Ergebnisoffenheit ist der Schlüssel zu raschen UVP-Verfahren | VIRUS

Bei UVP-Projekten Spreu vom Weizen trennen

Wien (OTS) - Verfahrensbeschleunigung in der Umweltverträglichkeitsprüfung funktioniere nur mit Ergebnisoffenheit betont die UVP-erfahrene Umweltorganisation VIRUS. "Viele Projekte sind nicht gut ausgearbeitet, manche nicht genehmigungsfähig. wenn aus politischem Druck alle quasi in der Intensivstation am Leben erhalten werden müssen, dann dauert das eben jahrelang und blockiert die knappen Behörden- und Sachverständigenkapazitäten", so UVP Experte Wolfgang Rehm.

 

Seit Jahren kämen laut VIRUS bei jeder der jährlichen UVP-Gesetzesnovellen dieselben Forderungen nach Verfahrensbeschleunigung, zuletzt vom Tiroler Landeshauptmann Platter per Aussendung erhoben. Da diese aber nur auf Einschränkung der europarechtlich garantierten Parteienrechte schielten und blind für die tatsächlichen Probleme und Zeitfresser seien, erweise sich diese Diskussion regelmäßig als nicht zielführend. "Aus Überheblichkeit und wegen des Billigstbieterprinzips schlecht ausgearbeitete Projekte, verbringen Jahre in Endlos-Verbesserungsschleifen bevor die eigentliche UVP beginnt und die Parteien die Unterlagen bekommen," so Rehm. Von den Umweltauswirkungen problematische Projekte würden nicht abgewiesen sondern - für alle Beteiligten mühsam - irgendwie durchgeboxt. Das ergebe zwar eine UVP-Genehmigungsstatistik wie ein Wahlergebnis in einem totalitären Staat, führe aber offenbar dennoch nicht zu Zufriedenheit bei Landespolitikern und Wirtschafttskammerfunktionären "Hier braucht es einfach mehr Mut zur Ergebnisoffenheit, die Spreu vom Weizen zu trennen und umweltschädliche Projekte fallenzulassen, sowie einen Begleitmaßnahmenkatalog etwa bei den Behörden und Sachverständigenkapazitäten, wie wir ihn bereits 2009 in unserem Verfahrensbeschleunigungspaket vorgestellt haben", fordert Rehm. Eine sachverhaltsbasierte Entscheidung könne ebensowenig durch die Willenskundgebung eines fachlich und juristisch nicht kompetenten Landeshauptmanns ersetzt werden, wie eine einzelfallbasierte Interessensabwägung durch Dirigismus,noch sei es zufriedenstellend wenn wie bei Wasserkraftprojekten Ausnahmebewilligungen zum Regelfall werden. Wolle man dies, so müsse das Instrument UVP gänzlich abgeschafft werden, was nur bei einem EU-Austritt denkbar sei. "Im Gegensatz zu diesen Wünschen fordert die von Österreich mitbeschlossene neue UVP-Richtlinie der EU eine Weiterentwicklung des Umweltrechts", so Rehm. Diese müsse bis Mai 2017 umgesetzt sein, was Österreich nicht mehr schaffen könne, da zwar seit 2016 zwei Mal das UVP-Gesetz geändert worden aber noch immer kein Entwurf zur Richtlinienumsetzung und damit Europarechtskonformität vorgelegt worden sei, es drohe daher ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren. "Es ist bedauerlich dass die Weiterentwicklung des Umweltrechts oder auch nur die Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzanforderungen von EU-Kommission und EuGH regelmäßig gegen das Wirken der Landesregierungen erzwungen werden muss", so Rehm abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at



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