Dr. Barbara Kolm gewinnt Medienverfahren gegen die Grünen | Schneider | Minar

Urteil rechtskräftig. Permanente Verletzung der Unschuldsvermutung hat Folgen. Weitere Verfahren bereits eingeleitet

Wien (OTS) - Im ersten von mehreren angestrengten Medienverfahren wegen Verletzung der Unschuldsvermutung betreffend die Berichterstattung über die EU-Fraktion ACRE ist nun seitens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien ein erstes Urteil ergangen:

Mit Urteil vom 27. Juni wurde die Partei „Die Grünen – die Grüne Alternative“ schuldig erkannt durch eine Presseaussendung vom 10. Mai 2019 Frau Dr. Kolm in ihrem Recht auf Vermutung ihrer Unschuld nach § 7b Abs. 1 MedienG verletzt zu haben Die Antragsgegnerin wurde des Weiteren zu einer Entschädigungszahlung, zur Urteilsveröffentlichung, sowie zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dr. Barbara Kolm wird sich auch künftig konsequent zur Wehr setzen, sollte die Unschuldsvermutung verletzt werden. Weitere Verfahren betreffend Äußerungen von Einzelpersonen auf Social Media sind anhängig.

Dr. Kolm hat im Zusammenhang mit den ihr öffentlich vorgeworfenen Handlungen keinerlei Fehlverhalten gesetzt. Auch in einer aufgeheizten Stimmung,wie es etwa vor der EU-Wahl der Fall war, kann man vor allem auch auf Social Media ein Mindestmaß an Anstand und Respekt erwarten.

Im Falle künftiger Verletzungen der Unschuldsvermutung behält sich Dr. Barbara Kolm ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.

Rückfragen & Kontakt:

MMag. Andreas Schneider
Schneider | Minar | Jenewein Consulting GmbH
Tel: +43 (0) 664 8132706
Mail: schneider@smj.at

Rückfragehinweis Medienverfahren:

Rechtsanwalt Dr. Christoph Völk
Tel: +43 1 533 66 61-0
Mail: voelk@voelk-law.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Tags:
Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen