Dziedzic: Vorstrafen tilgen, volle Rehabilitierung und Schadenersatz für Betroffene des § 209

Grüne bringen Parlamentarische Anfrage ein

Wien (OTS)  „Deutschland kommt seiner Verpflichtung, verurteilte homosexuelle Männer zu rehabilitieren, endlich nach. In Österreich gibt es noch 211 Verurteilungen nach dem Sonderstrafgesetz, die nicht aufgehoben wurden. Auch der SPÖ-Justizsprecher spricht sich für eine automatische Tilgung aus. Die Grünen fordern seit langem eine Entschädigung. Der Justizminister ist jetzt aufgefordert, klare Haltung zu beziehen,“ stellt Ewa Dziedzic, Grüne LGBTI-Sprecherin und Bundesrätin fest.

Der Paragraf 209 StGB hat Existenzen zerstört. „Die aktuelle österreichische Regierung weigert sich nach wie vor die Vorstrafen kollektiv zu tilgen, die Betroffenen zu rehabilitieren und Schadenersatz zu bezahlen. Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass jeder Betroffene selbst einen Antrag auf Tilgung stellen muss – das ist ein absoluter Hohn.“

 Der § 209 StGB war bis August 2002 in Kraft und bis dahin galten unterschiedliche Mindestaltersgrenzen für heterosexuelle und gleichgeschlechtliche Kontakte. Das bedeutete, dass junge Männer zwischen 14 und 18 Jahren keinerlei Beziehung mit einem über 19jährigen eingehen durften. Taten sie es dennoch, drohten ihnen zwischen sechs Monaten und sechs Jahren Gefängnis.

„Es geht nicht nur darum, dass diesen Menschen aufgrund der Sonderstrafgesetze großes Unrecht angetan wurde, sondern um die nationalsozialistische Symbolik, die nicht restlos beseitigt wird. In Deutschland ist allen Fraktionen klar, dass es hier eine Wiedergutmachung braucht. Wir Grüne werden uns dafür einsetzen und bringen eine Parlamentarische Anfrage ein“, kündigt Dziedzic an.

 

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