Eurofighter-Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit auf

Ausschuss konstituiert sich noch am selben Tag seiner Einsetzung

Wien (PK) - Der Eurofighter-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Noch am selben Tag seiner offiziellen Einrichtung im Plenum des Nationalrats traten die Abgeordneten am Abend unter dem Vorsitz von Zweitem Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf zur konstituierenden Sitzung zusammen. Kopf wird den Ausschuss auch maßgeblich leiten. Bei der Konstituierung war auch Nationalratspräsidentin Doris Bures anwesend.

Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Verfahrensrichter ist der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer, Verfahrensanwalt Andreas Joklik.

Dem Ausschuss gehören insgesamt 18 Abgeordnete an. Von der SPÖ: Otto Pendl (Fraktionsführer), Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Jürgen Schabhüttl, Maximilian Unterrainer und Hannes Weninger; von der ÖVP:
Gabriele Tamandl (Fraktionsführerin), Rouven Ertlschweiger, Manfred Hofinger, Michaela Steinacker und Georg Vetter; von der FPÖ: Walter Rosenkranz (Fraktionsführer), Reinhard Eugen Bösch, Walter Rauch, Hermann Brückl (alle FPÖ); Grüne: Peter Pilz (Fraktionsführer) und Gabriela Moser sowie Michael Bernhard von den NEOS und Leopold Steinbichler vom Team Stronach.

Zu Schriftführern wurden Hannes Weninger (S), Rouven Ertlschweiger (V) und Hermann Brückl (F) gewählt.

Was wird untersucht

Untersucht wird laut Verlangen von FPÖ und Grünen "die Vollziehung des Bundes betreffend das Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000 bis Ende 2016", vorgesehen sind vier Untersuchungsabschnitte.

Zunächst soll der vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos im Jahr 2007 geschlossene Vergleich mit der Eurofighter GmbH genauer unter die Lupe genommen werden. Damals wurden unter anderem eine Reduzierung der Stückzahl von 18 auf 15 sowie Abstriche bei der Ausrüstung der Flugzeuge vereinbart. Gleichzeitig soll die Arbeit der vom Verteidigungsministerium eingesetzten Task Force "Luftraumüberwachungsflugzeug" beleuchtet werden.

Im Zentrum des Untersuchungsabschnitts II stehen mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter. Dabei geht es insbesondere um Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte, die in den Preis eingeflossen sind. Unter anderem will man untersuchen, ob PolitikerInnen oder BeamtInnen Geld erhalten haben, ob durch Provisionen gegen Ausschreibungs- oder Vertragsbedingungen verstoßen wurde und welcher Schaden für den Bund dadurch entstanden ist.

Der "Informationslage bei Vertragsabschluss" ist der dritte Untersuchungsabschnitt des Verlangens gewidmet. Der Ausschuss erwartet sich etwa Aufklärung darüber, inwieweit die Entscheidungsträger und zuständigen Bediensteten über die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags, die Leistungsfähigkeit der Flugzeuge, die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Lieferfähigkeit des Herstellers informiert waren. Und zwar nicht nur konkret bei Vertragsabschluss, sondern auch bei den späteren Vergleichsverhandlungen und bei der Abnahme der gelieferten Flugzeuge.

Schließlich soll geprüft werden, ob die damalige Bundesregierung dem ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss, der im Oktober 2006 eingesetzt wurde und bis Anfang Juli 2007 tagte, Informationen bzw. Akten vorenthalten hat.

Laut grundsätzlichem Beweisbeschluss des Geschäftsordnungsausschusses müssen insgesamt 36 Stellen dem Parlament Akten liefern, neben sämtlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt auch die Finanzprokuratur, der Rechnungshof, die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die Präsidentschaftskanzlei, die neun Landesregierungen und die Wirtschaftskammer. (Schluss) jan

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