Entspannte Lage bei Mindestsicherung | SPÖ Wien Rathausklub, 11.02.2020

Gute Arbeitsmarktentwicklung 2019 führte erstmals zu weniger Ausgaben

Wien (OTS) Die Maßnahmen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes greifen: Die stärkere Verknüpfung an die Arbeitsmarkt-Vermittlung senkte die Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen, die Ausgaben der Mindestsicherung und steigerte die Beschäftigung

  • Zahl der MindestsicherungsbezieherInnen unter Niveau von 2015.
  • Erstmals wieder weniger Ausgaben als im Voranschlag budgetiert.
  • Nur 12 Prozent erhalten Mindestsicherung in voller Höhe.

FAKTEN sprechen für WIEN

Im Dezember 2019 haben 51.183 Wienerinnen und Wiener mehr eine Beschäftigung als noch im Dezember 2016 – das entspricht in etwa der Bevölkerungszahl von ganz Wiener Neustadt. Im selben Vergleichszeitraum sank die Zahl der Mindestsicherungsbezieherinnen und -bezieher um 9.835 – der Bevölkerungszahl von Zwettl in Niederösterreich. Damit rutschte die Zahl der BezieherInnen unter das Niveau von 2015. Politisch bedeutet das: Es braucht eine offensive Arbeitsmarktpolitik, um diese positive Entwicklung fortzusetzen– insbesondere angesichts des möglichen schwächelnden Wirtschaftswachstums in Österreich.

Die Stadt Wien hat mit der Verdoppelung der Job-Offensive 50+ von 500 auf 1.000 Arbeitsplätze einen weiteren Schritt gesetzt, um ältere Arbeitssuchende über 50 Jahre aus der Arbeitslosigkeit in den Arbeitsmarkt zu holen. Die einzige Gruppe, in der die Arbeitslosigkeit bereits schon jetzt wieder steigt.

Wien – Bashing ist ABLENKUNGSMANÖVER

SPÖ-Gemeinderätin Gabriele Mörk sieht im Wien-Bashing der ÖVP nicht mehr als ein Ablenkungsmanöver: „Die ÖVP soll nicht ablenken davon, dass sie diesen Fleckerlteppich zu verantworten hat und in den Bundesländern und bei den Betroffenen für massive Unsicherheiten gesorgt hat. Sie soll lieber endlich sagen, ob sie die Notstandshilfe abschaffen will oder nicht. Das würde nämlich viel mehr Leute in die Armutsfalle drängen.“

2019 WAR DAS JAHR DER TRENDUMKEHR. DIE AUSGABEN BEI DER WIENER MINDESTSICHERUNG LAGEN IM LETZTEN JAHR UNTER DEM VERANSCHLAGTEN BETRAG.

Die gute Arbeitsmarktlage spiegelt sich auch bei den Kosten der Mindestsicherung wider. Im Vergleich zum Voranschlag 2018 konnten im Voranschlag 2020 rund 10,3 Millionen Euro weniger für die Wiener Mindestsicherung (Budgetposten 1/4110/768/015 „Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts“) budgetiert werden. Auch der Vergleich zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss des jeweiligen Jahres zeigt einen Trendwende bei den Kosten. Während 2018 fast eine Punktlandung bei den Ausgaben gelang, lagen im Jahr 2019 die Ausgaben für die Mindestsicherung um 18,1 Millionen Euro niedriger, als für dieses Jahr budgetiert wurden. Der budgetierte Wert lag 2019 bei rund 658,2 Millionen Euro. Die Ausgaben betrugen 2019 rund 640,1 Millionen Euro.

Hinweis: Hier handelt es sich noch um vorläufige Werte, da die fixe Summe erst mit Beschluss des Rechnungsabschlusses 2019 im Gemeinderat im Juni 2020 feststeht.

MINDESTSICHERUNG IST NICHT PRIMÄR FRAGE DER ARBEITSWILLIGKEIT. 58 PROZENT DER BEZIEHERINNEN UND BEZIEHER STEHEN DEM ARBEITSMARKT GAR NICHT ZUR VERFÜGUNG.

Betrachtet man die Struktur der Mindestsicherungs-Bezieherinnen und -Bezieher im Dezember 2019 zeigt sich: 58 Prozent – oder 72.637 Personen – waren vom Einsatz der Arbeitskraft (temporär oder dauerhaft) befreit. Dazu zählen Kinder oder Personen, die bereits das Regelpensionsantrittsalter erreicht hatten. Unterteilt man die WMS-Bezieherinnen und -Bezieher nach Alter, zeigt sich, dass Kleinkinder, Kinder mit Schulpflicht und Schülerinnen und Schüler bis 21 Jahre mit 43.245 (34%) die zweitgrößte Gruppe darstellen. Gefolgt von Älteren und dauerhaft arbeitsunfähigen Personen mit 20.408 (16%).

NUR 12 PROZENT ERHALTEN MINDESTSICHERUNG IN VOLLER HÖHE. 73 PROZENT ERHALTEN MINDESTSICHERUNG ZUSÄTZLICH ZU ANDEREM EINKOMMEN.

Entgegen der gängigen Mythen rund um die Wiener Mindestsicherung erhält die überwiegende Mehrheit der WMS-Bezieherinnen und -Bezieher eine Ergänzungsleistung. Das bedeutet, dass das Einkommen der Bezieherinnen und Bezieher so niedrig ist, dass dieses um die Mindestsicherung aufgestockt werden muss.

73 Prozent (92.598 Personen) bezogen im Dezember 2019 Leistungen der Wiener Mindestsicherung als Ergänzung auf ein anderes Einkommen. 12 Prozent (15.211 Personen) bezogen die Mindestsicherung in voller Höhe. 15 Prozent (18.530 Personen) hatten das Regelpensionsalter erreicht, waren dauerhaft arbeitsunfähig oder bezogen Mietbeihilfe für Pensionsbeziehende.

Die Bezieherinnen und Bezieher einer Ergänzungsleistung hatten im Durchschnitt ein Einkommen von 514 Euro. Im Durchschnitt erhielten Mindestsicherungs-Bezieherinnen und -Bezieher eine Mindestsicherung von 686 Euro – Volleistungsbezieherinnen und -bezieher miteingerechnet. Die stärksten Rückgänge bei der Mindestsicherung verzeichnete Wien bei der Volleistung (–24 Prozent) und der Ergänzungsleistung (–19 Prozent).

NEUE BUNDESREGIERUNG MUSS BEI DER MINDESTSICHERUNG RECHTSSICHERHEIT FÜR BETROFFENE UND BUNDESLÄNDER SCHAFFEN.

Die Bundesländer stehen derzeit vor einer unbefriedigenden Situation. Einerseits hat der VfGH Teile des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Andererseits findet sich im aktuellen Regierungsprogramm dazu nichts. Die Bundesregierung spricht jetzt wieder davon, die Mindestsicherung wieder in Länderkompetenz zu übergeben. Offenbar verabschiedet sich die Bundesregierung jetzt endgültig von einer bundesweit einheitlichen Regelung. Klar ist: Es müssen dieselben Grundregeln in ganz Österreich gelten. Egal, ob ich in Salzburg, in Vorarlberg oder in Wien Zuhause bin. Aber die Bundesländer brauchen auch eine gewisse Flexibilität, um auf regionale Herausforderungen wie zum Beispiel Wohnkosten reagieren zu können.

Folgende Punkte sind dem SPÖ-Rathausklub die Dringlichsten, wenn es um eine bundesweite und rechtlich stabile Reform der bundesweiten Mindestsicherung geht:

  • Rechtssicherheit für Mindestsicherungs-Bezieherinnen und -Bezieher bei Krankenversicherung
    Derzeit ist die Krankenversicherung der MindestsicherungsbezieherInnen in einer Verordnung des Bundes geregelt, die jedes Jahr erneuert werden muss. Hier braucht es Rechtssicherheit im ASVG.
  • Rechtssicherheit für Bundesländer bei Armutsbekämpfung
    Der derzeitige Fleckerlteppich und das in Teilen aufgehobene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz stellt die Länder von rechtlichen Problemen und Unsicherheiten. Das ist das Resultat der türkis-blauen Husch-Pfusch-Politik im Sozialbereich.
  • Deklarieren Sie sich jetzt: Will die Bundesregierung die Notstandshilfe wirklich abschaffen?
    Der Bundeskanzler hat in einer Pressekonferenz anklingen lassen, das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe reformieren zu wollen. Die vorangegangene Bundesregierung plante, die Notstandshilfe abzuschaffen. Damit würden Menschen, die Arbeit suchen, schneller in die Mindestsicherung rutschen und gleichzeitig würde der Bund Kosten auf die Länder abwälzen.

Rückfragen & Kontakt:

SPÖ Wien Rathausklub
Elisabeth Auer
Leitung Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
(01) 4000-81 923
elisabeth.auer@spw.at



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