Erklärung der Schienen-Control Kommission zur OTS der WESTbahn

Wien (OTS/www.passagier.at )

  • Öffnung des Bahnstrommarktes: Schienen-Control Kommission senkt Netzentgelte für Bahnunternehmen bereits 2016 um rund 21 Prozent
  • Verfahrensdauer: Die Schienen-Control Kommission hat mehr als 120 Verfahren seit 2012 geführt, 45 % der Verfahren wurden bereits innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen. Rund 60% der Verfahren konnten in einem Zeitraum von unter 9 Monaten abgeschlossen werden. 

Die Schienen-Control Kommission ist eine unabhängige Regulierungsbehörde unter richterlichem Vorsitz. Die völlig unabhängige Entscheidungsfindung ist notwendig um einen Ausgleich zwischen den Interessen aller Marktteilnehmer sicher zu stellen. Die Verfahrenspartei WESTbahn versucht hier sichtlich auf den Ausgang von Verfahren bei der unabhängigen Regulierungsbehörde durch Litigation-PR Einfluss zu nehmen. Es ist schwierig die in der OTS der WESTbahn erwähnten Informationen zu überprüfen oder auch nur nachzuvollziehen, da es sich hier offensichtlich um noch nicht abgeschlossene und unveröffentlichte Untersuchungen handelt. Auch die erwähnten Rohergebnisse sind der Öffentlichkeit nicht zugänglich und daher nicht nachprüfbar. Tatsache ist, dass die Schienen-Control Kommission seit 2012 mehr als 120 Verfahren geführt hat. 45 % der Verfahren wurden bereits innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen, 60% der Verfahren konnten in einem Zeitraum von unter 9 Monaten abgeschlossen werden. Tatsache ist auch, dass in Österreich noch nie ein Eisenbahnverkehrsunternehmen die, jeder Verfahrenspartei zustehende, rechtliche Möglichkeit einer Säumnisbeschwerde in Anspruch genommen hat.  

Es handelt sich bei den von der WESTbahn genannten Verfahren um sehr umfangreiche, komplexe Kostenprüfungsverfahren die, auch im europäischen Vergleich erstmals, teilweise unter Beiziehung von Sachverständigen, geführt werden. Auch die Verfahrensparteien tragen sehr oft zur Verlängerung der umfangreichen Kostenprüfungsverfahren bei. Die WESTbahn hat beispielsweise in dem von ihr genannten Verfahren zum Bahnstrompreis 2017 mehrere Fristerstreckungs- und Vertagungsanträge gestellt.

Verfahren Öffnung des Bahnstrommarktes 

Österreich hat nach einer zweijährigen Vorbereitungs- und Prüfungsphase, im Jahr 2016 den Bahnstrommarkt geöffnet und ist damit, nach Deutschland, das zweite Land Europas, das im Zuge der Liberalisierung eine Trennung zwischen Energielieferanten und Netzbetreiber umgesetzt hat. Der Energielieferant kann seit diesem Zeitpunkt von in Österreich tätigen Bahnunternehmen frei gewählt werden. In den bahnaffinen Ländern  bzw. Ländern mit, so wie in Österreich, fortgeschrittener Marktöffnung, wie England, Spanien, Frankreich, Schweden, Italien, Norwegen und der Schweiz gibt es noch keine Öffnung des Bahnstrommarktes, weshalb sich die dortigen Regulatoren noch gar nicht mit der Kostenprüfung für die Durchleitung von Bahnstrom auseinandergesetzt haben.  

Tatsache ist auch, dass die Gründungsmitglieder von ALLRAIL Bahnunternehmen aus Tschechien, Schweden, Italien und Spanien sind, wo es keine Liberalisierung im Bahnstrombereich gibt. In Tschechien wurde zudem erst heuer im April 2017 eine unabhängige Regulierungsbehörde gegründet.  

Im Laufe der letzten Jahre (ab 2012) hat die Schienen-Control Kommission im Zuge zahlreicher Verfahren bereits wesentliche Entscheidungen hinsichtlich der Bahnbenützungsentgelte getroffen, was dazu geführt hat, dass sich die Kostensituation der Eisenbahnunternehmen erheblich verbessert hat.  

Das umfangreiche Kostenprüfungsverfahren vor der Schienen-Control Kommission im Bereich Bahnstrom brachte bereits im Jahr 2016 eine erhebliche Senkung der  Kosten um rund 21 Prozent für die in Österreich tätigen Bahnunternehmen. 

Neben der Kostenstruktur ist im Rahmen des Bahnstromverfahrens von der Regulierungsbehörde auch das Marktmodell geprüft worden. Auch in diesem Zusammenhang konnte die Schienen-Control Kommission sicherstellen, dass es durch die zugrundeliegenden Verträge weder zu Benachteiligungen von Eisenbahnverkehrsunternehmen gegenüber dem Bahnstromnetzbetreiber, noch zu einer Ungleichbehandlung der Drittlieferanten gegenüber der ÖBB-Infrastruktur AG kommt. Insgesamt wurden somit umfassende, gerechte Zugangsbestimmungen zum Bahnstrommarkt geschaffen. 

Jährliche Prüfung der Tarife

Laut Eisenbahngesetz gelten die Tarife immer für ein Jahr. Sie sind jährlich von der Schienen-Control Kommission zu überprüfen, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.  

Open Access

Ab Dezember 2017 wird es, neben der WESTbahn,  einen zweiten Fernverkehrsanbieter am österreichischen Markt geben. Österreich ist hier Vorreiter. Open Access Wettbewerb gibt es in Europa neben Österreich in Italien (mit einem Unternehmen), in Tschechien (mit zwei Unternehmen), in Schweden (mit einem Unternehmen) und in Deutschland mit einem Unternehmen). 

Über die Schienen-Control:

Die Schienen-Control GmbH ist einerseits die Regulierungsbehörde des Bundes für den Schienenverkehrsmarkt. Andererseits ist die Agentur für Passagier und Fahrgastrechte – kurz „apf“ genannt als unabhängige verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt.

Als Regulierungsbehörde kontrolliert die Schienen-Control den Wettbewerb und den freien Zugang zur Schiene zu angemessenen Preisen. Damit ermöglicht und unterstützt die Schienen-Control einen fairen Wettbewerb für eine bessere und erfolgreichere Bahn.

Als unabhängige Schlichtungsstelle verhilft die apf  Passagieren und Fahrgästen von Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. So sorgt die neue Servicestelle des Verkehrsministeriums für mehr Information und Rechtssicherheit im Öffentlichen Verkehr.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. (FH) Martina Galos
Schienen-Control GmbH
T: 5050707 – 140
E: m.galos@schienencontrol.gv.at

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