Ergebnisse der sieben Volksbegehren | Bundesministerium für Inneres, 24.04.2023

Eintragungszeitraum für sieben Volksbegehren endete am 24. April 2023 um 20 Uhr – alle Volksbegehren schafften Hürde von 100.000 Unterschriften

Wien (OTS) Bis 24. April 2023, 20 Uhr, konnten stimmberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online Eintragungen für die sieben Volksbegehren „ECHTE Demokratie – Volksbegehren“, „Beibehaltung Sommerzeit“, „GIS Gebühren NEIN“, „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“, „Unabhängige JUSTIZ sichern“, „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ und „NEHAMMER MUSS WEG“ vornehmen.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischem Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer eigenen Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrensgesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Die Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren betrug 6.345.470.

Volksbegehren „ECHTE Demokratie – Volksbegehren“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 96.053
  • Zahl der Eintragungen: 35.566
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 131.619

Volksbegehren „Beibehaltung Sommerzeit“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 120.116
  • Zahl der Eintragungen: 48.590
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 168.706

Volksbegehren „GIS Gebühren NEIN“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 105.894
  • Zahl der Eintragungen: 61.512
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 167.406

Volksbegehren „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 49.787
  • Zahl der Eintragungen: 71.563
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 121.350

Volksbegehren „Unabhängige JUSTIZ sichern“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 104.287
  • Zahl der Eintragungen: 38.930
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 143.217

Volksbegehren „Lieferkettengesetz Volksbegehren“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 86.702
  • Zahl der Eintragungen: 33.695
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 120.397

Volksbegehren „NEHAMMER MUSS WEG“:

  • Zahl der Unterstützungserklärungen: 87.866
  • Zahl der Eintragungen: 18.574
  • Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen): 106.440

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mindestens 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist aufgrund der vorliegenden Ergebnisse augenscheinlich, dass dieser Schwellenwert bei allen sieben Volksbegehren, die im Eintragungszeitraum von 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden konnten, jeweils überschritten worden ist.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die sieben genannten Volksbegehren („ECHTE Demokratie – Volksbegehren“, „Beibehaltung Sommerzeit“, „GIS Gebühren NEIN“, „BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!“, „Unabhängige JUSTIZ sichern“, „Lieferkettengesetz Volksbegehren“ und „NEHAMMER MUSS WEG“) nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung Mitte Mai 2023 bekannt geben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken werden für alle sieben Volksbegehren in Kürze auf der BMI-Homepage unter https://www.bmi.gv.at/Volksbegehren abrufbar sein.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Kommissär Harald Sörös, BA MA
Pressesprecher des Ministeriums
+43 (0) 1-531-26-90 1562
harald.soeroes@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Mag. Gregor Wenda
Abteilung für Wahlangelegenheiten
+43-(0)1-53126-90 5210
gregor.wenda@bmi.gv.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.