Diskussion im Nationalrat über Ausweitung der Amtshaftung

Mehrheit lehnt Vorstoß der NEOS auf Unterlassungsanspruch ab

Wien (PK) Keine Mehrheit fand der Antrag der NEOS auf Änderung des Amtshaftungsgesetzes, der den Schlusspunkt des heutigen Nationalratsplenums darstellte. Die im Amtshaftungsgesetz geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger bezieht sich derzeit nur auf in Geld messbare Schäden. Betroffene können hingegen nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen erwirken, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat. Die NEOS sehen darin eine Rechtsschutzlücke, die durch einen Anspruch gegen den Staat geschlossen werden sollte.

Für die Justizsprecherin der NEOS, Irmgard Griss, schafft die geltende Rechtslage quasi eine Art von Immunität für BeamtInnen im Bereich der Hoheitsverwaltung, weil es keinen Unterlassungsanspruch gibt, auch wenn die Unrichtigkeit der Behauptung erkannt wird. Sie wies auch darauf hin, dass es in Deutschland einen Unterlassungsanspruch gibt und kritisierte vor allem, dass es immer mehr politisch besetzte BeamtInnen gebe, die sich weniger als Diener des Staates fühlten, vielmehr aber als Diener der jeweiligen Partei.

Griss versuchte, mit einem entsprechenden und sehr umfassenden Entschließungsantrag ihrem Anliegen zum Durchbruch zu verhelfen, aber auch dieser wurde nicht ausreichend unterstützt. Darin wird der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz aufgefordert, die Rechtsschutzlücke unter dem Gesichtspunkt der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes für typenungebundenes Hoheitshandeln zu analysieren und dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Schließung dieser Rechtsschutzlücke zuzuleiten. Dieser Gesetzesvorschlag sollte insbesondere einen angemessenen und effektiven Abhilfemechanismus gegen hoheitliche Kreditgefährdungen vorsehen.

Dieser im Plenum vorgelegte Antrag wurde explizit von JETZT-Mandatar Alfred Noll unterstützt, der darauf hinwies, dass der OGH  festgestellt habe, dass es diese Rechtsschutzlücke gibt. Diese Lücke sollte mit großer Sorgfalt geschlossen werden, sagte er, denn es gebe BeamtInnen, die tatsachenwidrige Behauptungen gegenüber BürgerInnen anstellen. Den ursprünglichen Initiativantrag der NEOS hielt Noll für unzureichend.

Der von Griss und Noll vorgebrachten Argumentationslinie konnten weder ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger noch FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan etwas abgewinnen. Das Amtshaftungsgesetz schützt BürgerInnen vor amtlichem Fehlverhalten, sagte Fürlinger, der den Vorschlag der NEOS für wenig praxisrelevant hält. Er kenne keinen Fall von kreditschädigenden Aussagen durch die Beamtenschaft. Außerdem gebe es eine klare Grenze, und das sei das Strafrecht. Der Straftatbestand üble Nachrede gelte auch für BeamtInnen. Auch Stefan hält das Amtshaftungsgesetz für richtig formuliert. Sollte ein Bürger bzw. eine Bürgerin geschädigt sein, dann könne man sich an den Staat wenden, der den Schaden ersetzt. Der Staats könne sich aber dann auch an den Beamten wenden. Dieser indirekte Zugriff stelle einen Schutz für die Beamtenschaft dar, so Stefan, die somit nicht direkt von den BürgerInnen unter Drück gesetzt werden könne. Würde aber eine direkte Klage drohen, dann könnte dies BeamtInnen durchaus beeinflussen. Die Forderung der NEOS würde daher eine Systemänderung und eine Verschlechterung darstellen, begründete Stefan seine Ablehnung der NEOS-Forderung.

Im Anschluss an diese Sitzung fand eine weitere Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen diente. (Schluss Nationalrat) jan


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