Ergebnisse der drei Volksbegehren: „Frauenvolksbegehren“, „Don’t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“

Heute endete um 20.00 Uhr der Eintragungszeitraum für das Frauenvolksbegehren sowie für die Volksbegehren „Don’t smoke“ und „ORF ohne Zwangsgebühren“.

Wien (OTS) Bis um 20.00 Uhr konnten wahlberechtigte Personen in einer beliebigen Gemeinde im Bundesgebiet oder auch online eine Eintragung vornehmen.

Die Ergebnisermittlung zu den genannten Volksbegehren erfolgt erstmals im Rahmen der mit 1. Jänner 2018 in Betrieb genommenen Datenanwendung „Zentrales Wählerregister“ auf elektronischen Weg. Die Unterschriften für das jeweilige Volksbegehren sowie die im Einleitungsverfahren getätigten Unterstützungserklärungen wurden jeweils in einer Datenverarbeitung erfasst und automatisch hochgezählt.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 2018 gibt das Bundesministerium für Inneres folgende vorläufige Ergebnisse bekannt:

Zahl der stimmberechtigt gewesenen Personen bei allen erwähnten Volksbegehren: 6.378.210

Frauenvolksbegehren:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 247.619, Zahl der Eintragungen:
234.287 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
481.906

Volksbegehren „Don’t smoke“
Zahl der Unterstützungserklärungen: 591.276, Zahl der Eintragungen:
290.293 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
881.569

Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren“
Zahl der Unterstützungserklärungen: 69.100, Zahl der Eintragungen:
251.139 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
320.239

Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von mehr als 100.000 Unterschriften erforderlich. Es ist augenscheinlich, dass die Ergebnisse aller drei Volksbegehren diesen Schwellwert überschritten haben.

Die Bundeswahlbehörde wird die endgültigen Ergebnisse für die drei genannten Volksbegehren nach Vornahme allfälliger Berichtigungen in ihrer Sitzung am 24. Oktober 2018 bekannt gegeben.

Detailergebnisse sowie Präsentationsgrafiken sind für alle drei Volksbegehren via nachstehendes Link abrufbar:

https://www.bmi.gv.at/411/start.aspx

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Mag. Alexander Marakovits
Leiter der Kommunikationsabteilung
+43-1-53126-2344
alexander.marakovits@bmi.gv.at

Bundesministerium für Inneres
Abteilung für Wahlangelegenheiten
Mag. Robert Stein
+43-(0)1-53126-2051
robert.stein@bmi.gv.at
www.bmi.gv.at



Quelle

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