DSGVO – SPÖ kritisiert weiteren Abbau von Datenschutzrechten

„Beraten statt Strafen“ – Wittmann und Bacher warnen vor Unterlaufen von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen

Wien (OTS/SK) - Die SPÖ warnt einmal mehr vor dem Abbau von Datenschutzrechten, wie sie ÖVP und FPÖ im Zuge der Anpassung von Materiengesetzen an die Datenschutzgrundverordnung vornehmen. SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann und SPÖ-Datenschutzsprecher Walter Bacher verweisen dazu u.a. auf die Verwässerung der Strafbestimmungen, das Nein zur Verbandsklage in Datenschutzangelegenheiten und die Verwendung von ELGA-Daten. Dazu kommt, dass im heutigen Verfassungsausschuss ein Beschluss vorgesehen ist, wonach im Zuge des 2. Anpassungsgesetzes zur DSGVO bisher anonymisierte Daten nur mehr pseudnymisiert verwendet werden. „Ein weiterer Abbau von Datenschutzrechten“, kritisieren Wittmann und Bacher. ****

Geht es nach ÖVP und FPÖ, wird im Führerscheingesetz und im Kraftfahrgesetz vorgesehen, dass fahrzeugspezifische und lenkerspezifische Daten, die nach bisheriger Rechtslage anonymisiert waren, nun pseudonymisiert verwendet werden können. „Das bedeutet, dass zwar bei den Daten nicht der Klarname der betroffenen Personen gespeichert ist, diese Personen aber weiterhin reidentifizierbar sind. Das heißt, die Daten können zu konkreten Personen rückverfolgt werden“, warnt Bacher.

„Extrem problematisch“ ist für SPÖ-Verfassungssprecher und Ausschussobmann Wittmann außerdem ein Entschließungsantrag, den Schwarz und Blau im heutigen Ausschuss beschließen wollen. Darin werden alle MinisterInnen aufgefordert, Verwaltungsstraftatbestände zu nennen, bei welchen das Prinzip „Beraten statt Strafen“ – analog zum Datenschutzbereich – umgesetzt werden soll. „Ich gehe nicht davon aus, dass die Regierung plant, etwa bei Parken im Halteverbot oder Geschwindigkeitsüberschreitungen das Prinzip ‚Beraten statt Strafen‘ anzuwenden. Es geht wohl also darum, Erleichterungen für UnternehmerInnen zu erreichen“, so Wittmann.

„Wenn Unternehmer bei bisherigen Verwaltungsübertretungen – etwa zu Themen wie Sicherheit auf Baustellen, Meldung von Arbeitsunfällen und dgl. – im Erstfall nicht mehr mit Strafen rechnen müssen, läuft das auf einen Abbau des Arbeitnehmerschutzes hinaus. Auch bei Verstößen gegen den Datenschutz führt dieses Prinzip ja dazu, dass es sich für Unternehmer auszahlen kann, gegen die Verordnung zu verstoßen, wenn nicht gleich eine Strafe droht. Ähnliches ist dann beim Arbeitnehmerschutz zu befürchten“, so Wittmann. (Schluss) ah/sc

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