Exekutionsgericht verhängt erste Strafe gegen Uber!

Weil Uber sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung hält, hat das Gericht nun eine erste Strafe in der Höhe von 20.000 Euro verhängt.

Wien (OTS) - Das Exekutionsgerichts für die Innere Stadt Wien hat nun entschieden. Uber muss für die ersten Verstöße gegen die EV eine erste Strafe von 20.000 Euro bezahlen.

„Wir freuen uns, dass nun auch das Vollzugsgericht Uber die Einhaltung der EV aufträgt. Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen. Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet“, so Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100. 

„Obwohl Uber durch die einstweilige Verfügung durch das Gericht klare Auflagen gesetzt wurden, hat sich das US-Unternehmen einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert. Diese erste Strafe ist also mehr als gerechtfertigt“, so Taxi-40100 Geschäftsführer Christian Holzhauser. Und: „Wir werden weiterhin prüfen, ob Uber weiter gegen die einstweilige Verfügung verstößt.“ 

Wie bekannt, hatte Taxi 40100 in den vergangenen Monaten dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern dokumentieren, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 hielten. Gemäß dieser Verfügung war es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.

 

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Taxi 40100
Mag. Eveline Hruza
Pressesprecherin
Pfarrgasse 54, 1230 Wien
e.hruza@taxi40100.at
0676/879910854



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