Erhalt des etablierten Rettungssystems: Bundesrat einstimmig für Antrag der Grünen

Dringliche Anfrage der Grünen zum Vergaberecht für gemeinnützige Notfalldienste

Wien (PK) Gemeinnützige Organisationen im Bereich Sanitätseinsatz und Krankentransporte seien als wichtige Säule des Rettungssystems etabliert, verwiesen heute die Grünen im Bundesrat mit einer Dringlichen Anfrage auf einen „Eckpfeiler der österreichischen Gesellschaft“. Im Zusammenhang mit der laufenden Reform des Vergaberechts solle daher klargestellt werden, ob gemeinnützige Träger wie etwa das Rote Kreuz, der Arbeitersamariterbund und die Johanniter-Unfall-Hilfe ein fester Bestandteil des Rettungsdienstsystems seien. Das Rettungsverbundsystem in seiner aktuellen Form sei wichtig, um Menschen in allen Regionen Österreichs weiterhin eine umfassende medizinische Versorgung wie bisher zu bieten, so die Grünen. Außerdem geht es in der Anfrage um eine vom europäischen Gesetzgeber vorgesehene Ausnahme vom Vergaberegime für die Notfalldienste gemeinnütziger Organisationen. Ein ergänzender Entschließungsantrag der Grünen zum Erhalt des etablierten Rettungssystems wurde einhellig angenommen.

In Vertretung von Kanzleramtsminister Thomas Drozda, an den sich die Anfrage richtete, stand Sozialminister Alois Stöger den BundesrätInnen für die Beantwortung und Diskussion zur Verfügung.

Stögmüller: Wertvolle Arbeit im Rettungsverbundsystem weiterhin gewährleisten

Das Vergaberecht werde derzeit in Österreich grundlegend erneuert, so David Stögmüller (G/O). Konkret gehe es ihm heute um die Frage, welche Bereiche der Patientenbeförderung in den Geltungsbereich dieses Vergaberechts fallen, und ob für „qualifizierte Krankentransporte“ eine Ausnahme für ein vereinfachtes Verfahren bei der Vergabe geplant sei. Österreich habe eines der umfassendsten und erfolgreichsten Rettungssysteme in Europa, das auf ehrenamtlichen und freiwilligen MitarbeiterInnen beruhe. Dies betreffe auch die Katastrophenabwehr. Diese wertvolle Arbeit im Rettungsverbund dürfe nicht gefährdet werden, so Stögmüller, der auch einen Entschließungsantrag zum Erhalt des etablierten österreichischen Rettungsverbundsystems einbrachte. Es müsse klar geregelt werden, dass es durch die Vergabereform zu keiner Verschlechterung für PatientInnen komme, die Versorgung aller Regionen Österreichs sei zu gewährleisten.

Stöger: Großes Augenmerk darauf, System der freiwilligen Mitwirkung zu erhalten

Da er selbst viel Erfahrung betreffend das Rettungssystem habe, sei es ihm eine Freude, die Anfrage zu beantworten, so Sozialminister Alois Stöger. EU-Vorgaben, wie auch in diesem Fall, seien entsprechend umzusetzen. Man lege aber großes Augenmerk darauf, dass das System der freiwilligen Mitwirkung der BürgerInnen im Rettungssystem erhalten bleibe. Dieses Anliegen nehme er sehr ernst und sei auch frühzeitig in der Ausarbeitung berücksichtigt worden. Die EU-Vorgaben sehen eine neue Ausnahme vor, dass Rettungsdienste unter Einsatz von Krankenwagen nicht ausschreibungsbedürftig seien. Diese von der EU eingeräumten Spielräume sollen im Sinne des Rettungssystems maximal ausgenutzt werden, betonte der Minister. Bestimmte Dienstleistungen – etwa der reine Transport – unterliegen allerdings zwingend dem unionsrechtlichen Vergabegesetz. Nicht-zeitkritische Personentransporte würden also unter das geplante Vergabegesetz fallen, so Stöger. Ein Transport liegend oder im Krankensessel, bei dem Sanitätsbetreuung erforderlich ist, falle hingegen nicht in den Anwendungsbereich des Vergabegesetzes.

Einstimmigkeit für Erhaltung des etablierten Rettungssystems

Die BundesrätInnen Edgar Mayer (V/V), Reinhard Todt (S/W), Mario Lindner (S/St) und Monika Mühlwerth (F/W) schlossen sich einhellig dem Antrag der Grünen an. Das etablierte Rettungssystem in Österreich sei zu erhalten. Es gehe um die PatientInnen und die Versorgung in allen Bereichen, betonte Edgar Mayer. Der ehrenamtliche Bereich müsse gestärkt und das Rettungssystem aus einem Guss finanzierbar gehalten werden. Reinhard Todt verwies wie sein Vorredner auf die umfangreichen Stellungnahmen, wovon viele jetzt im Entwurf berücksichtigt wurden. Die Reform des Vergaberechts stelle eine besondere Herausforderung dar. Es gelte im Sinne der Blaulichtorganisationen, die hervorragende Arbeit leisten, die hohen Standards einzuhalten. Mario Lindner zeigte sich ebenso überzeugt, dass Österreich eines der besten Rettungssysteme in Europa habe. Man könne aber immer noch ein bisschen besser sein. Beispielsweise seien Vergleiche zwischen den Ländern unmöglich, weil es unterschiedliche Systeme gebe. Außerdem seien die Bedingungen je nach Bundesland, Bevölkerungsdichte und Weggegebenheiten sehr unterschiedlich. Einerseits müsse man darüber nachdenken, wie der ehrenamtliche Bereich gestärkt werden könne. Anderseits funktioniere beispielsweise das Rote Kreuz nicht mehr nur mit ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, so Bundesrat Lindner. Monika Mühlwerth teilte die Auffassung ihrer VorrednerInnen vollinhaltlich, das Rettungssystem sei toll und flächendeckend in ganz Österreich ausgebaut. Dieser hohe Standard dürfe nicht reduziert werden. (Schluss Bundesrat) mbu

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