Erweiterung der Beitragsbasis beim Agrarmarketingbeitragssystem passiert Landwirtschaftsausschuss

Anträge der Opposition vertagt und abgelehnt

Wien (PK) Eine Novelle des AMA-Gesetzes passierte heute den Landwirtschaftsausschuss. Damit sollen künftig alle landwirtschaftlichen Produzenten durch eine Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der Agrarmarkt Austria (AMA) ab 1. Jänner 2023 zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen. Während ÖVP und Grüne die Chance durch die Novelle hervor hoben, kritisierten die Oppositionsfraktionen die zusätzliche Belastung der Landwirtschaft.

Anträge der FPÖ und der NEOS im Zusammenhang mit der AMA blieben in der Minderheit oder wurden vertagt. So forderte die FPÖ, dass politische Parteien im AMA-Verwaltungsrat für mehr Transparenz und Kontrolle vertreten sein sollten. Die NEOS hingegen traten für eine Evaluierung der AMA Marketing und eine Beitragssenkung ein.

AMA-Gesetz: Erweiterung der Beitragsbasis beim Agrarmarketingbeitragssystem

Durch eine Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der AMA sollen ab 1. Jänner 2023 alle landwirtschaftlichen Produzenten zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen. Mit der Novelle des AMA-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf eine Empfehlung des Rechnungshofs, die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis zu stellen (1792 d.B.). Dies erfolgt durch die Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen.

Der Agrarmarketingbeitrag wird für Maßnahmen zur Verbraucher:innen-Information und insgesamt zur Förderung des Vertriebs und Absatzes von land- und forstwirtschaftlichen Produkten im In- und Ausland eingesetzt. Die dafür nötigen Agrarmarketingbeiträge verteilten sich bisher ungleich auf die Produktionsbereiche, kritisierte der Rechnungshof. Künftig sollen alle Landwirt:innen mit mindestens 1,5 ha landwirtschaftlicher Fläche in die Agrarmarketing-Beitragspflicht fallen. Dazu soll es einen neuen allgemeinen Basisbeitrag bezogen auf landwirtschaftliche Flächen (außer Weinflächen) neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen (für Milch, geschlachtete Tiere, Eier, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse und Wein) geben. Durch Anknüpfung an die bei flächenbezogenen Fördermaßnahmen bereits erhobenen Flächen, sollen der Verwaltungsaufwand und die Kosten der Einhebung niedrig bleiben. Bei der Festsetzung der Beitragshöhe wird es künftig fixe Beitragssätze je Bezugseinheit geben. So wird etwa der Beitrag pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche 5,00 € betragen. Im Gegenzug soll in einigen Sektoren eine Reduktion der produktbezogenen Beiträge erfolgen, wie etwa pro Tonne Milch von 3,00 € auf 2,20 € oder pro Schlachtrind von 3,70 € auf 2,70 €. Die Novelle des AMA-Gesetzes wurde mit der Stimmenmehrheit von ÖVP und Grünen angenommen.

Die Novelle sei das Ergebnis einer langen umfassenden Abstimmung mit Branchenvertreter:innen, betonte Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eingangs. Diese bringe eine wesentliche Weiterentwicklung des AMA-Beitragssystems. Seit dessen Einführung 1995 sei dieses im Wesentlichen unverändert geblieben, erläuterte Totschnig.

Man habe sehr schnell auf die Kritik des Rechnungshofes reagiert, betonte Josef Hechenberger (ÖVP) und hob die Bedeutung für eine verstärkte Bewerbung hervor. Damit sei diese Gesetzesanpassung „richtig und zukunftsweisend“.

Die zu kurze Begutachtungsfrist angesichts der umfangreichen Inhalte kritisierte Cornelia Ecker (SPÖ). Die kurze Frist sei notwendig gewesen, um die Maßnahmen 2023 starten zu können, entgegnete der Landwirtschaftsminister. Kritik übte Ecker auch daran, dass Schweine aus Vollspaltenhaltung weiterhin das AMA-Gütesiegel erhalten. Totschnig verwies auf das mit mehreren Zwischenschritten ab 2033 vorgesehene Aus von Vollspaltenböden im AMA-Gütesiegel. Hinsichtlich der Anzahl der Tierschutzkontrollen gebe es Handlungsbedarf, man müsse noch mehr tun, erklärte Michael Blass auf die Frage von Dietmar Keck (SPÖ) und verwies auf die vorgesehene Ausweitung dieser.

Die Gesetzesnovelle sei eine „versteckte Einführung einer Grundsteuer“ kritisierte Peter Schmiedlechner (FPÖ) die zusätzliche Belastung der Landwirtschaft als „katastrophale“ Maßnahme. Von der Hinzunahme des Getreidebereichs würden einzig Mühlenbetreiber:innen auf Kosten der Rohstoff-Produzent:innen profitieren. Von der Ausweitung profitiere die gesamte Wertschöpfungskette, entgegnete der Geschäftsführer der AMA-Marketing Michael Blass. Der Wert des Getreides werde maßgeblich vom Wert des Mehls beeinflusst.

In Zeiten der Inflation, wo Konsument:innen nun öfter zu Billig- und weniger zu Qualitätsprodukten greifen, sei eine Verstärkung der Werbung positiv, begrüßte auch Clemens Stammler (Grüne) die Novelle. Mit der Novelle werde man das AMA-Gütesiegel auch bei Brot und Gebäck etablieren und dazu zahlreiche Maßnahmen zur Absatzförderung durchführen, erklärte der Geschäftsführer der AMA-Marketing Michael Blass auf die Frage von Stammler.

Die zusätzlichen Kosten für Landwirt:innen angesichts der hohen Inflation und hoher Produktionskosten, beanstandete auch Karin Doppelbauer (NEOS).

NEOS fordern Evaluierung der AMA Marketing

Die NEOS setzen sich mittels Entschließungsantrag für eine Evaluierung der AMA-Marketing durch eine unabhängige Stelle ein (2273/A(E)). Die Bundesregierung habe dieses Vorhaben zwar in ihrem Regierungsprogramm festgehalten, allerdings seien noch keine Schritte in diese Richtung gesetzt worden. Geht es nach Antragstellerin Karin Doppelbauer, soll nach quantifizierbaren Kriterien geklärt werden, inwiefern die AMA-Marketing bisher ihrem Auftrag gerecht wurde und ob der eingesetzte Mittelaufwand einen messbaren Effekt auf ihre Arbeit gehabt hat.

Die AMA-Marketing GmbH werde „bestens überprüft“ und sei transparent, entgegnete Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig der Antragstellerin und verwies auf die erfolgten Überprüfungen des Rechnungshofes, auf EU-Ebene, von internen und externen Instanzen sowie der Bilanzprüfung.

Der Notwendigkeit der Evaluierung der AMA-Marketing schloss sich Cornelia Ecker (SPÖ) an. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und Grünen vertagt.

Zwei weitere, wieder aufgenommene Anträge der FPÖ und der NEOS fanden keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen und wurden damit abgelehnt. So forderte Karin Doppelbauer, die AMA-Marketing-Beiträge nicht auf weitere Sektoren auszudehnen und vielmehr einen Plan zur Beitragssenkung vorzulegen (1231/A(E)). Geht es nach Peter Schmiedlechner (FPÖ), sollen in Zukunft auch die politischen Parteien im Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) für mehr Transparenz und Kontrolle vertreten sein (271/A(E)). (Fortsetzung Landwirtschaftsausschuss) pst


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