Film- und Musikwirtschaft begrüßt das Urteil des OGH

Endlich ein Ende der Rechtsunsicherheit – ein Urteil im Interesse der Kunstschaffenden und der Kulturwirtschaft

Wien (OTS) - Seit 2007 prozessiert die Verwertungsgesellschaft Austro Mechana mit Amazon über rechtliche Fragen der Speichermedienvergütung, in denen es wesentlich um die Übereinstimmung der entsprechenden österreichischen urheberrechtlichen Bestimmungen mit dem EU Recht geht und in welchen Amazon seine Zahlungspflicht für die sog.“Festplattenabgabe“ für nach Österreich gelieferte Speichermedien konsequent über mehrere Instanzen (inklusive dem Europäischen Gerichtshof) bestritten hat.

 Dieser langwierige Rechtsstreit hat dazu geführt, dass im vergangenen Jahr die sozial- und kulturellen Fonds der Verwertungsgesellschaften zur Haftungsvermeidung ihre Zahlungen einstellen mussten. Nachdem die SKE-Fonds der Verwertungsgesellschaften auch ein wesentlicher Fördergeber der für die Kunst- und Kulturschaffenden Österreich wichtiger struktureller Rahmenbedingungen waren, ist vielfacher Schaden entstanden.

Zu nennen ist hier beispielsweise auch die in der Öffentlichkeit viel diskutierte Entscheidung des Österreichischen Musikfonds, wegen des Wegfalls der SKE-Fördergelder den letzten Fördercall 2016 abzusagen. Aber auch viele andere wichtige Strukturen waren durch das langwierige Verfahren betroffen.

 Am 15.3.2017 hat nun der OGH endlich die Entscheidung in diesem Rechtsstreit veröffentlicht und wurde darin der klagenden Partei in allen Punkten Recht gegeben. Amazon wird darin zur Rechnungslegung und Zahlung der Festplattenabgabe verurteilt und wurden die damit in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen klar und im Sinne der klagenden Partei beantwortet.

 Insbesondere wurde auch klargestellt, dass die Widmung von 50 % der Sozial- und kulturellen Fonds dem EU-Recht nicht widerspricht und damit weiter sichergestellt ist, dass die sozialen und kulturellen Einrichtungen der Verwertungsgesellschaften soziale Zuwendungen und kulturelle Förderungen weiter wie bisher verteilen können.

Dadurch werden wichtige kulturelle Projekte erst möglich und begrüßt der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft, dass mit dieser lang erwarteten Entscheidung endlich Rechtssicherheit für die österreichischen Kunstschaffenden und die kulturelle Kreativwirtschaft geschaffen wird. (PWK222/us)

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Werner Müller
Fachverband der Film- und Musikwirtschaft
e-mail: mueller@fama.or.at
H: 0664 544 72 58



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