Energieeffizienzgesetz: Meldungen bis 14. Februar 2018 | Österreichische Energieagentur

Monitoringstelle Energieeffizienz ruft Energielieferanten dazu auf, ihre Effizienzmaßnahmen und den Energieabsatz bis 14.02.2018 (24:00) zu melden

Wien (OTS) - Energielieferanten, die im Vorjahr (2016) 25 GWh oder mehr Energie entgeltlich an Endenergieverbraucher im Inland abgegeben haben, unterliegen gemäß Energieeffizienzgesetz einer Verpflichtung: Sie müssen Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent ihres Energieabsatzes aus dem Vorjahr nachweisen. Damit erfüllt Österreich Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie der Europäischen Union.

Ziel des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EEffG) ist es, bis zum Jahr 2020 den Endenergieverbrauch durch die von den Energielieferanten gesetzten Maßnahmen um 159 Petajoule sowie durch strategische Maßnahmen von öffentlichen Stellen um 151 Petajoule zu senken.

Stichtag 14. Februar 2018

Die Monitoringstelle Energieeffizienz ruft alle verpflichteten Energielieferanten dazu auf, ihre Maßnahmen bis zum 14. Februar 2018 (24:00) zu melden.

Zusätzlich ist der Energieabsatz von 2017 in der Datenbank einzutragen. Die Meldungen erfolgen über die sogenannte „Anwendung zum Energieeffizienzgesetz“ im Unternehmensserviceportal (USP) des Bundes. Weitere Informationen dazu bietet die Webseite www.monitoringstelle.at.

Weitere Informationen zur Monitoringstelle Energieeffizienz finden Sie hier.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichische Energieagentur - Austrian Energy Agency
Mag. Klaus Kraigher, MAS
Leiter Kommunikation
01 58615 24 110
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