Dritter Eurofighter-Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit auf

Ausschuss hat sich heute am Vormittag noch vor dem Plenum konstituiert

Wien (PK) - Der dritte Eurofighter-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Nachdem dieser gestern im Plenum des Nationalrats offiziell eingesetzt wurde (Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 434/2018), traten die Abgeordneten heute am frühen Morgen unter dem Vorsitz von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Zusammensetzen wird sich der insgesamt 24. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik aus 18 Abgeordneten. Die ÖVP ist mit 6, SPÖ und FPÖ mit jeweils 5 MandatarInnen vertreten. Je einen Abgeordneten stellen die NEOS und die Liste Pilz. Daneben wird es, mit dem gleichen Verteilungsschlüssel, 18 Ersatzmitglieder geben. Die ÖVP schickt die Abgeordneten Angela Baumgartner, Wolfgang Gerstl, Michael Hammer, Andreas Ottenschläger, Michaela Steinacker und Christoph Zarits in den Ausschuss. Die SPÖ stützt sich auf Irene Hochstetter-Lackner, Rudolf Plessl, Erwin Preiner, Harald Troch und Maximilian Unterrainer. Die FPÖ ist durch Reinhard Eugen Bösch, Christian Hafenecker, Alois Kainz, Jessi Lintl und Christian Schandor vertreten, die NEOS haben Michael Bernhard nominiert. Seitens der Liste Pilz liegt derzeit noch keine Nennung vor.

Zu Schriftführern wurden die Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP), Maximilian Unterrainer (SPÖ) und Christian Hafenecker gewählt.

Die Verfahrensrichter und den Verfahrensanwälte haben bereits den letzten Eurofighter Untersuchungsausschuss begleitet. So wird der frühere Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Ronald Rohrer als Verfahrensrichter fungieren und in dieser Funktion unter anderem den Nationalratspräsidenten bei der Vorsitzführung unterstützen und die Erstbefragung von Auskunftspersonen durchführen. Als sein Stellvertreter wurde erneut der frühere Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg Philipp Bauer gewählt. Aufgabe von Verfahrensanwalt Andreas Joklik ist es, über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu wachen. Der Rechtsanwalt wird dabei im Bedarfsfall von seinem Berufskollegen Michael Kasper vertreten.

Die Dauer des Untersuchungsausschusses ist laut Verfahrensordnung grundsätzlich auf 14 Monate beschränkt, im Bedarfsfall kann er allerdings auf bis zu 20 Monate verlängert werden.

Was wird untersucht

Begründet wird die Notwendigkeit eines neuerlichen Eurofighter-Untersuchungsausschusses damit, dass der in der vergangenen Gesetzgebungsperiode eingerichtete U-Ausschuss seine Arbeit aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen vorzeitig beenden musste und viele Punkte offen geblieben sind. In diesem Sinn wollen die Abgeordneten weiter der Frage nachgehen, ob es im Zuge des Kaufs der Kampfflugzeuge unzulässige Zahlungsflüsse gegeben hat. Zudem geht es ihnen um die Informationslage beim Abschluss des Kaufvertrags, die Entscheidungsgründe für die Typenwahl sowie um die Frage, inwieweit den beiden bisherigen Eurofighter-Untersuchungsausschüssen von der jeweiligen Bundesregierung alle Informationen vorgelegt wurden. Außerdem wird sichergestellt, dass die vom ehemaligen Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil getroffenen Entscheidungen überprüft werden können. (Schluss) jan

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