Druck auf Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden, darf nicht erhöht werden | BIZEPS

BIZEPS: Die derzeitige Regelung zur „eugenischen Indikation“ ist zu ändern.

Ich bin für den uneingeschränkten Schutz und Unterstützung der Frauen, die zu so einer Entscheidung kommen oder kommen müssen. Ich bin aber auch gegen die Ungleichbehandlung von behinderten Föten gegenüber nicht behinderten Föten in Bezug auf die Frist

Cornelia Scheuer

Der Druck auf Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden darf nicht erhöht werden

Cornelia Scheuer

Wien (OTS)Ich bin für den uneingeschränkten Schutz und Unterstützung der Frauen, die zu so einer Entscheidung kommen oder kommen müssen. Ich bin aber auch gegen die Ungleichbehandlung von behinderten Föten gegenüber nicht behinderten Föten in Bezug auf die Frist“, hält Cornelia Scheuer von BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben fest.

Beim Punkt „eugenische Indikation“ (§ 97 Abs. 2 StGB) besteht derzeit die Regelung, dass wenn „ernste Gefahr besteht, daß das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde“ auch jenseits der ersten drei Monate – sogar bis kurz vor der Geburt – abgetrieben werden darf

Gegen diese Regelung spricht sich BIZEPS aus und Cornelia Scheuer hält abschließend fest: „Ganz im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen darf da keine Ungleichbehandlung sein.“ Diese Forderung darf aber nicht dazu verwendet werden, um das Recht von Frauen auf die Selbstbestimmung über ihren Körper einzuschränken. Man sollte auch grundsätzlich überlegen, diese Regelung aus dem Strafrecht zu nehmen.

Der UN-Fachausschuss zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat schon bei Österreichs Staatenprüfung 2013 festgehalten: Es sei „jegliche Unterscheidung des Zeitrahmens, in dem ein Schwangerschaftsabbruch nach dem Gesetz ausschließlich aufgrund von Behinderung möglich ist, abzuschaffen“.

In der aktuellen Diskussion werden viele verschiedene Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch diskutiert. „Der Druck auf Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden darf nicht erhöht werden“, hebt Cornelia Scheuer abschließend hervor.

Rückfragen & Kontakt:

BIZEPS – 01 / 523 89 21



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