Facharzt Fiala: „Schutzmasken sind sinnlos bis gefährlich.“ | ICI

RA Schiessler: Neuerliche Verfassungswidrigkeit beim „Hochfahren“ des öffentlichen Lebens

Wien (OTS) „Für den Dauergebrauch im Alltag sind Masken, die nun der österreichischen Bevölkerung oktroyiert wurden, Viren- und Bakterien- und Pilzschleudern. Sie können den Träger und Menschen in der Umgebung sogar gefährden“, meint der Arzt DDr. Christian Fiala. Während der Mundschutz im OP Bereich unter Reinluftbedingungen natürlich sinnvoll und notwendig ist, sei die Schutzwirkung durch das Tragen im Alltag wissenschaftlich nicht begründet und könne sogar gefährlich werden. Insbesondere bei längerem Tragen von Masken entsteht ein feuchtwarmes Milieu, welches ideale Wachstumsbedingungen für Viren, Bakterien und Pilze bildet. Mit 1. April wurde die Grippesaison offiziell für beendet erklärt, weil Atemwegserkrankungen wie auch jene, die von COVID-19 ausgelöst werden, nach Auskunft der AGES stark zurückgegangen sind. Ferner hat die aktuelle SOROS Studie die sehr geringe Ausbreitung des neuen Corona-Virus bestätigt. „Umso unverständlicher und schikanöser ist es, jetzt noch eine Maskenpflicht anzuordnen“, so Fiala. Er fragt sich, auf Grundlager welcher Expertenmeinung der Bundeskanzler diese Anordnung getroffen hat und fordert hier die Offenlegung der wissenschaftlichen Basis dieser Entscheidung.

Willkür bei Lockerung der Maßnahmen und bei Maskenpflicht

Auch Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler sieht in der Verpflichtung des Tragens von Schutzmasken einen weiteren Grundrechtsverstoß. Er hat letzte Woche im Auftrag eines zivilgesellschaftlich engagierten Bürgers eine Verfassungsklage gegen die Einschränkung der bürgerlichen Grundrechte im Zuge der Krise eingebracht. Damit löste er in Österreich eine Reflexion über die Grund- und Verfassungsmäßigkeit des COVID-19 Maßnahmenpaketes aus. Schiessler kritisiert auch die völlig willkürliche Bevorzugung einzelner Sparten, was die Wiederinbetriebnahmen des wirtschaftlich – und gesellschaftlichen Lebens betrifft. „Ohne jede Logik und Evidenz dürfen die einen öffnen, die anderen nicht“, so Schiessler. Das sei nicht nur wettbewerbsverzehrend – es widerspreche auch dem Gleichheitsgrundsatz. Nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bindet der Gleichheitsgrundsatz also auch den Gesetzgeber. Die vom Verfassungsgerichtshof dazu entwickelte Prüfungsformel stellt darauf ab, dass der Gleichheitsgrundsatz nur ’sachlich gerechtfertigte‘ Differenzierungen zulässt. Die eben hier nicht vorliegen. Zumindest aber wurden diese nicht kommuniziert.

Verfassungsklage: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200408_OTS0064/anwalt-bringt-verfassungsklage-gegen-covid-19-massnahmengesetz-ein

Gründung Initiative für evidenzbasierte Corona-Information (ICI): https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200409_OTS0023/corona-nach-der-verfassungsbeschwerde-folgt-die-aufklaerungsplattform

www.initiative-corona.info

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