Unterschiedliche Dynamik von Wirtschaft und öffentlicher Hand
Wien (OTS) - „Im Innovationswettbewerb und mit dem Rückenwind einer guten Konjunktur werden die heimischen Unternehmen heuer rund 6,11 Mrd. Euro in Forschung und Entwicklung investieren. Das sind +6,8 Prozent mehr als 2017. Sie tragen damit überdurchschnittlich zur Steigerung der Forschungsquote auf 3,19 Prozent des BIP bei und finanzieren inzwischen schon 49,5% der gesamtstaatlichen F&E-Ausgaben. Dazu kommen noch 1,95 Mrd. Euro aus dem Ausland (15,8 Prozent), die überwiegend von den Konzernmüttern innovationsstarker Betriebe in Österreich stammen. Ca. 200 Mio. Euro sind Rückflüsse aus der EU. Die Wirtschaft ist nicht nur Motor der Aufholjagd in die Gruppe der Innovationsleader, sondern treibt auch den Strukturwandel zu einer höheren Innovationsintensität voran“, kommentiert die Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, Martha Schultz, die erfreulichen Ergebnisse der heute von Statistik Austria veröffentlichten Globalschätzung 2018.
Mit dem prognostizierten Anstieg der Forschungsquote zeige Österreich am Vorabend der EU-Ratspräsidentschaft, dass es gelingen kann das europäische 3%-Ziel für die Forschungsquote zu erreichen und zu übertreffen. Sorge bereite die ungleiche Dynamik der Finanzierungsanteile von Wirtschaft und öffentlicher Hand. Während der Finanzierungsanteil der Wirtschaft lt. Statistik Austria in zwei Jahren mehr als einen Prozentpunkt (2016: 48,4 Prozent. 2018: 49,5 Prozent) zulegen wird, sinke der von der öffentlichen Hand finanzierte Anteil (2016: 35,1 Prozent. 2018: 34,1 Prozent). „Hier gilt es mit der geplanten neuen FTI-Strategie, die Planungen mittelfristig noch näher an das Ziel einer F&E-Intensität von 3,76 Prozent heranzuführen und den erarbeiteten Budgetspielraum überdurchschnittlich in Zukunftsbereiche zu investieren,“ so Schultz.
„Wir müssen uns anstrengen, die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation in Österreich weiter zu verbessern. Schrittweise tun wir das. Das von der Bundesregierung initiierte Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung - sowie die mit der Änderung des Bundesvergabegesetzes möglichen Innovationspartnerschaften sind zwei konkrete Meilensteine für den Innovationsstandort Österreich“, so Schultz abschließend. (PWK281/us)
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