Dritte Piste Flughafen Wien: VfGH verweigert Rechtsschutz

Wien (OTS) Der Verfassungsgerichtshof hat ohne inhaltliche Auseinandersetzung die Beschwerde zur Verfassungswidrigkeit der Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung abgelehnt.

Damit nimmt der VfGH die Verfassungswidrigkeit dieser für Flughäfen, insbesondere für die 3. Piste,  entwickelten Lärmvorschriften in Kauf.  Es war ihm wohl zu riskant, die Beschwerde näher anzusehen; möglicherweise hätte er den Beschwerdeführern recht geben müssen.

Dem VfGH war es auch nicht wert, sich mit der Beschwerde betreffend die Beeinflussung der Richter durch die überbordende Medienkampagne zur 3. Piste auseinander zu setzen.

Das bedeutet im Klartext Rechtsschutzverweigerung und ist ein deutlicher Hinweis auf eine drohende  Erosion des Rechtsstaates.

In diesem Licht wird es umso interessanter sein zu sehen, wie der VfGH in seiner nächsten Session mit der Frage der Prüfpflicht des Wiener Flughafens durch den Rechnungshof umgehen wird.

Die Beschwerdeführer werden nun die Revision an den Verwaltungsgerichtshof weiterführen.

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