum Zweck von Steuervermeidung bzw. Steuerreduzierung. Einem von Kai Jan Krainer vorgeschlagenen Gewinnverschiebungsbekämpfungsgesetz (8/A) zufolge sollen jene Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig sein, die an Briefkastenfirmen getätigt werden oder die beim Empfänger einem effektiven Steuersatz von unter 10% unterliegen. Weiters sieht der Initiativantrag u.a. eine Stärkung des Public Country-by-Country-Reportings sowie die Verankerung der Vorschriften über Whistleblowing im österreichischen Arbeitsrecht vor.

Der Antrag wurde auch diesmal wieder vertagt, zumal die Regierungsparteien eine entsprechende Regierungsvorlage zu diesem Thema ankündigten.

Liste Pilz will niedrige und mittlere Einkommen entlasten

Für eine Steuerstrukturreform, die niedrige und mittlere Einkommen entlastet, macht sich die Liste Pilz stark. Zur Gegenfinanzierung schlägt Bruno Rossmann dabei in einem Entschließungsantrag (38/A(E)) die Wiedereinführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer vor und plädiert überdies für eine progressive Besteuerung von Kapitaleinkommen sowie für die Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage der Krankenversicherung.

Es gebe tatsächlich ein Steuerstrukturproblem, pflichtete SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer dem Finanzsprecher der Liste Pilz bei und gab zu bedenken, der Faktor Arbeit werde in Österreich zu hoch, das Vermögen hingegen zu niedrig besteuert.

ÖVP-Abgeordnete Tanja Graf bekannte sich zur Reduzierung der Steuerbelastung, betonte aber, die Gegenfinanzierung sollte durch auagabenseitige Einsparungen und Strukturreformen, nicht jedoch durch die Einführung neuer Steuern erfolgen.

Ihr Fraktionskollege Karlheinz Kopf kündigte für 2020 eine Steuerreform an und meinte, diese werde als Gesamtkonzept ein ausgewogenes Paket von Maßnahmen bringen und nicht bloß einseitig in einzelne Steuern eingreifen. Der Antrag wurde daraufhin mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

NEOS für Veröffentlichung der Pflichtbeiträge auf dem Lohnzettel

Volle Transparenz versprechen sich die NEOS von der Anführung sämtlicher Pflichtbeiträge auf dem Lohn- und Gehaltszettel. Entsprechende Änderungen im Einkommensteuergesetz fordert Gerald Loacker in einem Initiativantrag (59/A). Gegenstand der Offenlegung sollen demnach die Lohnnebenkosten der ArbeitnehmerInnen ebenso wie die Beiträge der ArbeitgeberInnen sein. Auch diese Initiative wurde in Anbetracht der angekündigten Steuerreform vertagt.

NEOS fordern Aus für Rechtsgeschäftsgebühren und Wechselgebühren

In der Warteschleife landeten weiters zwei Antrage, mit denen die NEOS neuerlich Druck bei ihrem Kampf gegen die Gebührenbelastung machen. Zum einen fordert Gerald Loacker die Abschaffung der Rechtsgeschäftsgebühren (24/A), zum anderen drängt er auf eine Streichung der Wechselgebühr (21/A). Beide Gebühren seien ungerechtfertigt und würden zu Standortnachteilen führen. Auch weise das österreichische Justizsystem europaweit die höchste Gebührenbelastung auf, argumentierte Loacker. Seitens der Regierungsparteien wurde hingegen auf das kommende Gesamtkonzept der Steuerreform sowie die geplante Evaluierung der Rechtsgeschäftsgebühren verwiesen.

NEOS wollen Kapitalbeschaffung für KMU erleichtern

Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben sind schließlich Gegenstand eines weiteren vom Ausschuss allerdings vertagten Antrags der NEOS (143/A(E)). Gerald Loacker will insbesondere die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Kapital zur Umsetzung von Projekten und Investitionen neu regeln, wobei es ihm vor allem darum geht, Anreize für GeldgeberInnen als Investoren von Eigen- und Risikokapital zu setzen und den Dritten Markt zu stärken. Auch in diesem Fall verwiesen die Regierungsparteien auf die für 2020 geplante Reform. (Schluss) hof

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