Erster Etappensieg für die AK Oberösterreich: Der umstrittene Kinospot ist nicht sexistisch

Linz (OTS) - Für großes Aufsehen sorgte kürzlich der AK-Kinospot „Miesmacher-Rap“. Dieser verunglimpfe Unternehmer pauschal und sei überdies sexistisch, weil ein Chef seiner schwangeren Mitarbeiterin einen Geldschein ins Dekolleté steckt. Nun rudert der Werberat teilweise zurück: Der Sexismus-Vorwurf wurde zurückgenommen. „Ein erster Etappensieg“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und kündigt juristische Schritte gegen den nach wie vor unzulässigen Spruch des Werberates an.

 

Mit dem Kinospot „Miesmacher-Rap“ brachte die AK Oberösterreich auf schwungvolle Weise und mit einem Augenzwinkern auf den Punkt, was der Arbeiterkammer wichtig ist: darauf hinzuweisen, dass unter den Unternehmerinnen und Unternehmern auch solche sind, deren oberstes Ziel die Gewinnmaximierung ist, die bei jeder Gelegenheit den Standort bejammern und mit Abwanderung drohen und die sich keinen Deut um die Rechte der Arbeitnehmer/-innen scheren. Gegen solche Praktiken hilft die Arbeiterkammer: Im Jahr 2016 konnten die AK-Juristen/-innen fast 77 Millionen Euro für oberösterreichische Beschäftigte erkämpfen. Geld, das den Betroffenen zugestanden wäre, das sie aber erst mit Hilfe der AK bekommen haben.

 

„Es geht uns in diesem Spot nicht darum, die gesamte Unternehmerschaft zu verunglimpfen, ganz im Gegenteil, wir wissen und betonen stets, dass die meisten Unternehmen ordentlich arbeiten und ihre Beschäftigten anständig behandeln. Aber der Film soll aufzeigen, dass wir nicht aufhören werden, gegen jene Unternehmen vorzugehen, die respektlos mit ihren Beschäftigten umgehen“, erklärt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

 

„Mit seiner Verurteilung unseres Kinospots zur AK-Leistungskarte, speziell aber mit dem Vorwurf der Herabwürdigung von Frauen, liegt der Werberat inhaltlich falsch“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Das hat nun der Werberat selbst zugegeben und den Sexismus-Vorwurf zurückgenommen. Das ist ein erster Etappensieg für die Arbeiterkammer – die übrigen Vorwürfe bleiben aber vorerst im Raum stehen. „Das steht dem Werberat allerdings gar nicht zu“, sagt Kalliauer. Denn der Werberat ist für Werbung von und für Non-Profit-Organisationen gar nicht zuständig. Mit der Begründung, die AK sei eine Bundesbehörde, hat der Werberat weit übers Ziel hinaus geschossen. Wir werden daher die Zuständigkeit des Werberates in dieser Frage juristisch prüfen lassen und weitere Schritte gegen diese Entscheidung setzen“, so AK-Direktor Dr. Josef Moser, MBA.

 

Der Werberat ist ein Organ der Unternehmen selbst, Mitglieder sind fast ausschließlich Arbeitgeberverbände im Umfeld der Werbewirtschaft. Auch die Wirtschaftskammer ist Mitglied, nicht aber die Arbeiterkammer. „Er hätte daher die Beurteilung des AK-Spots wegen Befangenheit ablehnen müssen“, so AK-Direktor Moser.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Mag. Dominik Bittendorfer
(0732) 6906-2191
dominik.bittendorfer@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at



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