Familienausschuss einigt sich bei Aufstockung des Corona-Familienhärtefonds

Weitere 40 Mio. € für in Not geratene Familien; Zuverdienstgrenze für Studierende wird auf 15.000 € angehoben

Wien (PK) In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Familie und Jugend stand die Erhöhung des Familienhärtefonds von 60 auf 100 Mio. € auf der Tagesordnung. Die eingebrachte Regierungsvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz (353 d.B.) sieht des Weiteren eine Anhebung der Zuverdienstgrenze für Volljährige in Berufsausbildung von bisher 10.000 auf 15.000 € vor. Dies betrifft vor allem Studierende mit nebenberuflicher Tätigkeit. Die Erhöhung soll rückwirkend mit dem Kalenderjahr 2020 gelten.

Im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage wurde jeweils ein Entschließungsantrag von SPÖ, FPÖ und NEOS behandelt. SPÖ und NEOS forderten gemeinsam einen verbesserten Zugang und eine raschere Abwicklung beim Familienhärtefonds (578/A(E)), die NEOS erinnerten zusätzlich (673/A(E)) an die notwendige Behebung von Mängeln bei der Bearbeitung der Anträge. Die FPÖ plädierte ihrerseits für eine Verdoppelung der Familienbeihilfe für Kinder bis 14 Jahre in den Monaten der Corona-bedingten Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen (600/A(E)).

Parteien einig: Mehr Geld für Familien – mehr Zuverdienst für Studierende

Für eine Zustimmung zur Regierungsvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz warb Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP). Er umriss die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel in der Höhe von 40 Mio. € für den Familienhärtefonds. Bisher seien bereits 50.000 Fälle bearbeitet und bewilligt worden. Die durchschnittliche Höhe der Auszahlung betrage 1.250 € pro Familie. Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Studierende sei eine langjährige Forderung, so Schnabel, der ausführte, dass aktuell rund 65 Prozent der Studierenden Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit lukrieren. Diese würden im Schnitt 857 € im Monat betragen. Die Erhöhung des Freibetrags diene dazu, um Studierende mit Nebeneinkommen nicht zu bestrafen.

Erfreut über die Aufstockung zeigte sich Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ). Zu bedenken gab sie allerdings, dass viele Familien weiterhin auf die Auszahlung von Geldern warten würden. Aus Sicht der SPÖ sei die Bearbeitung der Anträge zu langsam in Gang gekommen, außerdem seien Familien nicht ausreichend informiert worden oder hätten keine Bescheide erhalten. Kritik von SPÖ-Seite gab es auch am Ausschluss von geringfügig Beschäftigten, getrennt lebenden Familien oder Selbstständigen von den Unterstützungszahlungen.

Barbara Neßler (Grüne) warb besonders um Zustimmung zur Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende, die zuletzt im Jahr 2011 erfolgt sei, und verwies auf ihre persönlichen Erfahrungen: „Es ist wichtig zu wissen, wie das ist, wenn man studiert und jeden Euro zweimal umdrehen muss.“

Eva Maria Holzleitner (SPÖ) begrüßte die Anhebung der Zuverdienstgrenze grundsätzlich, schlug jedoch vor, auch die Studiengebühren aus dem Sommersemester rückzuüberweisen und diese im laufenden Wintersemester nicht auszusetzen. Es sei eine Schieflage, dass so viele StudentInnen nebenbei arbeiten müssten, um sich das Leben leisten zu können. Jene, die berufstätig seien, sollten dafür nicht bestraft werden, weshalb die SPÖ für die Abschaffung der Studiengebühren für berufstätige Studierende plädiere.

Seitens der NEOS signalisierte Abgeordnete Fiona Fiedler Zustimmung zur Regierungsvorlage, merkte jedoch kritisch zur Abwicklung der Förderungen an: „Seit Monaten stehen wir mit Familien in Emailkontakt, die Summen stimmen nicht überein mit den Vorberechnungen, es gibt massive Unterschiede zwischen Selbstständigen und Unselbstständigen“. Gelder, die Anfang April beantragt wurden, seien bis jetzt nicht ausbezahlt worden, in anderen Fällen sei Geld ohne einen Bescheid auf Konten überwiesen worden, wieder andere Familien mit einem positiven Bescheid würden noch auf finanzielle Hilfen warten.

Abgeordneter Yannick Shetty (NEOS) betrachtete die Erhöhung der Zuverdienstgrenze mit Skepsis. In einer Krise solle der Fokus auf jenen liegen, die hart getroffen werden. Die geplante Maßnahme helfe nur jenen, die sich schon im oberen Korridor der Zuverdienstgrenze bewegten und sei daher nicht sehr treffsicher. „Nicht alles, was gut klingt, hilft jenen, die es am meisten brauchen“, so Shetty.

In der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage schließlich von allen Parteien gutgeheißen.

Bundesministerin Aschbacher betont Verbesserungen bei Abwicklung von Förderanträgen

„Die Pandemie hat unser Leben durcheinandergewirbelt, jetzt machen wir im Herbst und Winter das Beste daraus“, zeigte sich Bundesministerin Christine Aschbacher zuversichtlich. Mit vereinten Kräften komme man in die „neue Normalität“. Eltern, Großeltern und Kinder hätten in den letzten Monaten vieles geleistet, trotz Doppel-und Mehrfachbelastung. Beim Familienhärtefonds sei über den Sommer intensiv aufgestockt worden, sowohl bei den IT-Systemen als auch bei den MitarbeiterInnen. Familien, deren Anträge noch offen seien, können demnächst fehlende Unterlagen direkt auf elektronischem Wege nachreichen, so die Ministerin.

Bei jedem Fall sei eine Einzelprüfung erforderlich, dies brauche intensiven Dialog. Aschbacher betonte, dass sie die Anfangsschwierigkeiten gerne vermieden hätte, die Antragsflut sei jedoch beträchtlich gewesen. 50.105 Familien hätten ihr Geld bereits erhalten, 15.362 Fälle seien negativ beschieden worden. 25.000 Anträge seien noch unvollständig, da noch Unterlagen fehlten, berichtete die Ministerin.

Ungleiche Auszahlungen aus dem Familienhärtefonds zwischen selbstständigen und unselbstständigen Beschäftigen begründete die Bundesministerin mit den fehlenden Nachweisen über die Einkommensverluste bei Selbstständigen. Daher habe man eine Pauschallösung gefunden. Sobald Einkommensnachweise für das Jahr 2020 vorlägen, könnten diese nachgereicht werden. Eine positive Differenz werde dann sofort nachbezahlt. Rückforderungen werde es hingegen keine geben.

„Wir haben im September 1,1 Milliarden Euro an 1,8 Millionen Kinder ausbezahlt, darunter der Kinderbonus, das Schulstartgeld und die Familienbeihilfe“, so Aschbacher. Für alle Familien mit Anspruch auf Unterstützung brauche es die Aufstockung des Härtefonds. Eine rasche Auszahlung erfolge durch die Bundesbuchhaltungsagentur.

Die Unterstützung junger Menschen über die Erhöhung der Zuverdienstgrenze sei wichtig, hielt die Bundesministerin fest. Die Erwerbstätigkeit bei Studierenden müsse unterstützt werden, weshalb diese Maßnahme aus dem Regierungsprogramm vorgezogen worden sei.

Alte Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld müssen nicht zurückbezahlt werden

Ebenfalls im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise ist ein Antrag nach §27 GOG-NR zu betrachten, der von den Abgeordneten Barbara Neßler (Grüne) und Norbert Sieber (ÖVP) eingebracht wurde. Dieser sieht vor, dass Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld – eine Art Familienkredit -aus den Jahren 2015 und 2016 nicht eingefordert werden. Die Rückforderungen wären in den Jahren 2020 und 2021 fällig gewesen. Neßler verwies darauf, dass davon besonders einkommensschwache Familien betroffen seien, die nun entlastet würden.

Die Zustimmung im Ausschuss erfolgte mit den Stimmen aller Parteien.

Oppositionsanträge: Vertagt und abgelehnt

Zu den beiden Anträgen von SPÖ und NEOS äußerte sich Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP). Bundesministerin Aschbacher habe bereits ausgeführt, was alles über den Sommer unternommen wurde, um Familien und Kindern zu helfen. Nach Anlaufschwierigkeiten habe es viele Verbesserungen gegeben, begründete Großbauer ihren Antrag auf Vertagung beider Entschließungsanträge, der mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommen wurde.

Ihren bereits im Mai eingebrachten Entschließungsantrag erläuterte Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ). Darin wird gefordert, dass die Kinderbeihilfe bis zum 14. Lebensjahr für jene Monate verdoppelt wird, in denen Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen aufgrund von COVID-19 geschlossen waren. Betroffen seien vor allem durch Kinderbetreuung und Berufstätigkeit mehrfach belastete Familien. Ginge es nach der FPÖ, hätte eine Auszahlung sofort stattfinden sollen, nicht erst zu Schulbeginn.

Die Ablehnung des FPÖ-Antrags durch die Grünen begründete Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne) mit dem bereits gewährten Zuschuss zur Familienbeihilfe im September sowie mit der Tatsache, dass die Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht flächendeckend geschlossen gewesen und der Antrag daher nicht sinnvoll sei.

Den Entschließungsantrag der FPÖ kritisierte auch Abgeordnete Gudrun Kugler (ÖVP). Dessen Inhalt werde durch den Kinderbonus bereits übererfüllt, da dieser allen BezieherInnen von Familienbeihilfe zu Gute komme. Bis auf die Stimmen der FPÖ fand der Antrag im Ausschuss keine Zustimmung. (Schluss) cke

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