Fachverband UBIT begrüßt Entwurf zu Sozialversicherungszuordnungs-Gesetz

UBIT-Obmann Alfred Harl: Wichtiger erster Schritt zu mehr Rechtssicherheit für KMUs

Wien (OTS) - Alfred Harl, Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), freut sich über den jüngst im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf zum „Sozialversicherungs-zuordnungs-Gesetz (SV-ZG)“, das große Verbesserungen für die Rechtssicherheit von UnternehmerInnen bringt: „Erstmals werden spürbare Verbesserungen für die Rechtssicherheit von UnternehmerInnen vorgeschlagen - wir sind positiv überrascht, dass die Regierung einen so wichtigen Schritt gemeinsamen setzen konnte!“, sagt Obmann Harl. Das Gesetz, das als Regierungsvorlage noch im Nationalrat beschlossen werden muss, soll per 1.7.2017 in Kraft treten.

 „Dieses Gesetz bringt eine erste Entschärfung in vielen Problemfällen, die die Betroffenen bis dato viel Geld und Nerven kosten,“ so Harl. Tatsächlich sieht das neue Gesetz eine Vorabprüfung in Zweifelsfällen bei Neuanmeldungen von Neuen Selbständigen ab 1.7.2017 vor: Gemeinsam haben SVA und Gebietskrankenkasse festzustellen, welche Tätigkeit vorliegt. Die GKK ist bei einer späteren Prüfung an diese Entscheidung gebunden, soweit der Sachverhalt unverändert bleibt. Weitere wichtige Punkte sind die stärkere Einbindung der SVA bei Prüfungen und die Verringerung der Beitragsnachzahlungen für die Betroffenen.

 Martin Puaschitz, Obmann der Fachgruppe UBIT Wien, stimmt zu: „Immer mehr Selbstständige werden in ein Angestelltenverhältnis gedrängt, obwohl sie aus gutem Grund selbständig sind und das auch sein möchten. Die klassischen starren Denkmuster zu Dienst- und Werkvertrag konnten schon mit der Entwicklung der Dienstleistungsgesellschaft nicht mithalten und verblasen im Zeitalter der Digitalisierung.“ Harl und Puaschitz sind sich einig: „Für eine endgültige Rechtssicherheit bedarf es der Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung als Befreiungsschlag für Selbständige.“ Gemeinsam appellieren die UBIT-Vertreter an die Abgeordneten im Nationalrat, diesen Entwurf als wichtigen ersten Schritt für mehr Rechtssicherheit rasch umzusetzen.

 Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT

 Mit mehr als 64.000 Mitgliedern gehört der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) zu den größten und dynamischsten Fachverbänden der Wirtschaftskammer Österreich. Er nimmt die Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus den Bereichen Unternehmensberatung, Informationstechnologie und Buchhaltung wahr. Ziel ist es, berufsrelevante Rahmenbedingungen zu optimieren und dem Markt die Leistungen der Berufsgruppen zu kommunizieren. Mitglieder können umfangreiche Beratungs- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen auf http://www.ubit.at und http://www.beratertag.at (PWK365/PM).

Rückfragen & Kontakt:

Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT)
Tel.: 05 90 900-3540
E-Mail: ubit@wko.at
Web: http://www.ubit.at

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