Entschließungsanträge der FPÖ zu Tierschutz finden keine Mehrheit im Bundesrat

FPÖ-Forderungen nach höheren Strafen für Tötung geschützter Tiere sowie Verbot des betäubungslosen Schächtens abgelehnt

Wien (PK) In seiner heutigen Sitzung befasste sich der Bundesrat auch mit zwei Entschließungsanträgen. Der oberösterreichische FPÖ-Bundesrat Michael Schilchegger spricht sich für eine stärkere strafrechtliche Sanktionierung einer vorsätzlichen Schädigung des geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes aus. Seine Salzburger Fraktionskollegin Marlies Steiner-Wieser fordert ein Verbot des betäubungslosen Schächtens. Beide FPÖ-Anträge blieben in der Minderheit.

FPÖ fordert stärkere Strafen für Tötung von streng geschützten Tieren

Michael Schilchegger (FPÖ/O) fordert in einem Entschließungsantrag höhere Strafen für eine vorsätzliche Schädigung eines geschützten Tier- oder Pflanzenbestandes (284/A(E)-BR/2020). Nach derzeitiger Rechtslage sei die vorsätzliche Tötung von streng geschützten, vom Aussterben bedrohten Tierarten wie Luchs, Rotmilan oder Kaiseradler mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt. In der Praxis reiche das nicht aus, da illegale Abschüsse oft nur mit geringen Geldstrafen belegt würden und der Strafrahmen kaum ausgeschöpft werde. Schilchegger fordert daher, die Strafrahmenobergrenze von zwei auf mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen und eine Mindeststrafe von sechs Monaten festzulegen. Denkbar wäre für Schilchegger, auch durch andere Bestimmungen im Strafgesetz, wie unbedingte Geldstrafen, die generalpräventive Wirkung deutlich zu erhöhen.

Schilchegger wies auch auf ein um sich greifendes Phänomen hin. Immer mehr äußerst brutale Verbrechen an Tieren, die verstümmelt oder getötet werden, seien zu verzeichnen. Auch hier müsse das Strafrecht reagieren und ein angemessenes Strafmaß für vorsätzliche sadistische Tierfolter festlegen, forderte er darüber hinaus in einem Entschließungsantrag, den er im Plenum des Bundesrats einbrachte, der aber ebenfalls keine Mehrheit fand. Schilchegger wies darauf hin, dass es im oberösterreichischen Landtag die klare Unterstützung anderer Fraktionen für seine Forderungen gebe. Daher verstehe er nicht, warum man im Bundesrat nicht auf seine Argumente eingehe.

Selbstverständlich seien die im Entschließungsantrag angesprochenen Delikte streng zu ahnden, betonte Otto Auer (ÖVP/N). Aus seiner Sicht sei der Strafrahmen jedenfalls ausreichend. Höhere Strafen würden noch keine Verbesserung bringen, sondern es gelte, den Respekt gegenüber der Natur und allen Lebewesen zu stärken.

Das jüngst abgeschlossene Tierschutzvolksbegehren sei eines der erfolgreichsten Volksbegehren der Zweiten Republik, zeigte sich Bettina Lancaster (SPÖ/O) erfreut. Das zeige, dass die Forderungen des Volkbegehrens breite Unterstützung finden. Ihre Fraktion werde sich aktiv für die Umsetzung dieser Anliegen einsetzen. Tierschutz sei wichtig, was aber die Forderung nach einem höheren Strafausmaß für die Tötung streng geschützter Tiere betreffe, so würde die von der FPÖ geforderte Höhe des Strafausmaßes der Systematik des Strafgesetzes widersprechen. Hier würde ein Ungleichgewicht im Strafmaß entstehen, das dazu führen könnte, dass auch in anderen Bereichen wieder die Forderung nach höheren Strafen entstehe.

Auch Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) betonte, dass Tierschutz ihrer Fraktion ein großes Anliegen sei. Das Strafmaß müsse aber die Verhältnismäßigkeit wahren. Die Strafdrohung sei zum einen bereits durchaus hoch, zudem verhindere die reine Strafdrohung noch keine Verbrechen. Wichtiger sei es, das geltende Recht besser durchzusetzen.

FPÖ-Bundesratsfraktion fordert ein Verbot des betäubungslosen Schächtens

Bundesrätin Marlies Steiner-Wieser (FPÖ/S) fordert in ihrem Entschließungsantrag ein Verbot des betäubungslosen Schächtens in Österreich (285/A(E)-BR/2020). Sie verweist dazu auf eine jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach es kein Recht auf rituelles Schächten ohne Betäubung gebe. Demnach dürften EU-Staaten damit den Tierschutz über die Religionsfreiheit stellen und alle Formen des rituellen Schächtens, die ohne Betäubung der Tiere durchgeführt werden, verbieten, argumentiert die Bundesrätin. Formen des rituellen Schlachtens, die auch von der mosaischen und moslemischen Religionsgemeinschaft akzeptiert werden können, seien mit modernen Schlachtmethoden durchaus möglich, ist sie überzeugt.

Die Freiheitlichen würden daher den Standpunkt der Tierschutzorganisationen und des EuGH vertreten, wonach es keinen 2-Klassen-Tierschutz geben dürfe, sagte Steiner-Wieser. Das betäubungslose Schächten sei eine grausame Weise der Tötung von Tieren, die auch nicht unter Berufung auf die Religion zugelassen werden dürfe, argumentierte die Bundesrätin. Auch Österreich solle daher einen Beitrag leisten, um Tierleid zu lindern.

Die angesprochene Thematik stehe im Spannungsfeld von Religionsfreiheit und Tierschutz, meinte Martin Preineder (ÖVP/N). Österreich habe bereits jetzt eines der strengsten Tierschutzgesetze und regle auch das Schächten sehr genau, um Tierleid zu verhindern. Faktisch zeitgleich mit dem Schächtschnitt finde nämlich eine Betäubung des Tieres unter Aufsicht eines Tierarztes statt. Noch strengere Regeln einzuführen, würde wahrscheinlich dazu führen, dass mehr der entsprechenden tierischen Produkte importiert werden, argumentierte Preineder. Das habe man bereits in anderen Fällen, in den Österreich strengere Vorschriften einführte als die Nachbarn, beobachten können.

Diese Ansicht teilte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Laut EuGH-Urteil könne zwar ein Land das Schächten verbieten, gleichzeitig dürfe aber Fleisch, das den rituellen Vorschriften entspricht, importiert werden. Damit riskiere man, dass letztlich mehr Fleisch importiert werde, dass unter schlechteren Tierschutzbedingungen produziert wurde. Rituelle Schlachtungen seien in Österreich bereits streng reguliert. Stets finde auch eine Betäubung statt, sodass ein langer Todeskampf des Tieres vermieden wird, betonte die Bundesrätin der Grünen. (Fortsetzung Bundesrat) sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.