EU-Sicherheitspolitik: Brüssel drängt auf verstärkte Zusammenarbeit

Innenministerium mahnt im EU-Ausschuss des Bundesrats Planungssicherheit ein

Wien (PK) Grundsätzlich positiv bewertete heute der EU-Ausschuss des Bundesrats die Pläne zur verstärkten Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten in der Sicherheitspolitik. Debattenthema der Ausschusssitzung war die Neuausrichtung des europäischen Fonds für Innere Sicherheit (ISF) beziehungsweise der vom Ausschuss besprochene Kommissionsvorschlag dazu. Das Innenministerium (BMI) begrüßt zwar die Anstrengungen für ein besseres Zusammenspiel der Nationalstaaten im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus, ortet beim Vorhaben allerdings noch zu wenig Planungssicherheit, etwa hinsichtlich der Deckung nationalstaatlicher Ausgaben. So würden für die Fondsperiode zugesicherte Fördermittel nur teilweise freigegeben.

Zwischen 2021 und 2027 soll der Fonds über 2,5 Mrd. € verfügen, empfiehlt die EU-Kommission den Mitgliedsländern in Hinblick auf den noch zu beschließenden nächsten mehrjährigen Finanzrahmen. Im letzten EU-Budget standen für gemeinsame Aktionen gegen Sicherheitsbedrohungen 1 Mrd. € bereit.

Kräfte grenzüberschreitend bündeln

Übergeordnetes Ziel des Fonds ist laut Kommissionsentwurf eine engere grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Prävention, Aufdeckung und Untersuchung internationaler Kriminalität. Dieser Ansatz gehe völlig mit dem Subsidiaritätsprinzip konform, so ein BMI-Vertreter im Ausschuss, da eine effektive Bekämpfung organisierten Verbrechens nur europaweit sinnvoll sei. Um entsprechende Straftaten inklusive Cyberkriminalität und Terrorismus besser verhindern zu können, soll der Informationsaustausch zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und privaten Partnern gefördert werden. Mittels besserer Interoperabilität der verschiedenen EU-Informationssysteme im Bereich Sicherheit will man beispielsweise Grenzmanagement und Migrationssteuerung wirksamer verknüpfen, um gemeinsame operative Maßnahmen zu erleichtern. Der Experte des Innenressorts brachte dazu als Beispiel die Fahndung von straffällig gewordenen AsylwerberInnen aus einem anderen EU-Land, für die Fahndungs- und Asyldatenbanken korrespondieren müssten. Weiters beabsichtigt die EU, einheitliche Schulungsmaßnahmen der Behörden und die Anschaffung der erforderlichen technischen Ausrüstung durch die Nationalstaaten zu unterstützen. Das Maßnahmenpaket umfasst überdies die Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen im Einklang mit bestehendem EU-Recht.

Den EU-Agenturen für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (CEPOL) und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) gesteht die Kommission mehr Bedeutung als bisher im Sicherheitsbereich zu. Eine zielgerichtete Abstimmung mit diesen Agenturen sei nicht zuletzt entscheidend für einen effizienten Mitteleinsatz, wie Ausschussobmann Christian Buchmann (ÖVP/St) unterstrich. Verstärkte Kooperation strebt Brüssel auch mit Drittstaaten an, wenn es um den Kampf gegen Terror und schwere organisierte Kriminalität geht, sowie bei Maßnahmen gegen Radikalisierung, Korruption, Menschenhandel und Schlepperkriminalität.

Fonds soll Fördergelder flexibel verfügbar machen

Eine flexiblere Verwaltung des künftigen Fonds für innere Sicherheit im Vergleich zum aktuellen Programmplanungszeitraum will die EU-Kommission mit ihrem Legislativentwurf sicherstellen. Für die langfristige Finanzierung nationaler Sicherheitsprogramme will Brüssel insgesamt 1,5 Mrd.€ beisteuern, wobei sich die Mittelverteilung aus dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt, der Bevölkerungsgroße und der Größe eines Landes ergibt. Als Anfangsfinanzierung erhielte jedes EU-Land einen Fixbetrag von 5 Mio.€ aus diesem Topf. Die übrigen Fondsgelder – 1 Mrd. € – würden für Soforthilfen der EU-Länder nach thematischen Gesichtspunkten verwaltet werden. Für EU-Sicherheitsagenturen außerhalb des ISF verspricht Brüssel 1,13 Mrd.€.

Konkret würden die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol, die Europäische Polizeiakademie CEPOL und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht EBDD davon profitieren, erfuhr Bundesrat Christoph Steiner (FPÖ/T) von einer Sachverständigen des Innenministeriums. Zur Nachfrage von Steiners Parteikollegin Monika Mühlwerth (FPÖ/W), wie die Zusammenarbeit der Agenturen im Sicherheitsbereich bislang funktioniere, meinte die BMI-Expertin, hier gebe es fraglos Verbesserungsbedarf. Derzeit verfügten die Einrichtungen nicht über ausreichend Kapazitäten, um einen regelmäßigen Austausch zu pflegen. Als Stelle mit dem größten Überblick sei wiederum die Europäische Kommission die am besten geeignete Instanz, die Koordinierung mit den Agenturen zu übernehmen.

Innenministerium sieht Probleme bei Finanzierung

Die Finanzierung und Mittelverteilung im Rahmen des künftigen Fonds für innere Sicherheit ist laut Innenministerium ein noch offener Punkt, nicht nur wegen des noch ausstehenden Beschlusses über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU. Bei bestimmten Arten von Betriebskostenunterstützung sage die Kommission zwar eine 100%-ige Förderwürdigkeit zu, erklärte der BMI-Experte am Beispiel der Wartungskosten für Datenbanken. Kritikpunkte am neuen Finanzierungsmodell sind allerdings prozentuelle Beschränkungen für bestimmte Ausgabenarten wie Ausrüstungsgegenstände und die eingeschränkte Planbarkeit von Ausgaben, erläuterte eine andere Vertreterin des Innenressorts gegenüber Bundesrat Hubert Koller (SPÖ/St). Knackpunkt stellten die im Entwurf festgeschriebenen Halbzeitüberpüfungen dar, wonach erst nach Verbrauch eines bestimmten Mittelvolumens neue Gelder verfügbar wären.

In einer partiellen Einigung auf Ratsarbeitsgruppenebene habe man immerhin für etwas Erleichterung in diesem Bereich gesorgt, merkte die Expertin mit dem Hinweis an, aufgrund der sich laufend ändernden Sicherheitsbedrohungen sei ausreichend Flexibilität bei der Mittelvergabe notwendig. Offener Verhandlungspunkt sei neben dem Budget des Fonds noch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, vor allem im Bereich Migration. (Fortsetzung EU-Ausschuss) rei


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen