Ein Schritt in die richtige Richtung | Ergotherapie Austria

Leistungsharmonisierung im Bereich der Ergotherapie

Die Vereinheitlichung des Kostenzuschusses ist ein erster wichtuger Schritt, um eine bundesweite Leistungsharmonisierung zu erzielen, derzeit bleibt aber weiterhin das Ungleichgewicht zwischen kassenfinanzierter Ergotherapie und Ergotherapie mit hohen Zuzahlungen bestehen. Für die PatientInnen bedeutet dies immer noch, dass eine Inanspruchnahme von Ergotherapie von der jeweiligen Gebietskrankenkasse abhängig ist und weiterhin eine große Benachteiligung von Versicherten
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Marion Hackl, Präsidentin von Ergotherapie Austria

Wien (OTS) - Vergangene Woche wurde in  den Medien zum Thema „Harmonisierung der Leistungen der Krankenkassen“ berichtet. Auch  für die Ergotherapie wurde die Angleichungen der Leistungen für alle Versicherten in den Raum gestellt. Nach Gesprächen mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger kann Ergotherapie Austria jetzt über die Fakten zu den Leistungen informieren.

PatientInnen in Wien, Burgenland, Vorarlberg und Steiermark profitieren - Die Trägerkonferenz der Gebietskrankenkassen hat für den Leistungsbereich Ergotherapie eine Angleichung des Kostenzuschusses beschlossen. Dieser kommt dann zum Tragen, wenn es in einem Bundesland keinen Rahmenvertrag zwischen der jeweiligen Gebietskrankenkasse und Ergotherapie Austria als Interessensvertretung gibt. Das ist derzeit in Wien, dem Burgenland, Vorarlberg, Kärnten und der Steiermark der Fall. Dort erhalten PatientInnen in Zukunft für die Stunde Ergotherapie einen Kostenzuschuss von 30 EUR.  Dieser Satz wurde an den derzeit höchsten Satz der steiermärkischen GKK angehoben. Für die Versicherten in allen anderen Bundesländern ändert sich nichts. Dort gelten weiterhin die Vertragshonorare bzw. im Wahlbereich die 80% Refundierung des Vertragshonorars.

Immer noch Benachteiligung für manche Versicherte - Die kolportierte Verbesserung von Ergotherapie als Sachleistung wurde vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger nicht bestätigt. Das bedeutet, dass derzeit kein Ausbau von kassenfinanzierter Ergotherapie geplant ist. Da es weiterhin eine Ungleichbehandlung zwischen Versicherten verschiedener Gebietskrankenkassen gibt, müssen auf jeden Fall noch Gespräche geführt werden. Ergotherapie Austria ist hierfür offen.

„Die Vereinheitlichung des Kostenzuschusses ist ein erster wichtuger Schritt, um eine bundesweite Leistungsharmonisierung zu erzielen, derzeit bleibt aber weiterhin das Ungleichgewicht zwischen kassenfinanzierter Ergotherapie und Ergotherapie mit hohen Zuzahlungen bestehen. Für die PatientInnen bedeutet dies immer noch, dass eine Inanspruchnahme von Ergotherapie von der jeweiligen Gebietskrankenkasse abhängig ist und weiterhin eine große Benachteiligung von Versicherten passiert“, bedauert Marion Hackl, Präsidentin von Ergotherapie Austria.

Komplexe Situation - Während es mit allen bundesweiten Krankenkassen (BVA, SVA, SVB, VAEB) Rahmenverträge zur Ergotherapie gibt, sieht die Situation mit den GKKs anders aus. Hier besteht lediglich für die Bundesländer Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Salzburg ein Vertragszustand. Der in allen Bundesländern bestehende Kostenzuschuss weist erhebliche Unterschiede auf: Bis jetzt zahlte die steiermärkische GKK für eine Stunde Ergotherapie 30 EUR, an 2. Stelle reihte sich die WGKK mit 23,73 EUR Zuschuss für eine Stunde Ergotherapie. Die KGKK übernahm einen Zuschuss in Höhe von 22,50 EUR und die VGKK einen Zuschuss von nur 18,24. An letzter Stelle reihte sich die BGKK mit einem Zuschuss von 16,71 EUR für 60 Minuten Ergotherapie.

Nähere Informationen unter: https://www.ergotherapie.at/presse

Rückfragen & Kontakt:

Marion Hackl, Präsidentin Ergotherapie Austria
m.hackl@ergotherapie.at



Quelle

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