Erwerb von Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen wird bereits nach fünf Jahren möglich

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz passiert Bundesrat mit Stimmenmehrheit

Wien (PK) Einige weitreichende Änderungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) fanden heute auch die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrats. Die WGG-Novelle geht auf einen gemeinsamen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ zurück und soll vor allem den Eigentumserwerb von Wohnungen erleichtern, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet wurden. Die Möglichkeit einer Übertragung von gemeinnützigem Wohnraum ins Eigentum soll von derzeit 10 Jahren auf den Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorverlegt werden. Ein wichtiger Aspekt der Novelle ist auch eine Stärkung der Aufsicht von gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften. Des Weiteren enthält sie Maßnahmen gegen Spekulation mit gefördertem Wohnraum. Die Spekulationsfrist, innerhalb derer Gewinne beim Weiterverkauf einer geförderten Wohnung zurückzuzahlen sind, wird mit 15 Jahren festgelegt. Ausdrücklich vorgesehen wird nun auch ein Verbot einer touristischen Nutzung.

Die SPÖ-ParlamentarierInnen im Bundesrat nahmen die Gelegenheit wahr, ein weiteres Mal die grundsätzlichen Bedenken ihrer Fraktion gegenüber einigen Aspekten des neuen WGG zur Sprache zu bringen. Eva Prischl (SPÖ/N) wies auf den rasanten Anstieg der Mietkosten am privaten Wohnungsmarkt hin. Ziel der Politik müsse die Unterstützung des sozialen Wohnbaus sein, die Novelle trage jedoch wenig dazu bei. Die Argumentation, dass die Änderungen des WGG den Eigentumserwerb fördern würde, hält Prischl nicht für stichhaltig. Zum leistbaren Wohnungen trage die Novelle damit wenig bei. Aus Sicht der Bundesrätin wäre dafür ein Universalmietrecht notwendig, wie es die SPÖ fordere. Darin sollte etwa ein Straftatbestand Mietwucher eingeführt werden. Einer der wenigen positiven Punkte des Gesetzes ist für die Bundesrätin das Verbot der touristischen Vermietung.

Das vorliegende Gesetz diene weniger den MieterInnen, als vielmehr den Interessen von Spekulanten und Immobilienkonzernen, befürchtet Wolfgang Beer (SPÖ/W). Der soziale Wohnbau mit Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen sei ein wesentlicher Faktor zur Dämpfung der Mietkosten. Nun werde dieser Effekt aber reduziert, da beispielsweise die Möglichkeit einer Mietsenkung bei ausfinanzierten Wohnungen faktisch entfalle. Auch das Gebot an leistbaren Kleinwohnungen bis 40 Quadratmetern werde reduziert, merkte Beer an.

Die positiven Aspekte der Novelle lobte Christian Buchmann (ÖVP/St). Der gemeinnützige Wohnbau sei ein wichtiger Teil des Wohnungsmarktes, die Kommunen leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Die Vorbehalte der SPÖ seien von Experten bereits entkräftet worden. Der erleichterte Mietkauf sei ein wichtiger Teil des Gesetzes, da damit Eigentumsbildung gefördert werden. Was die Möglichkeit höherer Mieten betreffe, so gehe es um die Möglichkeit für Wohnbaugesellschaften, angemessene Mieten verlangen zu können, die den Erhalt der Wohnsubstanz erlauben. Die Novelle enthalte zudem ein Spekulationsverbot und Maßnahmen zum Schutz des Kapitals von gemeinnützigen Bauvereinigungen.

Seitens der FPÖ zeigte sich der Wiener Bundesrat Bernd Saurer mit den Maßnahmen des WGG zufrieden. Der gemeinnützige Wohnbau habe eine lange Tradition und sei ein wichtiger Faktor für die Dämpfung von Mietkosten. Die FPÖ trete daher für die Erhaltung des sozialen Wohnbaus ein. Die Novelle sei ein wichtiger Beitrag, um diesen Sektor des Wohnungsmarktes zu unterstützen. Zudem gehöre der Eigentumserwerb von Wohnraum zu den besten Möglichkeiten, um der Altersarmut zu begegnen. Auch in dieser Hinsicht bewertete Saurer die Novelle positiv. In Richtung SPÖ richtete er den Vorwurf, die von der Sozialdemokratie geführte Gemeinde Wien lasse Immobilienspekulanten im Bereich des sozialen Wohnbaus offenbar nach Belieben agieren. Eine Stärkung der Aufsicht der Bauvereinigungen, wie sie die Novelle bringe, sei daher dringend notwendig. (Fortsetzung Bundesrat) sox    


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