E-Impfpass: Bund, Länder und Sozialversicherung bringen Zukunftsprojekt auf den Weg

Zielsteuerungskommission zusammengetreten – Fahrplan Gesundheit 2021 stellt PatientInnen in den Mittelpunkt

Wien (OTS) - Mit dem Fahrplan Gesundheit 2021 bekennt sich die Zielsteuerungskommission, bestehend aus VertreterInnen aus Bund, Ländern und Sozialversicherung, zur weiteren gemeinsamen Ausrichtung des Gesundheitssystems und einer gemeinsamen Strategie. Übergeordnetes Ziel ist, allen Menschen in Österreich ein längeres, selbstbestimmtest Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen und die umfassenden Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems auch in Zukunft sicherzustellen. 

Ein zentraler Schwerpunkt im Fahrplan Gesundheit 2021 ist der Ausbau moderner Technologien. So wurde heute etwa der Elektronische Impfpass in Auftrag gegeben, der schon 2018 in Pilotbetrieb gehen soll. „Mit dem e-Impfpass ist eine lückenlose Dokumentation und ein individuelles Erinnerungsservice möglich – vergessene  Impfungen oder unnötige Mehrfachimpfungen gehören damit der Vergangenheit an“, freut sich Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner über das Bekenntnis zum Projekt e-Impfpass, denn derzeit ist der Impfstatus in Österreich meist unvollständig oder nicht durchgängig dokumentiert. 

Erste Punkte des Fahrplans Gesundheit 2021 bereits abgearbeitet

Auch die Wiener Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger begrüßt diesen Schritt: „Der elektronische Impfpass stellt eine enorme praktische Erleichterung sowohl für die PatientInnen wie auch für die ÄrztInnen dar.“ Ein weiteres Vorhaben ist der Ausbau der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 in den kommenden Jahren. Nach dem erfolgreichen Start im April 2017 in drei Pilotbundesländern soll das Service rasch ausgebaut und den Menschen bald österreichweit zur Verfügung gestellt werden.  

Ein weiteres Ziel im Fahrplan Gesundheit 2021 ist die Stärkung des ambulanten Bereichs und die Sicherstellung einer umfassenden wohnortnahen Versorgung. Hier wurden erste Punkte bereits abgearbeitet. „Mit dem Beschluss des Primärversorgungsgesetzes im Nationalrat haben wir eine wichtige Weichenstellung für die Absicherung unseres Gesundheitssystems vorgenommen. Das bedeutet attraktive Rahmenbedingungen für ÄrztInnen und Gesundheitsberufe sowie bestmögliche  Versorgung für die PatientInnen“, so Rendi-Wagner. 

Zielsteuerungskommission setzt auf Zusammenarbeit 

Um auch weitere Verbesserungen zu erwirken, etwa bei den Rahmenbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitssystem, bei der Versorgung der Kinder und Jugendlichen oder der Stärkung der Gesundheitskompetenz, setzen die Mitglieder der Zielsteuerungskommission auf enge Abstimmung und Zusammenarbeit. „Der erste Bundeszielsteuerungsvertrag 2013 - 2017 hat eine neue Ära in der Zusammenarbeit des Bundes, der Länder und der Sozialversicherungen eingeläutet. Partnerschaftlich ist es gelungen, im Rahmen der Gesundheitsreform, an einer nachhaltigen Finanzierung des Gesundheitswesen zu arbeiten und gemeinsam strategische Reformen in die Wege zu leiten“, resümiert Tiroler Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Für ihn ist klar: „Die Herausforderungen im Gesundheitswesen können auch in Hinkunft nur in einer partnerschaftlichen gemeinsamen Vorgangsweise gemeistert werden. Davon wird die Bevölkerung in Österreich maßgeblich profitieren!“

Auch Alexander Biach, Verbandsvorsitzender im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hält fest, dass es der Sozialversicherung um eine nachhaltige Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystems geht: „Die Versicherten müssen positiv spüren, dass die Gesundheitsversorgung moderner, kundenfreundlicher, serviceorientierter und persönlicher wird- von der Einführung neuer Versorgungsformen in der Primärversorgung über die Modernisierung der Leistungs- und Honorierungskataloge bis hin zum flächendeckenden Rollout moderner e-Services.“

Bereits zu seinem Amtsantritt vor zwei Monaten setzte Biach eine klare Priorität, was die Harmonisierung aller Kassenleistungen betrifft: „Wir haben in sehr kurzer Zeit den wesentlichen Durchbruch für die Harmonisierung geschafft. Meine Zusage, wesentliche Leistungsunterschiede binnen Jahresfrist zu harmonisieren, ist in bereits 11 von 23 Bereichen erfolgt – und somit auf dem besten Weg.“

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
Martin Hechenblaickner, MA
Pressereferent
+43 1 71100 644511
martin.hechenblaickner@bmgf.gv.at
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